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Gesetzliche und gewillkürte Erbfolge

Verteilung nach Lust und Laune

Sie überlegen, ob Sie ein Testament erstellen sollen? Hier lernen Sie den Unterschied zwischen der gesetzlichen und der gewillkürten Erbfolge kennen.

Justitia als Statue steht auf vielen Büchern. Im Hintergrund arbeitet ein Mann im Hemd.

Sie möchten selbst entscheiden, wer nach Ihrem Tod bestimmte Gegenstände erhalten soll? Dann sollten Sie sich bereits jetzt darüber Gedanken machen und diese auch zu Papier bringen. 

Die Vorsorge

Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge, damit Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in die richtigen Hände kommt. Je sorgfältiger Sie die Verteilung Ihres Besitzes regeln, umso einfacher können Ihre Erben Ihren letzten Willen erfüllen.

Dabei können Sie die Verteilung entweder

  • dem Staat überlassen (gesetzliche Erbfolge) oder
  • individuell durch ein Testament oder einen Erbvertrag die Erben bestimmen. 

Möchten Sie Ihr Lebenswerk an mehrere Erben weitergeben, werden diese nach Ihrem Ableben eine Erbengemeinschaft bilden. Das heißt, die Erben müssen bis zur Aufteilung das zugefallene Vermögen sowohl gemeinsam verwalten, als auch gemeinsame Entscheidungen treffen. Das führt oft zu Differenzen. 

Beispiel

Stellen Sie sich vor, Sie vererben das Elternhaus Ihren beiden Kindern. Das eine Kind will das Haus verkaufen, um sich an einem anderen Ort etwas aufzubauen, das andere Kind will es behalten. Streit ist vorprogrammiert. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers kann Streit vermeiden helfen.

Tipp

Sie können ausschließlich Bruchteile (Hälfte, Drittel, Viertel oder Achtel) Ihres Nachlasses vererben. Wollen Sie dagegen bestimmte einzelne Gegenstände (Armbanduhr, Gemälde, Schmuck oder auch bestimmte Geldbeträge) zuwenden, ist dies nur als Vermächtnis oder Teilungsanordnung möglich.

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