Führerschein Klasse B oder Führerschein Klasse A, was heißt das genau? Hier erfahren Sie, was die einzelnen Führerscheinklassen bedeuten. Auf einen Blick erhalten Sie eine Übersicht über die Fahrzeugklassen. Und welches Fahrzeug Sie in bestimmten Situationen mit Ihrer Fahrerlaubnis führen dürfen.
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Führerscheinklassen: interessante Fakten und Statistik
Wer in Deutschland auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, braucht dafür eine gültige Fahrerlaubnis. Diese wird von der zuständigen Zulassungsbehörde erstellt und an das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) des Kraftfahrtbundesamts übermittelt. Auf dem Führerschein sind die Fahrerlaubnisklassen vermerkt. Pro Führerschein können mehrere Fahrerlaubnisklassen erteilt sein.
Im Januar 2021 zählte das ZFER über 57,68 Mio. Fahrerlaubnisse. Darunter sind fast 11,2 Mio. Motorradführerscheine. Die tatsächlichen Zahlen sind sogar noch höher. Die Statistiken beziehen sich auf Führerscheinbesitzer, die den neuen Kartenführerschein besitzen. Personen, die noch einen alten Papierführerschein haben, sind nicht in der Statistik enthalten.
Gesetzliche Regelungen zu Führerscheinklassen
Seit 1999 gibt es die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Diese regelt das Erlangen und den Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sowie die Führerscheinklassen. Mit der 2. EU-Führerscheinrichtlinie wurde in Deutschland das EU-Buchstabensystem eingeführt. Das Fahrerlaubnisrecht wurde vereinfacht und die Anerkennung von Führerscheinen innerhalb der Europäischen Union geregelt. Außerdem wird seitdem kein Papierführerschein mehr ausgestellt. Der Führerschein im Chipkartenformat wurde eingeführt.
Im Januar 2013 trat eine neue Fahrerlaubnisverordnung in Kraft. Dadurch änderten sich auch einige Fahrerlaubnisklassen sowie die Gültigkeitsdauer von Führerscheinen. Seit dem 19.1.2013 sind alle neu ausgestellten Führerscheine nur noch 15 Jahre gültig. Die Befristung dient u. a. dem Schutz vor Fälschungen und der Aktualität. Die begrenzte Gültigkeit ermöglicht die Aktualisierung veralteter Bilder und Namen. Bis 2033 müssen alle zuvor ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Weitere Informationen zum Führerscheinumtausch erhalten Sie im Artikel „Führerschein umtauschen“.
Was bedeutet EU-Führerschein und Internationaler Führerschein?
Der EU-Führerschein gilt international als Nachweis der Fahrerlaubnis. Ein Führerschein, der in einem Land der Europäischen Union ausgestellt wurde, wird in der gesamten EU anerkannt. Seit 2013 sind in Deutschland ausgestellte Führerscheine EU-Führerscheine. Damit können Sie, abhängig von Ihrer Führerscheinklasse, auch im europäischen Ausland Kraftfahrzeuge fahren.
In einigen Ländern außerhalb der EU benötigen Sie zusätzlich einen Internationalen Führerschein. Es handelt es sich dabei um ein Zusatzdokument, das als eine Art Übersetzung dient. Der Internationale Führerschein ist nur in Verbindung mit Ihrem nationalen Führerschein gültig. Sie beantragen ihn bei Ihrem örtlichen Straßenverkehrsamt bzw. der Kfz-Zulassungsstelle. Das kostet rund 15 €. Der Internationale Führerschein gilt 3 Jahre lang.
Übersicht der Führerscheinklassen
Seit 1999 sind die Führerscheinklassen in der Europäischen Union einheitlich nach dem Buchstabenschema benannt. Bis dahin waren die Führerscheinklassen in Deutschland mit einem Zahlensystem gekennzeichnet. Sonderklassen und Einschränkungen sind jedoch noch national zulässig.
Es gibt in Deutschland 16 Führerscheinklassen. Allgemein sind die Führerscheinklassen nach Fahrzeugtypen unterteilt. Der Buchstabe A steht dabei für das kleinste Fahrzeug, das Motorrad. Jeder weitere Buchstabe steht für ein größeres Fahrzeug. So ergibt sich folgende Übersicht:
- A steht für Kraftrad/Motorrad
- B steht für Pkw
- C steht für Lkw
- D steht für Bus
- E steht für Anhänger
Außerdem gibt es in Deutschland bei den Führerscheinklassen noch die Buchstaben M, L, S, T. Eine gängige Merkhilfe für die Bedeutung dieser nationalen Fahrerlaubnisklassen ist diese:
- M steht für Moped (Kleinkrafträder bis 45 km/h)
- L steht für Landwirtschaft (Zugmaschinen bis 40 km/h)
- S steht für Spaß (z. B. Trikes, Quads bis 45 km/h)
- T steht für Traktor (Zugmaschinen und Arbeitsmaschinen bis 60 km/h)
Die nationalen Führerscheinklassen sind nur in Deutschland gültig. Sie sind auf dem Führerschein kursiv geschrieben. Seit 2013 werden keine Fahrerlaubnisse für die Klasse S mehr erteilt. Sogenannte Leichtmobile dürfen mit der neuen Klasse AM gefahren werden.
