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Existenzgründung im Studium – vom Studenten zum Gründer

Schritt für Schritt

Von der Uni zum eigenen Start-up: Diese Informationen helfen bei den ersten Schritten in die Selbstständigkeit.

Zwei junge Erwachsene geben einander ein High five. Sie jubeln hinter einem Laptop und Papieren..

In den letzten Jahren lässt sich ein leicht steigender Trend bei Gründern im Alter von 18 bis 34 verzeichnen. Außerdem zeigen die Zahlen, dass der Anteil von Gründern mit einem akademischen Abschluss steigt (2021: 85 %).

Den Traum von der Selbstständigkeit sollten Sie auch als Student gut durchdenken und planen. Damit Sie sich bestens informiert ins Abenteuer Selbstständigkeit stürzen können, lernen Sie hier die verschiedenen Aspekte kennen:

  • Unterschiedliche Möglichkeiten der Existenzgründung
  • Positive und negative Auswirkungen der Selbstständigkeit auf Aspekte des Studentenlebens
  • Grenzen hinsichtlich des möglichen Einkommens
  • Spezielle Fördermöglichkeiten für Studenten

Existenzgründung im Studium: die ersten Schritte in die Selbstständigkeit

Jeder Gründer braucht eine Idee. Zusätzlich muss für die Geschäftsidee eine klar definierte Zielgruppe existieren.

Sind diese 2 Grundelemente gegeben, müssen Sie Ihr Vorhaben in einem professionellen Businessplan festhalten. Setzen Sie sich bei der Erstellung des Geschäftskonzepts unbedingt detailliert mit dem Kapitel der Finanzierung auseinander.

Wenn Sie mit dem Businessplan Banken oder andere Investoren überzeugen können, steht einer Existenzgründung nicht mehr viel im Weg. Branchenkenntnisse, fachliches Know-how und betriebswirtschaftliche Grundkenntnisse erleichtern Ihnen diesen Schritt.

Möglichkeiten der Existenzgründung im Studium

Auch Studenten dürfen sich selbstständig machen. Dabei gilt: Sobald hinter einer Tätigkeit eine Gewinnerzielungsabsicht steht, muss die Geschäftstätigkeit auch angemeldet werden.

Für gewöhnlich entscheiden sich Studenten für eine nebenberufliche Tätigkeit. Ob es sich um eine Teil- oder Vollzeitselbstständigkeit handelt, ist durch die Rechtsprechung geregelt. Neben dem zeitlichen Aufwand wird dabei auch die wirtschaftliche Bedeutsamkeit betrachtet. Die 20-Stunden-Regel (pro Woche) gilt eigentlich für abhängige Nebenjobs. Doch auch bei selbstständigen Tätigkeiten dient sie als Orientierungsrahmen.

Außerdem unterscheidet man nach den zu erwartenden Umsätzen zwischen Kleingewerbe und Vollgewerbe. Wenn Sie sich für ein Kleingewerbe entscheiden, ist der Buchführungsaufwand geringer. Und Sie müssen möglicherweise keine Umsatzsteuer abführen. Überschreitet der zu erwartende Umsatz im Geschäftsjahr allerdings 17.500 €, scheidet die Kleinunternehmerregelung von vornherein aus.

Jeder Gewerbetreibende ist einkommensteuerpflichtig. Die Einkommensteuer ist von den erzielten Einkünften abhängig. Bis zum 31. Mai des Folgejahrs haben Selbstständige Zeit, ihre Einkommensteuererklärung beim Finanzamt einzureichen.

Des Weiteren gibt es für bestimmte Berufsgruppen die Möglichkeit, sich als Freiberufler selbstständig zu machen. Freiberufler müssen kein Gewerbe anmelden und keine Gewerbesteuer zahlen.

Ob gewerblich oder freiberuflich selbstständig – umsatzsteuerpflichtig sind Sie in beiden Fällen. Ausnahmen gibt es bei Kleinunternehmern.

Welche Rechtsform sollten Sie wählen, wenn Sie ein Start-up gründen?

