Ehepaare haben einen anderen Versicherungsbedarf als Singles. Viele Versicherungen bieten vergünstigte Familientarife an – daher ist es in vielen Fällen sinnvoll, die Einzelversicherungen nach der Hochzeit zusammenzulegen.
Das Wichtigste in Kürze:
- Durch das Zusammenlegen bestimmter Versicherungen wie Haftpflicht oder Unfall sparen Sie Beiträge. Beachten Sie dabei mögliche Sonderkündigungsrechte und passen Sie ggf. die Deckungssumme an.
- Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihren Ehepartner kostenfrei in der Krankenversicherung mitversichern. Melden Sie Ihrer Versicherung die Heirat rechtzeitig, da Ihr Partner nicht automatisch mitversichert ist.
- Die Deckungssummen und die Bezugsberechtigten Ihrer Lebensversicherung können nach der Eheschließung angepasst werden.
Hausrat- und Haftpflichtversicherung für Ehepaare
Viele Paare leben schon vor der Hochzeit zusammen und haben daher evtl. schon eine gemeinsame Hausratversicherung. Prüfen Sie spätestens nach der Hochzeit sowohl die Hausrat- als auch die Haftpflichtversicherungen beider Ehepartner und passen Sie diese ggf. an.
Hausratversicherungen nach der Hochzeit zusammenlegen
Bringen Sie und Ihr Partner jeweils eine Hausratversicherung mit in die Ehe, legen Sie die Policen zusammen. Das gilt auch für unverheiratete Paare, die zusammenziehen. Schließlich reicht eine Hausratversicherung aus, um Ihr gemeinsames Hab und Gut abzusichern. Die ältere der beiden Policen bleibt i. d. R. bestehen, die andere Police können Sie außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall nicht 3 Monate, sondern nur einen.
Unabhängig davon, ob Sie erst nach der Hochzeit oder davor in einem gemeinsamen Haushalt leben: Achten Sie darauf, die Deckungssumme der gemeinsamen Hausratversicherung anzupassen. Denn für gewöhnlich vergrößert sich der Hausrat, wenn Sie mit einem Partner zusammenziehen.
Private Haftpflichtversicherung in einen Partner-Vertrag umwandeln
Grundsätzlich sind Ehepartner in der Privathaftpflicht automatisch mitversichert. D. h.: Bringen nur Sie oder nur Ihr Partner eine private Haftpflichtversicherung mit in die Ehe, ist der jeweils andere Partner automatisch mitversichert. Eine Ausnahme gilt für sog. Singletarife. Diese müssen Sie nach der Hochzeit in einen Partner-Vertrag umwandeln.
Haben sowohl Sie als auch Ihr Partner eine Haftpflichtversicherung, lösen Sie den jüngeren Vertrag auf und lassen den älteren weiterlaufen. Für die Auflösung der Haftpflichtversicherung nach der Heirat gibt es für gewöhnlich ein Sonderkündigungsrecht. Zu viel gezahlte Beiträge werden Ihnen dabei anteilig erstattet.
Wenn Sie Kinder haben, ist eine Familien-Haftpflichtversicherung i. d. R. die beste Option. In der Familienversicherung versichern Sie Ihre Kinder mit, auch wenn es sich um Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. So sparen Sie Versicherungsbeiträge und müssen nur einen statt mehrerer Verträge verwalten. Voraussetzung für die gemeinsame Familienhaftpflicht ist, dass Ihre Kinder:
- in Ihrem Haushalt leben
- unter 18 Jahre sind
- noch nicht berufstätig sind
Neben der gemeinsamen Hausrat- und Haftpflichtversicherung gibt es noch weitere Versicherungen, die Sie nach der Hochzeit zusammenlegen oder partnertariflich nutzen können:
- Rechtsschutzversicherung: Bringen sowohl Sie als auch Ihr Partner eine Rechtsschutzversicherung mit in die Ehe, besteht für die jüngere Police der Rechtsschutzversicherung nach der Heirat ein Sonderkündigungsrecht.
- Kfz-Versicherung: Lassen Sie Ihren Partner in den Vertrag aufnehmen, dann greift der Versicherungsschutz auch für ihn, wenn Sie ein Fahrzeug gemeinsam nutzen. Nutzen Sie 2 Autos, können Sie das 2. Fahrzeug ggf. in die günstigere Schadensfreiheitsklasse des Partners einstufen lassen.
- Auslandskrankenversicherung: Bei einigen Anbietern profitieren Sie von Partnertarifen und können Ihren Ehepartner mit krankenversichern.
Lebensversicherung und private Altersvorsorge nach der Hochzeit
Nicht nur der Schutz vor Schäden aller Art, sondern auch die Altersvorsorge ist ein wichtiges Thema für Eheleute. Durch eine Heirat kann sich der Versicherungsbedarf ändern.
Kapital- und Risikolebensversicherung nach der Hochzeit abschließen oder anpassen
Nach der Eheschließung empfiehlt es sich, eine Lebensversicherung abzuschließen, um den Partner oder evtl. Kinder der Familie im Fall Ihres Todes finanziell abzusichern. Eine Kapital- oder eine Risikolebensversicherung ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie z. B. einen Immobilienkredit tilgen müssen. Eine Lebensversicherung bietet sich auch dann an, wenn es einen Hauptverdiener gibt, auf dessen Einkommen die Familie angewiesen ist. Den Bezugsberechtigten und die Versicherungssumme legen Sie individuell fest.
