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Geeignete Fälle für das gerichtliche Mahnverfahren

Typische Beispiele

Der Mieter zahlt seine Miete nicht? Die geleistete Anzahlung wird nicht erstattet? Diese Fälle eignen sich für ein gerichtliches Mahnverfahren.

Ein kleiner Junge sitzt hinter einem Häufchen Geld und einem Sparschwein. Fragezeichen umschwirren seinen Kopf.

Lesen Sie zunächst:  

Gerichtliches Mahnverfahren: Checkliste

 

Beim gerichtlichen Mahnverfahren muss es sich um Geldforderungen handeln. Oft geht es um ausbleibende Zahlungen aus Kaufverträgen oder Werkverträgen. Es kann sich aber auch um Schulden in Eigentümergemeinschaften (z. B. Hausgeld) und in Miet- (z. B. Miete, Nebenkosten) oder Pachtverhältnissen drehen. Zudem kommen offene Geldforderungen anderer Art in Betracht (z. B. aus Reisevertrag, Leasing, Pacht, Darlehen). 

 

Wichtig zu wissen

Bei Geldforderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder mit Auslandsbezug (grenzüberschreitende Ansprüche) ist ein besonderes Verfahren einzuhalten.

Einige typische Beispiele: 

Warenlieferung (Kaufvertrag)

Sie verkaufen ein Fahrrad an einen Privatmann. Er holt es ab, die versprochene Zahlung bleibt aus. 

Oder: 

Sie bestellen etwas über das Internet. Weil die Ware nicht in Ordnung ist, treten Sie vom Kaufvertrag zurück und schicken die Ware zurück zum Online-Händler. Trotz Aufforderung bekommen Sie Ihr Geld nicht wieder. 

Handwerkerleistung (Werkvertrag) 

Sie wurden als Maler beauftragt eine Wohnung zu streichen. Die Leistung haben Sie erbracht. Ihre Rechnung bleibt offen. Eine Begründung für die Nichtzahlung erhalten Sie nicht.  

Reisevertrag 

Sie wollten Ihren Urlaub in Ägypten verbringen. Sie buchen eine Pauschalreise und leisten eine Anzahlung. Aufgrund einer Pandemie und der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes können Sie die Reise nicht antreten und treten vom Reisevertrag zurück. Der Reiseveranstalter zahlt die Anzahlung nicht zurück.

Ärztliche Leistung (Dienstleistungsvertrag) 

Sie sind Zahnarzt und haben einem Patienten ein Implantat gesetzt. Das Geld bleibt Ihnen der Patient schuldig. 

Darlehensrückzahlung  

Sie haben einem Bekannten Geld geliehen. Für die Rückzahlung ist ein Termin vereinbart. Sie warten vergebens auf den Geldeingang. Ihr Schuldner meldet sich nicht mehr. 

Wohn-/Hausgeld für Wohnungseigentümergemeinschaft 

Ein Wohnungseigentümer zahlt kein Hausgeld. Die Aufforderungen der Hausverwaltung ignoriert er. 

Miete für Wohnraum einschließlich Nebenkosten 

Sie sind Vermieter und Ihr Mieter hat die Mietzahlungen eingestellt. Eine Begründung dafür nennt er nicht. Er zieht zwar schließlich aus der Wohnung aus, aber das Geld (Miete und Nebenkostennachzahlung) bleibt er Ihnen schuldig. 

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