Fahren Sie noch mit Ihrem Papierführerschein? Dann müssen Sie bald Ihren Führerschein umtauschen. Der sogenannte „alte Lappen“ verliert seine Gültigkeit. Aber auch einige neuere Führerscheine müssen ausgetauscht werden. Hier erfahren Sie, bis wann Sie Ihren alten gegen einen neuen Führerschein umtauschen müssen. Zudem erfahren Sie, welche Dokumente Sie für den Führerscheinumtausch benötigen.
Wissenswertes zum Führerscheinumtausch
Vor 20 Jahren war der Führerschein noch ein faltbares Papierdokument in grau oder rosa. Aktuell sind noch rund 15 Mio. dieser alten Papierführerscheine im Umlauf. Seit 1999 werden keine Papierführerscheine mehr ausgestellt. Grund dafür ist die Anpassung an die Europäische Union. Die Umstellung dient aber auch der Fälschungssicherheit. Ersetzt wurden sie durch den Führerschein im Chipkartenformat.
Aber auch einige Plastikführerscheine müssen umgetauscht werden. Betroffen sind Führerscheine, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, also zwischen 1999 und 2013. Rund 28 Mio. dieser Führerscheine sind im Umlauf.
Seit dem 19.01.2013 wird in Deutschland der sogenannte EU-Führerschein ausgestellt. Er dient auch im Ausland als Nachweis der Fahrerlaubnis. Die Führerscheingültigkeit ist seitdem auf 15 Jahre begrenzt. Doch keine Sorge: Die eigentliche Fahrerlaubnis bleibt weiterhin lebenslang gültig. Nur der Führerschein, also das Dokument zum Nachweis, muss nach 15 Jahren umgetauscht werden.
Führerschein umtauschen
Besitzen Sie noch einen alten Papierführerschein, sind Sie verpflichtet, diesen gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umzutauschen. Für den Umtausch des Papierführerscheins gibt es empfohlene Fristen. Die Umtauschfrist für den sogenannten „alten Lappen“ richtet sich nach Ihrem Geburtsjahr. Bei einem zwischen 1999 und 2013 ausgestellten Führerschein im Kreditkartenformat richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum des Führerscheins. Beachten Sie: Entscheidend ist das Ausstellungsdatum, nicht das Erteilungsdatum.
Führerschein vor 1999 ausgestellt
Wurde Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt, besitzen Sie noch einen Papierführerschein. Dieser verliert bald seine Gültigkeit und muss umgetauscht werden. Bis wann der Führerscheinumtausch erfolgen muss, ist abhängig von Ihrem Geburtsjahr. Folgende Übersicht zeigt Ihnen, bis wann Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen:
Übersicht: Umtausch Führerschein nach Geburtsjahr
Geburtsjahr | Umtausch bis |
---|---|
Vor 1953 | 19.01.2033 |
1953 - 1958 | 19.01.2022 |
1959 - 1964 | 19.01.2023 |
1965 - 1970 | 19.01.2024 |
Ab 1971 oder danach | 19.01.2025 |
Tabelle: Führerschein umtauschen nach Geburtsjahr
Bis spätestens 2033 müssen also alle alten Papierführerscheine gegen die neuen Kartenführerscheine eingetauscht werden.
Besonderheit: Führerschein umtauschen von Klasse 3 in Führerschein Klasse B
Mit der neuen Führerscheinrichtlinie und der Einführung des EU-Führerscheins änderten sich auch die Definitionen und Namen der Führerscheinklassen. Der PKW-Führerschein Klasse 3 heißt seitdem Führerschein Klasse B. Mit der neuen Klasse B dürfen die Autofahrer nur noch Anhänger bis 750 kg ziehen. Schwerere Anhänger dürfen nur noch gezogen werden, wenn das zulässige Gesamtgewicht von Fahrzeug und Anhänger unter 3,5 Tonnen liegt. Mit der alten Führerscheinklasse durften hingegen noch Fahrzeuge bis 7,5 Tonnen gefahren werden.
Beim Führerscheinumtausch von Klasse 3 in Klasse B greift hier die sogenannte Besitzstandsregelung. Demnach dürfen Führerscheinbesitzer mit alten Fahrerlaubnisklassen auch die größeren Klassen weiterhin fahren. Auskunft dazu gibt Ihnen auch Ihre Führerscheinstelle. Weitere Informationen zu den Änderungen der Führerscheinklassen erhalten Sie im Artikel „Führerscheinklassen im Überblick“.
Führerschein nach 1999 ausgestellt
Seit 1999 werden Führerscheine als kreditkartengroße Plastikkarten ausgestellt. Wurde Ihr Führerschein zwischen 1999 und 2013 ausgestellt, muss er ebenfalls umtauschen werden. Grund dafür ist unter anderem die Aktualisierung des Führerscheindokuments. So wird gewährleistet, dass Passbilder und Namen auf dem neuesten Stand sind. Das erleichtert der Polizei und anderen Behörden die Arbeit bei Kontrollen. Beim Umtausch Ihres zwischen 1999 und 2013 ausgestellten Führerscheins richtet sich die Frist nach dem Ausstellungsdatum.