Frisch gegründete Unternehmen werden auch als Start-ups bezeichnet. Sie befinden sich in der ersten Phase eines Unternehmenszyklus.

Achten Sie bei der Unternehmensgründung auf die richtige Rechtsform. Grundsätzlich unterscheidet man Personen- und Kapitalgesellschaften und Einzelunternehmen. Je nachdem, wie Sie sich vor Haftungsrisiken schützen wollen, und ob Sie im Team oder alleine gründen, bietet sich eine andere Rechtsform an.

Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und die offene Handelsgesellschaft (OHG) sind Personengesellschaften. In einem Gesellschaftervertrag werden die Rechte und Pflichten der Personen geregelt. Kennzeichnend ist die uneingeschränkte persönliche Haftung aller Gesellschafter.

Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) benötigt ein Stammkapital von 25.000 €. Daher auch der Name Kapitalgesellschaft. Ihr Vorteil ist, dass die Gesellschafter nur bis zur Höhe der Einlage von mindestens 25.000 € haften. Im Insolvenzfall bleibt das Privatvermögen unberührt. Der initiale Aufwand und die benötigten Finanzen bei der Gründung sind jedoch höher.

Für Studenten ist das Einzelunternehmen die unbürokratischste Möglichkeit. Sie müssen lediglich den Gewerbeschein bei ihrer Gemeinde beantragen. Meistens geben Studenten ihre Wohnung als Betriebsstätte an.

Wichtig

Bei dieser Rechtsform haften Sie uneingeschränkt persönlich.

Im Studium selbstständig machen: Wie verändert sich das Studentenleben?

Wollen Sie sich parallel zum Studium selbstständig machen, hat das Vor- und Nachteile.

Positiv ist, dass eine Selbstständigkeit eine gute Einnahmequelle neben dem Studium sein kann. Und Sie sind Ihr eigener Chef. Sie können sich ausprobieren, aus Ihren eigenen Fehlern lernen, wichtige Erfahrungen sammeln und sich ein berufliches Netzwerk aufbauen. Außerdem haben Sie flexible Arbeitszeiten und beschäftigen sich mit etwas, wofür Ihr Herz brennt.

Allerdings tragen Sie mit einer Existenzgründung auch viel Verantwortung. Und je intensiver Sie sich mit Ihrer Selbstständigkeit auseinandersetzen, desto weniger Zeit bleibt Ihnen für Studium und Freizeit. Daher müssen Sie sich und Ihre Aufgaben gut organisieren. Oft hilft es schon, einzelne Aufgaben an andere Leute zu delegieren. Denn Sie sollten sich nicht überarbeiten, zu sehr stressen oder gar Ihr Studium aus den Augen verlieren.

Mit der Selbstständigkeit kommen auch unattraktive Pflichten auf Sie zu. Beispielsweise müssen Sie Steuern zahlen. Neben der Einkommensteuer möglicherweise zusätzlich noch Gewerbesteuer. Außerdem ist eine ordnungsgemäße Buchführung in den meisten Fällen Pflicht.

Außerdem müssen Sie über Ihre Entlohnung selbst entscheiden. Und Sie müssen sich um Versicherungen kümmern, z. B. um die Krankenversicherung, Betriebshaftpflichtversicherung und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Zusätzlich müssen Sie eventuell Abgaben an Berufsgenossenschaften und Kammern leisten. Natürlich haben Sie auch keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder Kündigungsschutz.

Grenzen und Einschränkungen bei studentischer Selbstständigkeit

Als selbstständiger Student müssen Sie bestimmte Einkommens- und Zeitgrenzen einhalten. Nur so profitieren Sie weiterhin von Vorteilen wie einer beitragsfreien Familienversicherung oder BAföG.

Sozialversicherung: Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung

Normalerweise sind Studierende in der Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.

Studenten bis 25 Jahre sind meist über ihre Eltern beitragsfrei familienversichert. Weiterhin familienversichert bleiben Sie, wenn Sie die Selbstständigkeit nebenberuflich ausüben (nicht mehr als 20 Stunden pro Woche). Zusätzlich dürfen Ihre monatlichen Einnahmen i. d. R. die Grenze von 435 € (Stand 2018) nicht überschreiten.

