Engagement und der feste Wille, sich beruflich selbstständig zu machen: Das sind gute Voraussetzungen für eine Gründung aus der Arbeitslosigkeit heraus. In diesem Artikel bekommen Sie Informationen über die Voraussetzungen und die Förderung für eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit. Und Sie erfahren einiges über die Vorbereitung. Außerdem lernen Sie verschiedene Beratungs- und Austauschangebote für arbeitslose Existenzgründer kennen.
Das Wichtigste im Überblick:
Für eine erfolgreiche Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit sollten Sie:
- sich rechtzeitig bei den Beratungsstellen über Voraussetzungen und Fördermöglichkeiten einer Existenzgründung informieren und die Anträge stellen,
- einen durchdachten Businessplan vorweisen,
- die Finanzierung für die Gründung rechtzeitig bei den entsprechenden Anlaufstellen beantragen und dabei auch die Finanzierung Ihres privaten Lebensunterhalts im Blick behalten.
Voraussetzungen für die erfolgreiche Existenzgründung
Wer sich selbstständig machen will, sollte die folgenden Voraussetzungen erfüllen. Das gilt auch für arbeitslose potenzielle Gründer.
Selbstständigkeit als Wunsch
Auch wenn Sie auf dem Arbeitsmarkt keine Anstellung finden: Gründen Sie nur dann eine Firma, wenn Sie es auch wollen. Eine Notlage allein ist keine gute Voraussetzung, um sich selbstständig zu machen. Dagegen steigt die Wahrscheinlichkeit für den Erfolg, wenn Sie wirklich motiviert sind.
Persönlichkeit eines Unternehmers
Das bringt ein guter Unternehmer mit:
- Kreativität
- Lernfähigkeit
- Spaß an der Aufgabe
- Motivationsfähigkeit
- Verantwortungsbewusstsein
- Risikobereitschaft
- Durchhaltevermögen
- Entscheidungsfreudigkeit und Eigeninitiative
- Führungsqualität
- Organisation und Struktur
Eine gute Gründungsidee
Diese Fähigkeiten bilden eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Gründung. Fehlt nur noch eine zündende Geschäftsidee. Achten Sie darauf, dass Ihre Idee tragfähig ist. Nur wenn Sie eine ausreichend große Zielgruppe für Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung haben, kann Ihre Existenzgründung ein Erfolg werden. Überlegen Sie also, wer Ihr Produkt oder Ihre Dienstleistung kaufen soll. Diese Kunden müssen Sie von Ihrer Leistung überzeugen.
Planung ist das A & O
Fachliche Mängel sind selten der Grund für das Scheitern von Unternehmensgründungen. Um Ihr persönliches Risiko zu begrenzen, muss das Gründungsvorhaben richtig geplant sein. Informieren Sie sich vorab gründlich und lassen Sie sich professionell beraten und schulen. Je sorgfältiger Sie Ihre Hausaufgaben machen, desto größer sind Ihre Erfolgschancen. Arbeiten Sie daher zielstrebig an Ihrer unternehmerischen Kompetenz.
Selbstvertrauen und Überzeugung
Auch wenn Sie eine schwere Zeit voller Rückschläge hinter sich haben: Treten Sie selbstsicher auf und zeigen Sie, dass Sie von sich und Ihrer Geschäftsidee überzeugt sind. Lassen Sie sich coachen, wenn Sie unsicher sind. Besuchen Sie außerdem Schulungen oder Seminare.
Sie sind sich nicht sicher, ob eine Selbstständigkeit das Richtige für Sie ist? Oder ob Ihre Geschäftsidee wirtschaftlich tragfähig ist? Dann fragen Sie Ihren Berater.
Förderprogramme
Eine Existenzgründung kostet erst einmal Geld. Arbeitslose verfügen in den meisten Fällen über sehr wenige bis keine eigenen Ersparnisse. Außerdem lehnen die geldgebenden Banken überdurchschnittlich viele Finanzierungsanträge von arbeitslosen Gründern erst einmal ab.
Deshalb: Setzen Sie nicht nur auf Kredite, sondern nutzen Sie auch vergünstigte Darlehen, z. B. von der KfW-Bank, sowie staatliche Fördermöglichkeiten. Dazu zählen z. B. verschiedene Förderprogramme der Bundesländer oder der Gründerzuschuss zum Arbeitslosengeld oder Bürgergeld von der Bundesagentur für Arbeit.
