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Ist das Trampen hierzulande erlaubt?

Per Anhalter fahren

Am Straßenrand den Daumen hoch und los gehts! Aber ist das Fahren per Anhalter in Deutschland überhaupt noch gestattet?

Ein junges Paar als Anhalter.

Rechtsfrage des Tages:

Auch wenn Trampen sicherlich nicht mehr so in Mode ist wie früher: Hin und wieder haben auch Sie bestimmt mal jemanden gesehen, der per Anhalter quer durch Deutschland fahren möchte. Ist Trampen bei uns eigentlich erlaubt?

Antwort:

Die klare Antwort ist: Trampen ist in Deutschland erlaubt. Zumindest gibt es keine gesetzliche Regelung, die das Fahren per Anhalter verbieten würde. Allerdings müssen Tramper ein paar Regeln beachten, um keinen Ärger mit der Polizei zu bekommen. Denn auch wer per Anhalter fährt, muss sich an ein paar Verkehrsregeln halten. Insbesondere sollte der Tramper sich genau überlegen, wo er sich aufstellt.

Autobahnen sind tabu

Auf keinen Fall sollten sich Anhalter auf den Standstreifen der Autobahn stellen. Nach § 18 Straßenverkehrsordnung (StVO) dürfen Fußgänger nämlich die Autobahn nicht betreten. Jedem dürfte klar sein, dass es nicht nur äußerst gefährlich ist, sich am Rand der Autobahn zu platzieren. Auch wäre es sehr unwahrscheinlich, dass ein Autofahrer auf dem Standstreifen anhält, um einen Tramper einzusammeln. Aber was genau gehört noch zur Autobahn?

Anfang und Ende

Aus- und Einfahrten zählen bis beziehungsweise ab einem gewissen Punkt ebenfalls zur Autobahn. Als Orientierung dient das blaue Autobahnschild (Zeichen 330.1 und 330.2). Hinter dem Schild, das den Beginn der Autobahn markiert oder vor dem Schild, das das Ende der Autobahn kennzeichnet, haben Fußgänger und damit auch Anhalter nichts verloren. Zulässig ist es hingegen, sich auf einem Rast- oder Parkplatz zu postieren.

Wo andere Pause machen

Auf Rast- und Parkplätzen muss vom Anhalter darauf geachtet werden, wirklich im Bereich der Parkanlage zu stehen und nicht unmittelbar an der Ausfahrt- oder Einfahrtspur. Diese Bereiche gehören auch zur Autobahn. Die Rastanlagen oder Parkplätze selbst zählen zwar auch zur Autobahn, unterliegen aber nicht durchgängig den strengen gesetzlichen Regelungen. Sie dienen gerade dazu, das Fahrzeug verlassen zu dürfen. Alles andere wäre unsinnig. Und Achtung! Der Betreiber der Rastanlage hat das Hausrecht. Duldet er keine Tramper, müssen diese sich einen anderen Startpunkt suchen.

Über Grenzen hinaus

Übrigens ist das Trampen in vielen europäischen Ländern erlaubt. Dennoch sollten Tramper sich über spezielle Regelungen im Wunschland informieren. Beispielsweise in Italien ist das Trampen mittels ausgestrecktem Daumen auf Autobahnen, Auffahrten und an Mautstellen verboten. Es droht ein Bußgeld. In der Praxis soll das direkte Ansprechen von Autofahrern an Tankstellen oder auf Rastplätzen aber geduldet werden. Umgekehrt gelten die Niederlande als tramperfreundlich. Dort finden sich sogenannte "Liftershalte", eigens für Tramper eingerichtete, autobahnnahe Sammelplätze. Und Vorsicht bei dem bei uns üblichen "Daumen-hoch-Zeichen". In manchen Ländern, wie beispielsweise Israel oder Nordafrika, kann dieses Handzeichen gründlich missverstanden werden.

"Trampen" zu Hause

Im kleinen Stil können Sie Tramper manchmal auch vor Ihrer Haustür beobachten. In vielen Gemeinden gibt es sogenannte Mitfahrerbänke als Alternative zum eigenen Auto oder dem öffentlichen Personennahverkehr. Wer auf solch einer Bank Platz nimmt, hofft auf eine Mitfahrgelegenheit zu einem bestimmten Ziel. Den ausgestreckten Daumen braucht es dabei nicht.

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