Achtung

Sobald Sie die Einkommensgrenze mehr als 2 Monate im Jahr überschreiten, sind Sie nicht mehr familienversichert.

Die Krankenkasse entscheidet darüber, ob die selbstständige Tätigkeit als haupt- oder nebenberuflich anzusehen ist. Dazu betrachtet die Krankenkasse unter anderem das erzielte Einkommen und die aufgewendete Arbeitszeit.

Nebenberuflich Selbstständige, die nicht familienversichert sind, können sich über die studentische Krankenversicherung vergünstigt gesetzlich versichern.

Nur wenn Ihre Tätigkeit als nebenberuflich eingestuft wird, behalten Sie Ihren Studierendenstatus bei der Sozialversicherung. Sobald die Tätigkeit hauptberuflich ist, wird es teurer: Dann werden monatliche Beiträge zwischen 200 und 500 € fällig.

Studentische Gründer können sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichern oder zu einer privaten Krankenversicherung wechseln. Über die Pflichtversicherung für Studenten sind sie bei einer hauptberuflichen Tätigkeit nicht mehr abgesichert.

Beiträge für die gesetzliche Rentenversicherung entfallen für gewöhnlich. Nur wenn die Form der Selbstständigkeit verpflichtend ist, müssen Sie auch als selbstständiger Student zahlen. Das kann z. B. bei freien Berufen wie Lehrern, Hebammen usw. der Fall sein.

Was passiert mit dem BAföG, wenn Sie sich im Studium selbstständig machen?

Um als nebenberuflich selbstständiger Student weiterhin BAföG zu erhalten, dürfen Sie im Bewilligungszeitraum von 12 Monaten maximal 4.400 € verdienen. Sobald diese Grenze überschritten wird, werden die BAföG-Leistungen gekürzt oder gar komplett gestrichen. Dabei gleichen sich Monate mit hohen und Monate mit geringen Gewinnen aus.

Bei der Berechnung des Einkommens entscheidet der tatsächliche Gewinn, der nach Abzug der Ausgaben bleibt. BAföG zählt nicht zum Gesamteinkommen.

Schätzen Sie Ihre Einnahmen nicht zu pessimistisch ein: Abgerechnet wird am Schluss. Dadurch kann es passieren, dass Sie erhaltene Beträge zurückzahlen müssen. Idealerweise benachrichtigen Sie das BAföG-Amt sofort, sobald der geplante Gewinn die 4.400€-Grenze zu überschreiten droht.

Achten Sie auch auf Ihre Regelstudienzeit. Denn sobald Sie diese überschreiten, kann es zum Zahlungsstopp kommen.

Was passiert mit dem Kindergeld, wenn Sie ein Start-up gründen?

Grundsätzlich erhalten Kinder bis zum 18. Lebensjahr Kindergeld. Bei Nachweis der aktuellen Tätigkeit gibt es maximal bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs Kindergeld. Oder bis zum Abschluss des Erststudiums. Seit Januar 2018 beträgt das Kindergeld für das erste und zweite Kind je 194 € im Monat.

Für Ansprüche ab dem 01.01.2012 gilt: Eltern erhalten das Kindergeld unabhängig vom Einkommen der Kinder.

Wer sich selbstständig macht und Kindergeld bezieht, darf maximal 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien darf die 20-Stunden-Grenze ausnahmsweise überschritten werden.

Fördermöglichkeiten speziell für studentische Existenzgründer: Finanzierung, Beratung und Vernetzung

Ein Start-up gründen: die Finanzierung

Zur Gründungsfinanzierung können Sie Fördermöglichkeiten von Bund und Ländern nutzen. Dazu zählen Zuschüsse, Bürgschaften und Darlehen. Normalerweise wird damit nur die hauptberufliche Selbstständigkeit unterstützt. Über die einzelnen Möglichkeiten und ihre Voraussetzungen informieren Sie sich am besten unter www.foerderdatenbank.de.