Kostenfreie Infos über Fördermittel bekommen Sie bei der Initiative „Deutschland startet“. Diese erreichen Sie unter der kostenlosen Hotline 0800 / 58 95 505 oder über die Webseite .
Gründungszuschuss
Der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit ist für gründungsinteressierte Empfänger von Arbeitslosengeld gedacht. Der Existenzgründerzuschuss wird für max. 15 Monate vergeben. Sein entscheidender Vorteil: Er muss nicht versteuert werden.
Voraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung, um den Gründungszuschuss für Ihren Start in die Selbstständigkeit zu erhalten, ist, dass Sie bereits Arbeitslosengeld beziehen. Zudem muss zu Beginn Ihrer Selbstständigkeit noch ein Arbeitslosengeldanspruch von mind. 150 Tagen bestehen. Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben werden und es mit Ihrer Gründung aus der Arbeitslosigkeit herausschaffen, können Sie den Gründungszuschuss beantragen.
Überdies müssen Sie entweder als Einzelunternehmer gründen oder mind. zu 50 % am Unternehmen beteiligt sein. Oder Sie haben eine vertraglich vereinbarte Sperrminorität. Sperrminorität bedeutet, dass Sie bei Abstimmungen auch als Minderheit einen Beschluss verhindern können.
Selbst, wenn Sie alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung. Die Entscheidung, ob ein arbeitsloser Existenzgründer über einen bestimmten Zeitraum finanziell unterstützt wird oder nicht, trifft der zuständige Arbeitsvermittler. Er versucht evtl. sogar, Ihnen als Alternative zur Gründung eine Anstellung zu vermitteln. Es liegt an Ihnen als Antragsteller, Ihr Gegenüber von Ihrer persönlichen Eignung und der Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen.
Dazu benötigen Sie eine Bescheinigung von einer fachkundigen Stelle, die Ihre persönliche Eignung als Gründer sowie Ihre Geschäftsidee geprüft und als tragfähig erklärt hat. Zu diesen fachkundigen Stellen zählen z. B. die Industrie- und Handelskammern (IHK), die Handwerkskammern (HWK) oder auch Steuerberatungen, Unternehmensberatungen oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften. Für die Prüfung legen Sie einen professionellen Businessplan, eine gut durchdachte Finanzierung Ihrer Existenzgründung, eine Umsatz- und Rentabilitätsvorschau sowie einen Lebenslauf und Qualifikationsnachweise wie Zeugnisse oder Zertifikate vor.
Förderphasen
Wurde Ihr Antrag auf den Gründungszuschuss für Ihre Selbstständigkeit bewilligt, erhalten Sie die finanzielle Unterstützung in 2 Förderphasen. In den ersten 6 Monaten nach der Gründung, der Phase 1, zahlt die Arbeitsagentur einen Zuschuss in Höhe des monatlichen Arbeitslosengeldes, das Sie zuletzt vor Ihrer Existenzgründung erhalten haben. Zusätzlich gibt es 300 € für die soziale Absicherung (Sozialversicherungspauschale).
In Phase 2 wird davon ausgegangen, dass Sie mit Ihrer Selbstständigkeit in der Lage sind, Ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren. Das Arbeitslosengeld, bis Januar 2023 als Arbeitslosengeld I bekannt, wird aus dem Zuschuss zur Existenzgründung gestrichen. Um Sie in dieser Phase nicht allein zu lassen, wird die Pauschale von 300 € aber für weitere 9 Monate gezahlt.
Wichtig ist, dass Phase 2 nicht automatisch an Phase 1 anschließt: Um den Zuschuss weiterhin zu erhalten, müssen Sie diesen selbst beantragen. Dazu ist ein Nachweis, dass Sie Ihre Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben, erforderlich. Diesen Nachweis erhalten Sie beim zuständigen Gewerbeamt, bei dem Sie Ihre Selbstständigkeit angemeldet haben.
Einstiegsgeld vom Jobcenter
Wer arbeitslos ist, kann den Gründerzuschuss nur unter der Voraussetzung beantragen, dass er Arbeitslosengeld bezieht. Empfänger von Bürgergeld haben dagegen grundsätzlich keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss. Sie können stattdessen als Eingliederungsleistung für max. 24 Monate das Einstiegsgeld beim Jobcenter beantragen, um sich auf dem Weg in die Selbstständigkeit mehr finanziellen Freiraum zu verschaffen.
