Im Sog der Emotionen
Wie es auch ausfällt, es sorgt immer für heftige Emotionen: das Schulzeugnis.
Die "zusammenfassende urkundliche Beurteilung des Leistungsstands eines Schülers" gibt nämlich selten Grund zu ungeteilter Zufriedenheit. Und oft Anlass zu Streit, Ärger und manchmal auch gefährlichen Kurzschlussreaktionen.
Zeugnisarten
Zwischenzeugnis
Beim Zwischenzeugnis handelt es sich um eine Dokumentation aller Leistungen je Unterrichtsfach sowie Fähigkeiten, Verhalten und Mitarbeit. Die Beurteilung bezieht sich auf das vergangene Halbjahr. Dieser Zwischenstand kann einen Vermerk über eine eventuell bestehende Versetzungsgefahr mit dem Hinweis zu verstärkter Mehrarbeit enthalten, um das Klassenziel doch noch zu erreichen.
Jahreszeugnis
Es dokumentiert alle Leistungen je Unterrichtsfach sowie das Verhalten und die Mitarbeit und bezieht sich auf das vergangene Schuljahr. Das Jahreszeugnis enthält den Vermerk über die Versetzung oder Nichtversetzung.
Abschlusszeugnis
Es handelt sich um das Zeugnis am Ende einer jeden Schullaufbahn. Beispiele sind das Abschlusszeugnis der Haupt- oder Realschule oder das Abiturzeugnis (Nachweis über die Allgemeine Hochschulreife).
Anfechtung von Zeugnissen
Es ist schwierig, aber durchaus möglich, Zeugnisse oder darin dokumentierte Bewertungen gerichtlich anzufechten. Wie das geht, erfährst du hier.
Leistungsbewertungen sind pädagogische Ermessensentscheidungen, die gerichtlich nur schwer überprüfbar ist. Es sei denn, dass Prüfungsverfahren beispielsweise im Hinblick auf Gleichbehandlung zu beanstanden sind.
Versetzung gefährdet
Der Grund eines schulischen Leistungsabfalls sollte schnellstens geklärt werden Nicht immer liegt es an kindlicher Faulheit oder mangelnder Auffassungsgabe, sondern beispielsweise an pubertär-persönlichen Schwierigkeiten. Schulischer Überforderung kann durch einen Wechsel in eine andere Schulform wirksam und oft mit nachhaltigem Erfolg begegnet werden. Bleibt die Versetzung in der Schwebe, werden Schüler und Eltern durch einen sogenannten "blauen Brief" darauf aufmerksam gemacht.
Sorgentelefon – die Nummer bei Kummer
Das Wichtigste zuerst: Kein noch so schlechtes Zeugnis ist es wert, von daheim wegzulaufen, sich selbst aufzugeben oder – noch schlimmer – sich etwas antun zu wollen!
Wer daheim wegen verbesserungswürdigen Zensuren mit heftigen Vorwürfen und sogar Liebesentzug rechnen muss, braucht sofort einen verständnisvollen und kompetenten Partner zum Reden und zur Stärkung des Nervenkostüms.
Zu den Zeugnisterminen haben viele Hilfsorganisationen (u. a. Familienberatungsstellen, Jugendamt, Kinderschutzzentren) Kummertelefone eingerichtet, bei denen Schüler Unterstützung erhalten, die sie bei ihren Eltern nicht vermuten oder auch nicht bekommen.
Hilfe und Unterstützung bei Lernproblemen
Hast du Probleme mit den Hausaufgaben oder tust du dich sonst schwer in der Schule, kannst du dich an folgende Stellen wenden:
Schulpsychologische Beratungsstellen
Bundesweite Telefonberatungsstellen
Der Bundeselternrat
Bernauer Straße 100
16515 Oranienburg
Tel. 03301 / 575537
Fax 03301 / 575539
Die Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche
Tel. 0800 / 111 03 33 (gebührenfrei), Mo.–Fr. 14.30–19.30 Uhr
Das Elterntelefon
Tel. 0800 / 111 05 50 (gebührenfrei), Mo. + Mi. 9–11 Uhr und Di. + Do. 17–19 Uhr
Der Kindernetzwerk e.V.
Tel. 06021 / 12030
Die Kinderschutzzentren
Tel. 0800 / 111 04 44 (gebührenfrei)
Die Telefonseelsorge der katholischen und katholischen und evangelischen Kirche
Tel. 0800 / 111 02 22 (katholisch) oder 0800 / 111 01 11 und 0800 / 111 02 22 (jeweils gebührenfrei)
Teens on Phone, eine Initiative des Münchner Kinderschutzbunds. Dort werden Jugendliche von Jugendlichen beraten unter 0800 / 111 0 333, Sa. 15–19 Uhr
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