Die Lebensversicherung wird an den Begünstigten ausgezahlt:
- Im Fall Ihres Todes (Risikolebensversicherung)
- nach Ende der Vertragslaufzeit bzw. im Todesfall (Kapitallebensversicherung)
Die Kapitallebensversicherung dient daher nicht nur der Absicherung im Todesfall, sondern auch der privaten Altersvorsorge.
Sie haben bereits eine Lebensversicherung abgeschlossen? Dann prüfen Sie unbedingt, wen Sie bei Vertragsabschluss als Bezugsperson festgelegt haben. Das gilt besonders dann, wenn Sie schon einmal verheiratet waren. Die Begünstigten Ihrer Lebensversicherung können Sie jederzeit unkompliziert ändern und z. B. ihren künftigen Ehepartner anstelle des früheren Partners in den Vertrag aufnehmen.
Private Altersvorsorge mit der Riester-Rente für Ehepaare
Neben der Kapitallebensversicherung dient auch die Riester-Rente der privaten Altersvorsorge. Riester-Sparer erhalten jährlich eine Zulage von 175 €. V. a. Eltern profitieren von der jährlichen Kinderzulage bei der Riester-Rente. Für Kinder, die bis Ende 2007 geboren wurden, gibt es 185 €, für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, 300 €.
Ehepartner haben den Vorteil, dass nur einer von beiden förderberechtigt sein muss. Der andere kann einen Zulagenvertrag abschließen und hat damit automatisch Anspruch auf Riester-Förderung. Im Todesfall hat der Hinterbliebene Anspruch auf den angesparten Riester-Betrag des verstorbenen Partners, auch wenn er einen eigenen Riester-Vertrag hat. Das Recht auf Riester-Förderung haben auch Selbstständige, die nicht gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind.
Berufsunfähigkeits- und Unfallversicherung nach der Hochzeit
Auch wenn in vielen Familien heute beide Ehepartner berufstätig sind, ist i. d. R. einer der beiden der Hauptverdiener. Umso wichtiger ist es, sich und den Partner gegen einen plötzlichen Verdienstausfall abzusichern.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) bietet sich v. a. für den Hauptverdiener der Familie an. Wird dieser berufsunfähig, sei es durch Unfall oder Krankheit, kann das die Familie finanziell stark belasten. Denn die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die Angestellte im Fall einer Berufsunfähigkeit absichern soll, reicht meist nicht aus.
Haben Sie oder Ihr Partner schon vor der Hochzeit eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, prüfen Sie die Deckungssumme. Planen Sie Kinder, erhöht sich oft der Versicherungsbedarf. Bei einigen Anbietern gibt es die Option der Nachversicherung. Dann wird der Vertrag angepasst, ohne dass sich der Versicherungsnehmer nochmals einer Gesundheitsprüfung stellen muss.
Unfallversicherung für Ehepartner
Die meisten Unfälle passieren in der Freizeit bzw. im Haushalt. Die gesetzliche Unfallversicherung sichert bei Erwachsenen nur Unfälle am Arbeitsplatz oder auf dem Arbeitsweg ab. Bei Kindern greift sie bei Unfällen in der Schule oder im Kindergarten bzw. auf dem Weg dorthin. Um Ihre Familie auch darüber hinaus zu schützen, lohnt sich der Abschluss einer Familienunfallversicherung. Vorteil: Sie zahlen weniger, als wenn Sie separate Unfallversicherungen für die einzelnen Familienmitglieder abschließen.
Gemeinsame Krankenversicherung nach der Hochzeit
Auch die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine Familienversicherung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Angehörigen kostenfrei mitversichern. Kinder sind bis zum 18. Lebensjahr beitragsfrei mitversichert. Wenn sie bis dahin nicht erwerbstätig sind, sogar bis zu ihrem 23. Geburtstag. Ihren Ehepartner können Sie beitragsfrei mitversichern, wenn dieser
- seinen Hauptwohnsitz in Deutschland hat,
- nur ein geringes Einkommen bis 505 € (Stand 2024) verdient,
- nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert ist,
- nicht verbeamtet ist und
- nicht hauptberuflich selbstständig ist.
Fazit:
Ändert sich nach der Eheschließung Ihr Versicherungsbedarf können Sie und Ihr Partner folgende Versicherungen zusammenlegen oder im Partner- oder Familientarif weiterführen:
- Hausratversicherung
- Haftpflichtversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Auslandskrankenversicherung
- Kfz-Versicherung
Schließen Sie nach der Heirat darüber hinaus weitere Versicherungen ab, um Ihren Partner und Ihre Familie abzusichern:
- Kapital- oder Risikolebensversicherung
- Familienunfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
Denken Sie daran, den jeweiligen Versicherungen Ihre Heirat zu melden und Ihren Partner mit in den Versicherungsvertrag aufzunehmen. Dies geschieht i. d. R. nicht automatisch durch die Eheschließung. Zudem sollten Sie ggf. die Deckungssummen oder den Bezugsberechtigten bei bestehenden oder zusammengelegten Versicherungen anpassen.
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