Erläuterung zu Führerscheinklassen
Hier eine grobe Übersicht über die Führerscheinklassen in Deutschland:
Führerscheinklasse |
Kurzbeschreibung |
---|---|
AM | 2- oder 3-rädrige Kraftfahrzeuge sowie 4-rädrige Leichtkraftfahrzeuge bis 45 km/h |
A1 | Krafträder mit Hubraum bis zu 125 cm³ mit Motorleistung bis 11kW (Leichtkrafträder) sowie 3-rädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW |
A2 | Krafträder bis 35 kW |
A | Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h sowie 3-rädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW |
B, BF17 | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse und mit bis zu 9 Sitzplätzen |
BE | Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und Anhänger, zulässige Gesamtmasse bis 3,5 Tonnen |
C1 | Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse |
C1E | Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C1 und Anhänger über 750 kg oder Klasse B und Anhänger über 3,5 Tonnen, zulässige Gesamtmasse der Kombination darf 12 Tonnen nicht überschreiten |
C | Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse |
CE | Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger über 750 kg |
D1 | Omnibusse mit bis zu 16 Sitzplätzen und höchstens 8 Meter Länge |
D1E | Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D1 und Anhänger über 750 kg |
D | Omnibusse mit mehr als 9 Sitzplätzen |
DE | Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse D und Anhänger über 750 kg |
L | Zugmaschinen bis 40 km/h für land- und forstwirtschaftliche Zwecke |
T | Zugmaschinen bis 60 km/h sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h für land- und forstwirtschaftliche Zwecke |
Tabelle: Führerscheinklassen in Deutschland
Die Abkürzung BF17 steht für Begleitetes Fahren mit 17. Sie bezeichnet keine eigene Führerscheinklasse, sondern ist der Klasse B untergeordnet.
Häufige Fragen zu Führerscheinklassen
Täglich gibt es Situationen, in denen Ihre Führerscheinklasse eine Rolle spielt: Vom Umzugstransporter über das Wohnmobil bis hin zu sogenannten Spaßfahrzeugen wie Quad und Co. Hier erfahren Sie, welche Führerscheinklassen Sie für welche Situation benötigen.
Welche Führerscheinklasse? Mit dem Wohnmobil in den Urlaub
Ein Campingurlaub steht an und Sie wollen mit dem Wohnmobil verreisen. Doch Sie wissen nicht, ob Sie das geliehene Wohnmobil fahren dürfen? Oder haben Sie die richtige Führerscheinklasse, um Ihr Auto mit einem Wohnanhänger zu fahren?
Welchen Führerschein Sie für ein Wohnmobil brauchen, ist von der zulässigen Gesamtmasse des Fahrzeugs abhängig. Das zulässige Gesamtgewicht eines Fahrzeugs finden Sie in den Fahrzeugpapieren. Wohnmobile bis 3,5 Tonnen dürfen Sie mit Ihrem normalen Pkw-Führerschein (Führerschein Klasse B) fahren. Für Fahrzeuge mit einem höheren Gewicht brauchen Sie den Führerschein Klasse C oder C1.
Achtung: Das Fahren ohne gültige oder vorhandene Fahrerlaubnis wird mit einer Geld- oder gar Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr sowie 3 Punkten in Flensburg bestraft.
Sind Sie Inhaber der alten Führerscheinklasse 3, dürfen Sie Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 Tonnen führen. Und das auch, wenn Sie Ihren rosa Papierführerschein gegen einen neuen Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht haben. In diesem Fall greift die sogenannte Besitzstandsregelung.
Welche Führerscheinklasse? Fahren eines Quads
Ein Quad zählt zur Kategorie der 4-rädrigen Leichtkraftfahrzeuge. Ihr Pkw-Führerschein (Führerschein Klasse B) beinhaltet die Berechtigung zum Quadfahren. Außerdem dürfen Sie auch mit dem Führerschein Klasse AM ein Quad fahren. Demnach ist Quadfahren schon mit 16 Jahren erlaubt. Ihrer Sicherheit zuliebe: Achten Sie auch beim Fahren von Quads auf die Helmpflicht. Diese gilt sowohl für den Quadfahrer selbst als auch für den Beifahrer.
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