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Renteneintrittsalter-Rechner

Ab wann in die Rente?

Das Regelrentenalter liegt bei 67. – In diesem Ratgeber erfahren Sie, welche Vorgaben gelten und wie Sie Ihr Renteneintrittsalter berechnen.

Seniorenpaar Arm in Arm am Strand.

Arbeiten bis 67 möchte und kann nicht jeder. – Tatsächlich liegt das durchschnittliche Renteneintrittsalter in Deutschland bei 64,4 Jahren.

Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Sie schon früher in die Rente starten.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Seit 2012 wird das Renteneintrittsalter schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Diese Regelaltersgrenze gilt künftig für alle, die nach 1964 geboren wurden.
  • Ohne Abschläge ist ein früherer Rentenbeginn nur nach 45 Beitragsjahren möglich. Frühestens ist der Eintritt in die Rente mit 63 Jahren möglich. Lediglich schwerbehinderte Menschen (ab Jahrgang 1964) können bereits mit 62 Jahren eine Altersrente beziehen.
  • Mit dem Renteneintrittsalter-Rechner können Sie Ihren frühesten und Ihren regulären Renteneintritt berechnen.

Was ist das reguläre Renteneintrittsalter?

Das reguläre Renteneintrittsalter bezeichnet den Zeitpunkt, an dem Sie ohne Abschläge in Rente gehen können. Diese Regelaltersgrenze kann nach Art der Altersrente variieren. So gilt z. B. für alle Jahrgänge ab 1964:

  • reguläre Altersrente: 67 Jahre
  • vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte (mindestens 45 Beitragsjahre): 65 Jahre
  • vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte (mindestens 35 Beitragsjahre): 63 Jahre mit Abschlägen
  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen: 64 Jahre oder 62 Jahre mit Abschlägen
  • Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute: 62 Jahre

Seit 2012 werden die Regelaltersgrenzen schrittweise angehoben. So konnte z. B. der Jahrgang 1950 noch mit 65 Jahren und 4 Monaten regulär in Rente gehen.

Renteneintrittsalter-Rechner

Mit dem Renteneintrittsalter-Rechner finden Sie Ihr persönliches Renteneintrittsalter ganz einfach selbst heraus. Für den Renteneintrittsalter-Rechner benötigen Sie lediglich folgende Daten:

  • Ihr Geburtsdatum
  • weitere Angaben zu Ihrer persönlichen Situation, z. B. Schwerbehinderung oder Tätigkeit im Bergbau

Der Renteneintrittsalter-Rechner ermittelt Ihr aktuelles Renteneintrittsalter für die verschiedenen Rentenarten.

Ihr Renteneintritt

Berechnen Sie hier, zu welchem Zeitpunkt Sie in Rente gehen können. Geben Sie dazu einfach Ihre Daten in die untenstehenden Felder ein.


Geburtsdatum:

Liegt eine Schwerbehinderung vor?

Sind oder waren Sie im Bergbau tätig?

Ergebnis Rentenrechner

Hier sind Ihre Angaben noch einmal aufgeführt. Prüfen Sie diese gegebenenfalls nochmal. Weiter unten finden Sie das Ergebnis, das der Rechner auf Basis Ihrer Eingaben ermittelt hat. Schauen Sie sich auch gerne die Hinweise zum Ergebnis an.


Ihre eingegebenen Daten:

Geburtsdatum:
Schwerbehindert:
Im Bergbau beschäftigt:

frühestmöglicher Rentenbeginn bei vorzeitiger Inanspruchnahme:

Rentenart Vertrauens­schutz Renten­beginn Abschlag der monatlichen Rente
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute ja 0,0%

regulärer Rentenbeginn:

Rentenart Vertrauens­schutz Renten­beginn
Altersrente für langjährig Versicherte
Altersrente für besonders langjährig Versicherte entfällt
Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeitarbeit entfällt
Altersrente für schwerbehinderte Menschen
Altersrente für langjährig unter Tage beschäftigte Bergleute
Regelaltersrente bei Erreichen der Regelaltersgrenze

Wann ist mein Renteneintrittsalter?

Ihr reguläres oder frühestes Renteneintrittsalter hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Ausschlaggebend sind diese Faktoren:

  • Ihr Jahrgang
  • Ihre angesammelten Beitragsjahre
  • Ihre gesundheitliche Situation (z. B. Vorliegen einer Schwerbehinderung)

Aus diesen individuellen Voraussetzungen ergibt sich Ihr reguläres bzw. frühestmögliches Renteneintrittsalter.

Hinweis

Auch wenn Sie Ihr reguläres Renteneintrittsalter erreicht haben, sind Sie nicht verpflichtet, in Rente zu gehen. Für jeden Monat, den Sie weiterarbeiten, erhöht sich Ihre Rente um 0,5 %. Zudem wirken sich die zusätzlichen Rentenbeiträge positiv auf Ihre späteren Rentenzahlungen aus.

