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Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit

Ein Ausweg

Wo ein Wille ist, ist ein Weg. Das gilt auch für potenzielle Gründer, die einen Weg aus der Arbeitslosigkeit suchen.

Ein Mann sitzt an einem Schreibtisch und schaut konzentriert auf ein Laptop.

Engagement und der feste Wille, sich beruflich selbstständig zu machen: Das sind gute Voraussetzungen für eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus.

In diesem Artikel bekommen Sie Informationen über die Voraussetzungen für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Und Sie erfahren einiges über die Vorbereitung. Außerdem lernen Sie verschiedene Beratungs- und Austauschangebote für arbeitslose Existenzgründer kennen.

Für eine erfolgreiche Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit sollten Sie:

  • sich rechtzeitig bei den Beratungsstellen über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten einer Existenzgründung informieren und die Anträge stellen.
  • einen durchdachten Businessplan vorweisen.
  • die Finanzierung für die Gründung rechtzeitig bei den entsprechenden Anlaufstellen beantragen.
  • auch die Finanzierung Ihres privaten Lebensunterhalts im Blick behalten.
  • sich bei Unsicherheiten Hilfe von Beratern suchen.

Voraussetzungen der Existenzgründung

Wer sich selbstständig machen will, sollte die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch für arbeitslose potenzielle Gründer.

Selbstständigkeit als Wunsch

Auch wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt keine Anstellung finden: Sie sollten nur dann eine Firma gründen, wenn Sie es auch wollen. Eine Notlage allein ist kein guter Grund, sich selbstständig zu machen. Wenn Sie wirklich motiviert sind, steigt außerdem die Wahrscheinlichkeit für Erfolg.

Persönlichkeit eines Unternehmers

Das sollte ein guter Unternehmer mitbringen:

  • Kreativität
  • Lernfähigkeit
  • Spaß an der Aufgabe
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Risikobereitschaft
  • Durchhaltevermögen
  • Entscheidungsfreudigkeit und Eigeninitiative
  • Führungsqualität
  • Organisation und Struktur

Eine gute Gründungsidee

Diese Fähigkeiten allein nützen nichts, wenn Ihnen die zündende Geschäftsidee fehlt. Achten Sie dabei darauf, dass Ihre Idee tragfähig ist. Nur wenn Sie eine ausreichend große Zielgruppe für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung haben, kann Ihre Existenzgründung ein Erfolg werden. Überlegen Sie also, wer Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung kaufen soll. Diese Kunden müssen Sie von Ihrer Leistung überzeugen können.

Planung ist das A & O

Fachliche Mängel sind selten der Grund für das Scheitern von Unternehmensgründungen. Um Ihr persönliches Risiko zu begrenzen, muss das Gründungsvorhaben richtig geplant sein. Informieren Sie sich vorab gründlich und lassen Sie sich professionell beraten und schulen. Je besser Sie Ihre Hausaufgaben machen, desto größer Ihre Erfolgschancen. Arbeiten Sie daher zielstrebig an Ihrer unternehmerischen Kompetenz.

Selbstvertrauen und Überzeugung

Auch wenn Sie eine schwere Zeit voller Rückschläge hinter sich haben: Treten Sie selbstsicher auf und zeigen Sie, dass Sie von sich und Ihrer Geschäftsidee überzeugt sind. Lassen Sie sich coachen, wenn Sie unsicher sind. Besuchen Sie außerdem Schulungen oder Seminare.

Sie sind sich nicht sicher, ob eine Selbstständigkeit das Richtige für Sie ist? Oder ob Ihre Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist? Dann fragen Sie Ihren Berater.

Förderprogramme

Eine Existenzgründung kostet erst einmal Geld. Arbeitslose verfügen in den meisten Fällen über sehr wenige bis gar keine eigenen Ersparnisse. Außerdem lehnen die geldgebenden Banken überdurchschnittlich viele ihrer Finanzierungsanträge erst einmal ab.

Deshalb: Setzen Sie nicht nur auf Kredite, sondern nutzen Sie staatliche Fördermöglichkeiten. Dazu zählen beispielsweise Zuschüsse oder Darlehen bis maximal 5.000 €.

Kostenfreie Infos über Fördermittel bekommen Sie bei der Initiative „Deutschland startet“. Diese erreichen Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505.

Existenzgründerzuschuss

Der Gründungszuschuss ist für gründungsinteressierte Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I) gedacht. Der Existenzgründerzuschuss wird vom Arbeitsamt für maximal 15 Monate vergeben. Sein entscheidender Vorteil: Er muss nicht versteuert werden.

Voraussetzungen

Vom Gewerbeamt bekommen Sie eine Anmeldebescheinigung für Ihre selbstständige Tätigkeit. Diese müssen Sie beim Arbeitsamt vorlegen.

Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit aufnehmen, muss noch ein Arbeitslosengeldanspruch von mindestens 150 Tagen bestehen. Außerdem dürfen Sie ein vorheriges Arbeitsverhältnis nicht selbst gekündigt haben. Sollten Sie doch selbst gekündigt haben, bekommen Sie 3 Monate lang keine Förderung.