Übersicht: Umtausch Führerschein nach Ausstellungsdatum
Ausstellungsdatum | Umtausch bis | |
---|---|---|
1999 - 2001 | 19.01.2026 | |
2002 - 2004 | 19.01.2027 | |
2005 - 2007 | 19.01.2028 | |
2008 | 19.01.2029 | |
2009 | 19.01.2030 | |
2010 | 19.01.2031 | |
2011 | 19.01.2032 | |
2012 - 18.01.2013 | 19.01.2033 |
Tabelle: Führerschein umtauschen nach Ausstellungsdatum
Die Staffelung beim Führerscheinumtausch entlastet in erster Linie die Führerscheinstellen. So soll vermieden werden, dass alle gleichzeitig ihren Führerschein umtauschen. Natürlich können Sie Ihren alten Führerschein auch vor der Ablauffrist bei der zuständigen Zulassungsbehörde umtauschen.
Neuer Führerschein: So funktioniert der Führerscheinumtausch
Den neuen Führerschein beantragen Sie beim Straßenverkehrsamt Ihres Wohnorts. In manchen Regionen heißt das auch Zulassungsstelle oder Kfz-Zulassungsbehörde. Sie benötigen für den Führerscheinumtausch keinen Termin. Erkundigen Sie sich jedoch vorher nach den Öffnungszeiten Ihrer Zulassungsstelle.
Für den Umtausch Ihres alten Führerscheins, egal ob Papierführerschein oder bereits im Scheckkartenformat, brauchen Sie folgende Unterlagen.
Führerschein umtauschen – benötige Dokumente:
- Ihren alten Führerschein
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktuelles biometrisches Lichtbild
- Ggf. Karteikartenabschrift
Wurde Ihr Führerschein vor 1999 ausgestellt, benötigen Sie zusätzlich eine sogenannte Karteikartenabschrift der ehemaligen Führerscheinstelle. Das ist aber nur notwendig, wenn Ihr alter Führerschein nicht am aktuellen Wohnort ausgestellt wurde. Die Beantragung der Karteikartenabschrift kann telefonisch, schriftlich oder online erfolgen. Die Behörde schickt den Nachweis für Sie an Ihre Zulassungsstelle.
Die Bearbeitung Ihres Führerscheinumtauschs dauert 4 bis 6 Wochen. Die Kosten sind bundesweit einheitlich rund 25 €. Wenn Sie möchten, dürfen Sie Ihren alten Papierführerschein behalten. Das alte Dokument wird von der Führerscheinstelle entwertet und Sie können es in Ihren Unterlagen aufheben.
Neuer Führerschein mit Ablaufdatum
Alle Führerscheine, die nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, haben ein Ablaufdatum. Sie sind nur noch 15 Jahre gültig. Die Befristung gewährleistet eine höhere Fälschungssicherheit und die Aktualität der persönlichen Daten. Das Ablaufdatum Ihres Führerscheins finden Sie auf der Rückseite. Nach Ablauf beantragen Sie einen neuen Führerschein beim Straßenverkehrsamt bzw. bei Ihrer zuständigen Führerscheinstelle. Dazu benötigen Sie Ihren alten Führerschein, Ihren Personalausweis und ein neues Passbild. Der Führerscheinumtausch kostet rund 25 €. Eine erneute Führerscheinprüfung oder eine ärztliche Untersuchung ist nicht notwendig. Anders ist es beim LKW-Führerschein: Führerscheine der Klasse C oder Klasse D sind nur 5 Jahre gültig. Für die Neuausstellung dieser Führerscheine ist eine ärztliche Untersuchung Pflicht.
Führerschein umtauschen vergessen
Haben Sie vergessen, Ihren Führerschein umzutauschen? Keine Sorge, es drohen keine schwerwiegenden Strafen, wenn Sie bei einer Verkehrskontrolle erwischt werden. Wer seinen Führerschein nicht rechtzeitig umtauscht, bekommt lediglich ein Verwarnungsgeld von rund 10 €. Außerdem erhalten Sie die Aufforderung, den alten Führerschein umzutauschen.
Wenn Sie noch einen alten Papierführerschein besitzen oder Ihr Führerschein vor 2013 ausgestellt wurde, müssen Sie diesen umtauschen. Beantragen Sie möglichst bald einen neuen Führerschein bei der zuständigen Zulassungsbehörde. Warten Sie nicht erst, bis Ihr Führerschein abgelaufen ist. Beachten Sie dabei auch die Bearbeitungszeit der Führerscheinstelle. Kurz vor der Umtauschfrist werden viele einen neuen Führerschein beantragen. So sparen Sie sich lange Wartezeiten und fahren immer mit einem aktuellen Führerschein.
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