Rechtsfrage des Tages:
Die steigenden Energiepreise haben in vielen Familien auch Einfluss auf die Urlaubskasse. Möglichkeiten für einen spontanen und günstigen Urlaub bieten die heimischen Jugendherbergen. Welche Regeln gelten?
Antwort:
Bereits seit einiger Zeit ziehen fast überall die Preise an. Die steigenden Energiekosten machen nicht nur Strom und Gas teurer, auch an der Supermarktkasse müssen Sie teils deutlich tiefer ins Portemonnaie greifen. Statt am Hotelpool die Seele baumeln zu lassen, bleiben daher sicher einige Familien zu Hause. Wem daheim die Decke auf den Kopf fällt, der kann sich noch ein Plätzchen in einer der vielen deutschen Jugendherbergen sichern.
Gemütlich und nicht spartanisch
Wer an einen Urlaub in einer Jugendherberge denkt, der erinnert sich an Klassenreisen mit Stockbetten, Hagebuttentee und großen Waschsälen. Diese Zeiten haben sich vielerorts geändert. Jugendherbergen bieten heutzutage mehr als nur eine spartanische Unterkunft. Orientieren können Sie sich an den Kategorien, die von „zweckmäßig“ bis „hochwertig“ reichen. Umgekehrt sind die Übernachtungen dort deutlich günstiger als im Hotel oder in der Ferienwohnung. Stöbern Sie doch mal im Internet. Sie werden überrascht sein, in wie vielen schönen Ecken Deutschlands heimelige Jugendherbergen zu einem Besuch einladen. Viele Herbergen bieten gegen Aufpreis sogar Doppel- oder Einzelzimmer.
Nur für Jugendliche?
Der Name mag es nahelegen, dass die Herbergen nur bis zu einem bestimmten Alter genutzt werden dürfen. Dem ist aber nicht so. Nach oben hin gibt es keine Altersbeschränkung. Gerade für Familien mit geringerem Einkommen kann ein Urlaub in der Jugendherberge die Möglichkeit bieten, den Schwarzwald kennenzulernen oder ein paar schöne Sommertage auf einer Nordseeinsel zu verbringen. Während viele Hotels nur Zimmer für Familien mit maximal drei Kindern anbieten, können in einer Jugendherberge auch größere Familien mit mehr Nachwuchs ein gemütliches Familienzimmer finden.
Dürfen Jugendliche allein los?
Gerade Jugendliche genießen in den Ferien einen Urlaub mit ihren Freunden ohne Aufsicht der Eltern. Kinder unter 14 Jahren dürfen grundsätzlich nicht allein reisen und müssen in Begleitung eines Erwachsenen beim Besuch der Jugendherberge sein. Je nach Landesverband liegt das Mindestalter für alleinreisende Jugendliche bei 14 oder 16 Jahren. Wichtig ist, dass die Eltern eine Einverständniserklärung oder Reisevollmacht unterschreiben. Einen Vordruck bekommen Sie im Internet beim Jugendherbergsverband. Sinnvoll kann es auch sein, dem jungen Erwachsenen einen Zettel mit den wichtigsten Telefonnummern und Besonderheiten, zum Beispiel hinsichtlich einer Allergie oder Unverträglichkeit, mitzugeben. Im Notfall ist dann alles schnell zur Hand. Vergessen Sie auch die Krankenkassenkarte nicht. Übrigens: Die Jugendherberge übernimmt nicht die Aufsichtspflicht für Ihren Nachwuchs. Geht etwas zu Bruch, haftet entweder der Jugendliche selbst oder Sie als Eltern. Daher sollten Sie Ihre Kinder auch erst alleine losschicken, wenn sie reif genug sind, verantwortungsvoll zu handeln.
Günstige Anreise
Einen zusätzlichen Anreiz für einen vielleicht sogar außerplanmäßigen Urlaub kann das 49 Euro-Ticket bieten. So können Sie einen günstigen Familienurlaub in einer der vielen Jugendherbergen verbringen und müssen keine hohen Anreisekosten einplanen.
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