An Gründungskapital kommen Sie auch mit einer Beteiligungsfinanzierung. Dabei können Sie aus einem breiten Spektrum von Investoren wählen. Man unterscheidet Investoren des Bundes, wie z. B. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, und private Kapitalgeber, wie z. B. Business Angels.

Am wichtigsten ist, dass die von Ihnen gewählte Fördermöglichkeit zu Ihrer persönlichen Situation und Ihrem Unternehmensmodell passt.

Das Förderprogramm EXIST

Eine Fördermöglichkeit ist das Förderprogramm EXIST des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

Das EXIST-Gründerstipendium

Seit 1998 setzt sich das EXIST-Gründerprogramm für die Förderung von Existenzgründungen an deutschen Hochschulen ein. Das EXIST-Gründerstipendium unterstützt Studierende, Wissenschaftler und Absolventen finanziell bei der Umsetzung ihrer Gründungsidee. Bei Ihrem Vorhaben handelt es sich um ein einzigartiges wissensbasiertes Projekt mit Aussicht auf wirtschaftlichen Erfolg? Oder um ein technologieorientiertes Innovationsvorhaben? Dann ist dieses Stipendium genau das richtige für Sie.

Das Stipendium subventioniert Gründerteams von bis zu 3 Personen mit jeweils maximal 3.000 € pro Monat zur Sicherung des Lebensunterhalts. Zusätzlich stellt es weitere finanzielle Mittel für Coachings und Sachausgaben zur Verfügung. Die Laufzeit beträgt maximal ein Jahr. Beantragen können Sie das Stipendium jederzeit über Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Der EXIST-Forschungstransfer

Im Gegensatz zum Stipendium fördert der Forschungstransfer nur forschungsbasierte Vorhaben. Diese müssen mit risikoreichen und kostenintensiven Entwicklungsarbeiten verbunden sein. In der ersten Förderphase beträgt die Förderhöhe für 18 Monate maximal 250.000 €.

Weitere Unterstützungsmöglichkeiten für eine Existenzgründung im Studium

Viele Hochschulen unterstützen Gründer durch die Bereitstellung eines großen Gründernetzwerks und durch Know-how. Außerdem fördern zahlreiche, meist regionale, Gründungsinitiativen den Schritt vom Studenten zum Selbstständigen. Meistens erlauben die Hochschulen auch die Nutzung von Universitätsinfrastruktur und Forschungseinrichtungen.

Außerdem erhalten Jungunternehmen in Schwierigkeiten Zuschüsse für eine Beratung. Je nach Standort werden 50 bis 75 % der Kosten übernommen. Ihren Antrag stellen Sie auf www.bafa.de.

Tipp

Sie wollen Ihre Idee erst einmal ausprobieren? Dann nehmen Sie doch an einem Existenzgründungs- und Businessplanwettbewerb teil. Dort können Sie Ihre innovativen Ideen präsentieren und bekommen Feedback und Unterstützung. Vielleicht haben Sie sogar so viel Glück, dass ein Investor durch den Wettbewerb auf Sie aufmerksam wird und Sie unterstützt.

Fazit

Haben Sie eine geniale Idee? Sind Sie motiviert, realistisch und risikobereit? Wenn Sie beide Fragen mit Ja beantworten können, liegt die Erfüllung des Traums vom eigenen Unternehmen für Sie in greifbarer Nähe.

Wichtig: Bei einer Existenzgründung im Studium sollten Sie sich gut informieren, durchdacht planen und vor allem von Rückschlägen nicht unterkriegen lassen. Denn auf dem Weg in die Selbstständigkeit während Ihres Studiums werden einige Probleme auftreten. Holen Sie sich deshalb Unterstützung bei Familie und Freunden und bei Beratungsstellen.

Für die finanzielle Umsetzung Ihres Vorhabens nutzen Sie am besten die verschiedenen Förderangebote der zahlreichen Initiativen.

Alle wichtigen Informationen finden Sie zusammengefasst im PDF.

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