Aktuelles Renteneintrittsalter – Übersichtstabelle

Je nach Art der Altersrente variiert das reguläre Rentenalter. In der Rententabelle finden Sie eine Übersicht über die aktuellen Zahlen:

Jahrgang Regulärer Rentenbeginn Rentenbeginn mit
45 Beitragsjahren oder
Schwerbehinderung
Früherer Rentenbeginn bei
Schwerbehinderung mit
10,8 % Abschlag
1957 65 Jahre, 11 Monate
63 Jahre, 10 Monate
(Schwerbehinderung: 11
Monate)
60 Jahre, 11 Monate
1958 66 Jahre 64 Jahre 61 Jahre
1959 66 Jahre, 2 Monate 64 Jahre, 2 Monate 61 Jahre, 2 Monate
1960 66 Jahre, 4 Monate 64 Jahre, 4 Monate 61 Jahre, 4 Monate
1961 66 Jahre, 6 Monate 64 Jahre, 6 Monate 61 Jahre, 6 Monate
1962 66 Jahre, 8 Monate 64 Jahre, 8 Monate 61 Jahre, 8 Monate
1963 66 Jahre, 10 Monate 64 Jahre, 10 Monate 61 Jahre, 10 Monate
ab 1964 67 Jahre 65 Jahre 62 Jahre

Früheres Renteneintrittsalter durch die vorgezogene Altersrente

Wenn Sie 35 Beitragsjahre angesammelt haben, können Sie im Rahmen der vorgezogenen Altersrente für langjährig Versicherte bereits mit 63 Jahren in Rente gehen. Allerdings müssen Sie bei dieser sogenannten Rente mit 63  Abschläge hinnehmen. So funktioniert es:

  • Die Höhe der Abschläge bemisst sich nach der Differenz zwischen Ihrem Rentenbeginn und Ihrer Regelaltersgrenze.
  • Pro Monat werden Ihnen lebenslang 0,3 % abgezogen.
  • Die Maximalhöhe der Abzüge ist auf 14,4 % begrenzt.

Beispiel:

Sie sind Jahrgang 1962, Ihr Regelrentenalter liegt somit bei 66 Jahren und 8 Monaten. Gehen Sie mit 63 Jahren in Rente, beträgt die Differenz 44 Monate. Daraus ergibt sich ein Abschlag in Höhe von 13,2 % (44 x 0,3 %).

Info

Als Beitragsjahre zählen nicht nur Jahre, in denen Sie als Arbeitnehmer pflichtversichert waren. Berücksichtigt werden z. B. auch Kindererziehungszeiten und Zeiten, in denen Sie Angehörige gepflegt oder freiwillige Beiträge geleistet haben.

Wie hoch ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter?

Laut Statistik der Deutschen Rentenversicherung lag das durchschnittliche Zugangsalter bei Altersrenten im Jahr 2022 bei 64,4 Jahren. Damit ist das Durchschnittsalter im Vergleich zum Vorjahr um 3 Monate gestiegen (2021: 64,1 Jahre).

Info

Lediglich 4,5 % aller neuen Rentenempfänger waren älter als 65 Jahre; der Großteil war 63 oder 64 Jahre (49,7 %) bzw. 65 Jahre alt (43,1 %).

Was ist das früheste Renteneintrittsalter?

Das frühestmögliche Renteneintrittsalter liegt im Jahr 2023 bei 61 Jahren und 8 Monaten für schwerbehinderte Menschen, die im Jahr 1958 geboren wurden. Ohne Schwerbehinderung ist der Renteneintritt mit 63 Jahren möglich. Hier gilt:

  • Versicherte müssen mindestens 35 Beitragsjahre nachweisen.
  • Es werden Abschläge in Höhe von bis zu 14,4 % fällig. Die Höhe der Abschläge hängt von Ihrem Jahrgang und Ihrem tatsächlichen Rentenbeginn ab.

Renteneintrittsalter Frauen vs. Renteneintrittsalter Männer

Das Renteneintrittsalter ist für Männer und Frauen gleich. Es gibt keine geschlechterspezifischen Unterschiede; sowohl die Regelaltersgrenze als auch die vorgezogenen Altersrenten gelten für alle Geschlechter.

Info

Im Jahr 2022 lag das durchschnittliche Zugangsalter in den westlichen Bundesländern und im Ausland für Frauen bei 64,5 Jahren, für Männer nur bei 64,4 Jahren. In den neuen Bundesländern sind Frauen mit 63,9 Jahren und Männer mit 64,2 Jahren in die Rente eingetreten.