Voraussetzungen
Um für das Einstiegsgeld infrage zu kommen, müssen Bürgergeldempfänger bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Sie dürfen sich bisher noch nicht hauptberuflich selbstständig gemacht haben.
- Sie werden mind. 15 Stunden pro Woche selbstständig arbeiten und Ihre Selbstständigkeit im Hauptberuf ausüben.
- Sie sind persönlich für die Selbstständigkeit geeignet und weisen eine tragfähige Geschäftsidee vor.
Höhe des Einstiegsgeldes
Die Integrationsfachkraft legt auch die Höhe des Zuschusses fest. Wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt, hängt von den persönlichen Umständen der Antragsteller ab. I. d. R. werden bei der Berechnung der Höhe des Einstiegsgeldes folgende Punkte berücksichtigt:
- vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit
- Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft (z. B. der Familie)
- jeweiliger Regelbedarf des Antragsstellers
Beratungs- und Anlaufstellen für arbeitslose Existenzgründer
Sie können sich bei Ihrem Vorhaben von Existenzgründungsberatern helfen lassen – im Idealfall verfügen diese über eine betriebswirtschaftliche Ausbildung und sind bei Instituten wie der IHK akkreditiert. Unternehmensberatungen sind meist kostenpflichtig, werden aber von den Bundesländern finanziell bezuschusst.
Fragen zur Existenzgründung können Sie auch im Expertenforum des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) stellen.
Weitere wichtige Beratungs- und Anlaufstellen sind:
Bundesagentur für Arbeit
Die Agenturen für Arbeit unterstützen Sie auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Dort können Sie das Beratungsangebot nutzen oder Existenzgründerkurse belegen. Außerdem beantragen Sie bei den Arbeitsagenturen neben Arbeitslosengeld auch Leistungen zur Eingliederung von Selbstständigen, den Gründungszuschuss oder das Einstiegsgeld.
Zusätzlich gibt es bei den Agenturen einen kostenfreien Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS-MAT) zur beruflichen Eingliederung. Dazu zählen Maßnahmen wie Beratungen, Coachings oder Workshops zum Wissensaufbau, zur Fachwissenserweiterung und Kenntnisvertiefung.
Der kostenfreie Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein fördert die Teilnahme an Maßnahmen eines zugelassenen Trägers, um Sie an eine selbstständige Tätigkeit heranzuführen. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf den Gutschein.
KfW Bankengruppe
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist die größte nationale Förderbank weltweit sowie die drittgrößte Bank in Deutschland. Die KfW informiert über Existenzgründungsprogramme, vergibt Kredite und berät Sie hinsichtlich der richtigen Finanzierung.
Gründerzentren und Existenzgründungsinitiativen der Bundesländer
Gründerzentren sind für die Beratung junger Unternehmen zuständig. Existenzgründungsinitiativen helfen Ihnen bei der Ideenfindung, der Ausarbeitung des Businessplans und der Führung Ihres Unternehmens.
Weitere Ansprechpartner
- Existenzgründungsberatung von IHK und HWK
- Steuerberater
- Berater von Fachverbänden und Kreditinstituten
- Rechtsanwälte und Notare
Eine Liste mit den wichtigsten Beratungsstellen finden Sie in diesem PDF.
Fazit: Nicht ungenutzt lassen - Fördermittel für Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit
Überlegen Sie sich eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus gut. Prüfung, Planung und realistische Zielsetzung sind essenziell.
Eine Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit können Sie z. B. mit dem Gründungszuschuss (Gründerzuschuss aus Arbeitslosengeld und sozialer Absicherung) oder dem Einstiegsgeld (zusätzlich zum Bürgergeld) fördern lassen. Allerdings besteht für diese Zuschüsse kein Rechtsanspruch: Wer die Voraussetzungen für die Beantragung erfüllt, muss die zuständigen Stellen zusätzlich davon überzeugen, dass er die persönliche Eignung und eine tragfähige Geschäftsidee mitbringt, um durch die Selbstständigkeit die Arbeitslosigkeit erfolgreich zu beenden.
Zahlreiche Beratungsstellen helfen Ihnen dabei, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen. Nutzen Sie diese Angebote z. B., um Ihr Vorhaben vorzubereiten, Ihre persönlichen und fachlichen Fähigkeiten zu vertiefen oder die Finanzierung zu planen.
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