Arbeiten bis 67 möchte und kann nicht jeder. – Tatsächlich liegt das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 64,4 Jahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sie schon früher in die Rente starten.
Arbeiten bis 67 möchte und kann nicht jeder. – Tatsächlich liegt das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 64,4 Jahren.
Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sie schon früher in die Rente starten.
Das Wichtigste im Überblick:
Das reguläre Renteneintrittsalter bezeichnet den Zeitpunkt, an dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Diese Regelaltersgrenze kann nach Art der Altersrente variieren. So gilt z. B. für alle Jahrgänge ab 1964:
Seit 2012 werden die Regelaltersgrenzen schrittweise angehoben. So konnte z. B. der Jahrgang 1950 noch mit 65 Jahren und 4 Monaten regulär in Rente gehen.
Mit dem Renteneintrittsalter-Rechner finden Sie Ihr persönliches Renteneintrittsalter ganz einfach selbst heraus. Für den Renteneintrittsalter-Rechner benötigen Sie lediglich folgende Daten:
Der Renteneintrittsalter-Rechner ermittelt Ihr aktuelles Renteneintrittsalter für die verschiedenen Rentenarten.
Ihr reguläres oder frühestes Renteneintrittsalter hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ausschlaggebend sind diese Faktoren:
Aus diesen individuellen Voraussetzungen ergibt sich Ihr reguläres bzw. frühestmögliches Renteneintrittsalter.
Je nach Art der Altersrente variiert das reguläre Rentenalter. In der Rententabelle finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Zahlen:
Jahrgang | Regulärer Rentenbeginn | Rentenbeginn mit 45 Beitragsjahren oder Schwerbehinderung |
Früherer Rentenbeginn bei Schwerbehinderung mit 10,8 % Abschlag |
---|---|---|---|
1957 | 65 Jahre, 11 Monate |
63 Jahre, 10 Monate (Schwerbehinderung: 11 Monate) |
60 Jahre, 11 Monate |
1958 | 66 Jahre | 64 Jahre | 61 Jahre |
1959 | 66 Jahre, 2 Monate | 64 Jahre, 2 Monate | 61 Jahre, 2 Monate |
1960 | 66 Jahre, 4 Monate | 64 Jahre, 4 Monate | 61 Jahre, 4 Monate |
1961 | 66 Jahre, 6 Monate | 64 Jahre, 6 Monate | 61 Jahre, 6 Monate |
1962 | 66 Jahre, 8 Monate | 64 Jahre, 8 Monate | 61 Jahre, 8 Monate |
1963 | 66 Jahre, 10 Monate | 64 Jahre, 10 Monate | 61 Jahre, 10 Monate |
ab 1964 | 67 Jahre | 65 Jahre | 62 Jahre |
Wenn Sie 35 Beitragsjahre angesammelt haben, können Sie im Rahmen der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings müssen Sie bei dieser sogenannten Rente mit 63 Abschläge hinnehmen. So funktioniert es:
Beispiel:
Sie sind Jahrgang 1962, Ihr Regelrentenalter liegt somit bei 66 Jahren und 8 Monaten. Gehen Sie mit 63 Jahren in Rente, beträgt die Differenz 44 Monate. Daraus ergibt sich ein Abschlag in Höhe von 13,2 % (44 x 0,3 %).
Das frühestmögliche Renteneintrittsalter liegt im Jahr 2023 bei 61 Jahren und 8 Monaten für schwerbehinderte Menschen, die im Jahr 1958 geboren wurden. Ohne Schwerbehinderung ist der Renteneintritt mit 63 Jahren möglich. Hier gilt:
Das Renteneintrittsalter ist für Männer und Frauen gleich. Es gibt keine geschlechterspezifischen Unterschiede; sowohl die Regelaltersgrenze als auch die vorgezogenen Altersrenten gelten für alle Geschlechter.
Aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass Frauen in den westlichen Bundesländern und im Ausland beim Renteneintritt meist geringfügig älter als Männer sind (z. B. betrug der Unterschied 2 Monate im Jahr 2013). In den östlichen Bundesländern beziehen Frauen in der Regel ihre Altersrente etwas früher als Männer.
Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Dies hat Auswirkungen auf Ihr Renteneintrittsalter:
Beachten Sie, dass auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren gilt.
Die Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre hat 2012 begonnen. Für alle nach 1947 Geborenen wurde der Rentenbeginn pro Jahr um einen Monat nach hinten verschoben. Beispiel:
Seit 2023 erfolgt die Anpassung um jeweils 2 Monate pro Jahrgang. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt künftig für alle, die nach 1964 geboren wurden. Der Anhebungsprozess wird demnach im Jahr 2031 abgeschlossen sein.
Die Anpassung des Renteneintrittsalters soll die demografische Entwicklung berücksichtigen und daraus entstehende finanzielle Probleme im Rentensystem abfedern. Die Deutsche Rentenversicherung nennt folgende Gründe:
Die damit verbundenen Mehrausgaben will die Rentenversicherung durch die Erhöhung der Altersgrenze ausgleichen.
Laut einer Untersuchung der OECD aus dem Jahr 2017* gilt in Island und Norwegen sowie in Israel für Männer das höchste reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Deutschland liegt derzeit noch darunter, da die Erhöhung auf 67 Jahre erst im Jahr 2031 eintritt.
Wer 1957 geboren wurde, kann im Jahr 2023 mit 65 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen. Für den Jahrgang 1958 liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren.
In den Mitgliedsländern der EU variiert das gesetzliche Rentenalter zwischen 60 und 67 Jahren. Am höchsten ist es derzeit in Island, Norwegen und Italien mit 67 Jahren, am niedrigsten in der Türkei (52 Jahre) *. Allerdings weicht das tatsächliche Eintrittsalter häufig von den Regelaltersgrenzen ab.
Laut OECD beträgt das durchschnittliche Renteneintrittsalter weltweit derzeit 63,8 Jahre*.
Mit dem Newsletter haben Sie die Nase vorn
Bleiben Sie informiert: Mit dem ERGO Newsletter bekommen Sie regelmäßig nützliche Alltagstipps, Neuigkeiten zu Versicherungen und Vorsorge und zusätzlich tolle Gewinnchancen. Melden Sie sich gleich an!
Basis-Rente
Jetzt in die Zukunft investieren, ab dem ersten Beitrag Steuern sparen und Chancen des Kapitalmarkts nutzen.
Private Rentenversicherung
Für jeden Vorsorgetyp gibt es das passende Anlagekonzept: von renditestark bis sicherheitsorientiert.