Aus der Statistik der Deutschen Rentenversicherung geht hervor, dass Frauen in den westlichen Bundesländern und im Ausland beim Renteneintritt meist geringfügig älter als Männer sind (z. B. betrug der Unterschied 2 Monate im Jahr 2013). In den östlichen Bundesländern beziehen Frauen in der Regel ihre Altersrente etwas früher als Männer.

Renteneintrittsalter – Schwerbehinderung

Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Dies hat Auswirkungen auf Ihr Renteneintrittsalter:

  • Ihr reguläres Rentenalter wird um 2 Jahre herabgesetzt. Jahrgänge ab 1964 können somit bereits mit 65 Jahren statt mit 67 Jahren in Rente gehen.
  • Ein vorgezogener Rentenbeginn ist um bis zu 5 Jahre vor dem Regelrentenalter möglich. Wenn Sie 1964 oder später geboren wurden, können Sie mit 62 Jahren eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen.
  • Der vorgezogene Rentenbeginn ist mit Abschlägen verbunden. Die Maximalhöhe beträgt hierbei 10,8 %.

Beachten Sie, dass auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren gilt.

Seit wann liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren?

Die Erhöhung der Regelaltersgrenze von 65 auf 67 Jahre hat 2012 begonnen. Für alle nach 1947 Geborenen wurde der Rentenbeginn pro Jahr um einen Monat nach hinten verschoben. Beispiel:

  • Wer 1946 geboren wurde, konnte mit 65 Jahren in Rente gehen.
  • Für den Jahrgang 1947 lag das reguläre Renteneintrittsalter schon bei 65 Jahren und 1 Monat.
  • Der Jahrgang 1958 z. B. muss bis zum Alter von 66 Jahren für eine reguläre Altersrente arbeiten.

Seit 2023 erfolgt die Anpassung um jeweils 2 Monate pro Jahrgang. Die Regelaltersgrenze von 67 Jahren gilt künftig für alle, die nach 1964 geboren wurden. Der Anhebungsprozess wird demnach im Jahr 2031 abgeschlossen sein.

Warum wird das Renteneintrittsalter erhöht?

Die Anpassung des Renteneintrittsalters soll die demografische Entwicklung berücksichtigen und daraus entstehende finanzielle Probleme im Rentensystem abfedern. Die Deutsche Rentenversicherung nennt folgende Gründe:

  • wachsende Anzahl an Rentnern
  • die steigende Lebenserwartung und damit verbunden die längere Bezugszeit von Renten

Die damit verbundenen Mehrausgaben will die Rentenversicherung durch die Erhöhung der Altersgrenze ausgleichen.

Welches Land hat das höchste Renteneintrittsalter?

Laut einer Untersuchung der OECD aus dem Jahr 2017* gilt in Island und Norwegen sowie in Israel für Männer das höchste reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren. Deutschland liegt derzeit noch darunter, da die Erhöhung auf 67 Jahre erst im Jahr 2031 eintritt.

Info

Im Hinblick auf das früheste Renteneintrittsalter zeichnen sich z. B. die Türkei (58 Jahre für Frauen, 60 Jahre für Männer) sowie Luxemburg und Slowenien (je 60 Jahre) aus.

* OECD (2018), Renten auf einen Blick 2017: OECD- und G20-Länder – Indikatoren, OECD Publishing, Paris. https://doi.org/10.1787/pension_glance-2017-de

Wie hoch ist das Renteneintrittsalter in Deutschland?

Wer 1957 geboren wurde, kann im Jahr 2023 mit 65 Jahren und 11 Monaten in Rente gehen. Für den Jahrgang 1958 liegt das Regelrentenalter bei 66 Jahren.

Hinweis

Das tatsächliche Renteneintrittsalter liegt meistens unter dem Regelrentenalter. Im Jahr 2022 waren deutsche Neurentner im Schnitt 64,4 Jahre alt, als sie erstmals eine Altersrente bezogen. Bei den Erwerbsminderungsrenten betrug das Durchschnittsalter für Neuzugänge 53,9 Jahre.

Wie hoch ist das Renteneintrittsalter in der EU?

In den Mitgliedsländern der EU variiert das gesetzliche Rentenalter zwischen 60 und 67 Jahren. Am höchsten ist es derzeit in Island, Norwegen und Italien mit 67 Jahren, am niedrigsten in der Türkei (52 Jahre) *. Allerdings weicht das tatsächliche Eintrittsalter häufig von den Regelaltersgrenzen ab.

*Quelle: Pensions at a Glance 2021: OECD and G20 Indicators

Wie hoch ist das durchschnittliche Renteneintrittsalter weltweit?

Laut OECD beträgt das durchschnittliche Renteneintrittsalter weltweit derzeit 63,8 Jahre*.

*Quelle: Pensions at a Glance 2021: OECD and G20 Indicators

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