Überdies müssen Sie entweder als Einzelunternehmer gründen oder mindestens zu 50 % am Unternehmen beteiligt sein. Oder Sie haben eine vertraglich vereinbarte Sperrminorität. Sperrminorität bedeutet, dass Sie bei Abstimmungen auch als Minderheit einen Beschluss verhindern können.

Der Arbeitsvermittler versucht eventuell, Ihnen als Alternative zur Gründung eine Anstellung zu vermitteln. Daher müssen Sie als Antragsteller besonders gut überzeugen. Dafür brauchen Sie ein durchdachtes Finanzkonzept und einen professionellen Businessplan. Bei Zweifeln an Ihrer Eignung kann eine sogenannte Eignungsfeststellung von Ihnen verlangt werden. Oder die Teilnahme an einem Existenzgründerkurs.

Förderungsphasen

Die Arbeitsagentur kann entscheiden, ob ein arbeitsloser Existenzgründer über einen bestimmten Zeitraum bei seinen privaten Alltagskosten unterstützt wird oder nicht. Die Entscheidung trifft der zuständige Arbeitsvermittler.

Es gibt 2 Förderungsphasen. In den ersten 6 Monaten nach der Gründung zahlt die Arbeitsagentur einen Zuschuss in Höhe des monatlichen Arbeitslosengelds. Zusätzlich gibt es 300 € für die soziale Absicherung (Sozialversicherungspauschale).

Anschließend werden die Aktivitäten des Antragstellers neu bewertet. So erhalten Sie als Gründer in den darauffolgenden Monaten weiterhin die Sozialversicherungspauschale von 300 €. Dazu müssen Sie Ihre Tätigkeit hauptberuflich ausüben. Und Sie müssen beweisen, dass Ihr Geschäftsmodell tragfähig ist. Diese Tragfähigkeit bestätigen beispielsweise Steuerberater, Handwerkskammern (HWK), Industrie- und Handelskammern (IHK) oder Kreditinstitute. Dazu prüfen sie Ihren Businessplan.

Einstiegsgeld vom Jobcenter

Empfänger von Arbeitslosengeld II (ALG II) können als Eingliederungsleistung für maximal 24 Monate Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Dauer der Arbeitslosigkeit und dem Bedarf des Gründers ab.

Zusätzlich benötigen Sie eventuell das Urteil einer fachkundigen, unabhängigen Stelle. Das kann die Handels- oder Handwerkskammer sein. Diese beurteilt, ob Ihre selbstständige Tätigkeit tragfähig ist.

Nur wenn das der Fall ist und Sie die persönlichen Voraussetzungen erfüllen, dürfen Sie mit dem Einstiegsgeld rechnen.

Wichtig

Beim Einstiegsgeld handelt es sich um eine Kann-Leistung. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf Förderung.

Beratungs- und Anlaufstellen für arbeitslose Existenzgründer

Sie können sich bei Ihrem Vorhaben von Existenzgründungsberatern helfen lassen. Unternehmensberatungen sind meist kostenpflichtig, werden aber von den Bundesländern finanziell bezuschusst.

Fragen zur Existenzgründung können Sie auch im Expertenforum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) stellen.

Weitere wichtige Beratungs- und Anlaufstellen sind:

Bundesagentur für Arbeit

Die Agenturen für Arbeit unterstützen Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Dort können Sie das Beratungsangebot nutzen oder Existenzgründerkurse belegen. Außerdem beantragen Sie bei den Arbeitsagenturen Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen, den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.

Zusätzlich gibt es bei den Agenturen einen kostenfreien Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-MAT) zur beruflichen Eingliederung. Dazu zählen Maßnahmen wie Beratungen, Coachings oder Workshops zum Wissensaufbau, zur Fachwissenserweiterung und Kenntnisvertiefung.

Der kostenfreie Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein fördert die Teilnahme an Maßnahmen eines zugelassenen Trägers, um Sie an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf den Gutschein.

KfW Bankengruppe

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) informiert über Existenzgründungsprogramme, vergibt Kredite und berät Sie hinsichtlich der richtigen Finanzierung.

Gründerzentren und Existenzgründungsinitiativen der Bundesländer

Gründerzentren sind für die Beratung junger Unternehmen zuständig. Existenzgründungsinitiativen helfen Ihnen bei der Ideenfindung, der Ausarbeitung des Businessplans und der Führung Ihres Unternehmens.

Weitere Ansprechpartner

  • Existenzgründungsberatung von IHK und HWK
  • Steuerberater
  • Berater von Fachverbänden und Kreditinstituten
  • Rechtsanwälte und Notare

Eine Liste mit den wichtigsten Beratungsstellen finden Sie in diesem PDF.

Fazit

Eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit sollte gut überlegt sein. Prüfung, Planung und realistische Zielsetzung sind essenziell.

Eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit können Sie z. B. mit dem Gründerzuschuss oder dem Einstiegsgehalt fördern lassen. Achtung: Wenn Sie ALG I oder ALG II beziehen, müssen Sie einiges beachten.

Zahlreiche Beratungsstellen helfen Ihnen dabei, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen. Nutzen Sie diese Angebote beispielsweise, um Ihr Vorhaben vorzubereiten, Ihre persönlichen und fachlichen Fähigkeiten zu vertiefen oder die Finanzierung zu planen.

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