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Vorgezogene Bundestagswahl

Wie geht es weiter?

Eigentlich sollte erst im September 2025 gewählt werden. Jetzt werden in Deutschland die Wahllokale am 23. Februar 2025 öffnen.

Jemand gibt einen Wahlzettel ab: Das Papier wird in die Wahlurne geschoben.

Update 20.02.2025

Aufgepasst…

…heute ist der letzte Tag, an dem Wahlbriefe noch rechtzeitig versandt werden können. Die Deutsche Post will sicherstellen, dass Wahlbriefe, die bis zur letzten Leerung diesen Donnerstag in den Briefkasten eingeworfen werden oder bei einer Filiale der Post abgegeben werden, rechtzeitig im Wahllokal ankommen.

Was aber, wenn Sie diese Frist versäumen? Der Wahlbrief muss am Wahlsonntag, dem 23.2.2025, um 18 Uhr bei der zuständigen Stelle Ihrer Gemeinde vorliegen. Nach diesem Zeitpunkt eingegangene Wahlbriefe werden bei der Auszählung nicht mehr berücksichtigt.

Seien Sie beruhigt: Sie können die Unterlagen noch selbst bei der zuständigen Behörde abgeben. Wer das ist, entnehmen Sie den Angaben in Ihren Briefwahlunterlagen. Sie können sich alternativ auch dazu entscheiden, am Wahlsonntag doch noch das Wahllokal aufzusuchen und Ihre Stimme dort persönlich abgeben. Bringen Sie dazu neben dem Wahlschein aus den Briefunterlagen auch Ihren Lichtbildausweis mit in den Wahlraum Ihres Wahlkreises.

Welche Besonderheiten bei der Wahl im Wahlraum selbst gelten, ob Sie zum Beispiel ein Selfie von sich in der Wahlkabine schießen dürfen, das erfahren Sie hier.

Update 14.01.2025

Wer am 12. Januar 2025 bei der Meldebehörde seiner Gemeinde mit Hauptwohnsitz angemeldet war und wahlberechtigt ist, wurde ins Wählerverzeichnis eingetragen. Nun werden die Wahlbenachrichtigungen versandt, die bis spätestens zum 02. 02.2025 bei den Wählern eingegangen sein müssen. Wer bis dahin keine Benachrichtigung erhalten hat, sollte sich unverzüglich mit dem für ihn zuständigen Wahlamt in Verbindung setzen.

Update 01.01.2025

Vom 03.02. bis einschließlich 07.02.2025 können Wahlberechtigte in ihrer Gemeindebehörde die Richtigkeit ihrer Daten durch Einsicht in das Wählerverzeichnis überprüfen. Binnen dieses Zeitraums können Sie Einspruch gegen die Eintragung im Wählerverzeichnis einlegen. Wer meint, zu Unrecht keine Wahlbenachrichtigung erhalten zu haben, muss bei der Behörde einen Wahlschein beantragen.

Update 30.12.2024

Der Bundespräsident hat am 27.12.2024 den Bundestag aufgelöst. Nun läuft die Frist von 60 Tagen, binnen derer Neuwahlen stattfinden müssen. Als Wahltag wurde der 23. Februar 2025 bestätigt. Danach muss der neue Bundestag innerhalb von 30 Tagen erstmalig zu einer ersten Sitzung einberufen werden. Die bisherige Regierung bleibt bis zur Wahl des neuen Bundeskanzlers und dem Abschluss etwaiger Koalitionsverhandlungen im Amt.

Bundestagswahl 2025

Nach der üblichen Legislaturperiode sollte die nächste Bundestagswahl eigentlich im September 2025 stattfinden. Im November ist nun aber die FDP als Koalitionspartner aus der Bundesregierung ausgeschieden und der Bundeskanzler hat angekündigt, am 11. Dezember 2024 die Vertrauensfrage zu stellen. Davon ausgehend, dass der Bundestag dem Kanzler nicht das Vertrauen aussprechen wird, wird dies zu Neuwahlen führen. Geregelt ist das Verfahren im Grundgesetz.

Vertrauensfrage

Auch wenn es gar nicht gut laufen sollte: Der Bundestag kann sich nicht selbst auflösen. Das vorgeschriebene Verfahren ist die sogenannte Vertrauensfrage (Artikel 68 Grundgesetz (GG)). Diese wurde in der deutschen Geschichte bisher fünf Mal gestellt. Ziel ist es, entweder die Regierung zu stabilisieren, oder – wie in der aktuellen Situation – Platz für Neuwahlen zu schaffen. Bundeskanzler Olaf Scholz plant, die Vertrauensfrage am 11. Dezember zu stellen.

Hätten Sie es gewusst?

Das Grundgesetz fordert für dieses Verfahren die absolute Mehrheit, auch Kanzlermehrheit genannt. Entscheidend ist die Mehrheit der Stimmen aller Abgeordneter des Bundestages. Im Gegensatz dazu reicht bei einer einfachen Mehrheit die Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Wie geht es nach der Vertrauensfrage weiter?

Spricht die Mehrheit der Mitglieder des Bundestages dem Kanzler nicht das Vertrauen aus, schlägt dieser dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestages vor. Der zeitliche Ablauf ist genauestens im Grundgesetz geregelt.

Die Abgeordneten durften frühestens 48 Stunden nach dem Antrag des Bundeskanzlers abstimmen. Da dieser nicht die absolute Mehrheit bekommen hat, hat er dem Bundespräsidenten die Auflösung des Bundestags vorgeschlagen. Nun hat der Bundespräsident 21 Tage Zeit, den Bundestag aufzulösen. Dazu verpflichtet ist er zwar nicht, in der jetzigen Lage deutet aber einiges darauf hin. Löst der Bundespräsident dann den Bundestag auf, müssen innerhalb von 60 Tagen Neuwahlen stattfinden. Diese würden voraussichtlich auf den 23. Februar 2025 fallen. Bis dahin bleibt die bestehende Regierung aber voll handlungsfähig.

Unterschied zum Misstrauensvotum

Nicht zu verwechseln ist die Vertrauensfrage mit dem Misstrauensvotum. Die Vertrauensfrage spricht der Bundeskanzler aus. Das Misstrauensvotum ist hingegen ein Instrument des Bundestages. Dieser kann mit der Mehrheit seiner Mitglieder einen neuen Bundeskanzler wählen. Die Folge: Der Bundestag bleibt bestehen und es finden keine Neuwahlen statt.

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