Zum Inhalt springen

Pflegepauschbetrag

Steuervorteil für Pflegende

Wer Angehörige unentgeltlich pflegt, wird mit Steuervorteilen belohnt. Die Höhe des Pflegepauschalbetrags ist abhängig vom Pflegegrad.

Vier Damen sitzen gemeinsam am Tisch und spielen ein Gesellschaftsspiel.

Pflegeheime sind wichtig für Menschen, die wegen Krankheit oder Behinderung auf fremde Hilfe angewiesen sind. Allerdings sind damit auch hohe Kosten verbunden, die die Pflegekassen nur anteilig übernehmen. Hier erfahren Sie, wie Sie einen Pflegeplatz bekommen, welche Kosten auf Sie zukommen und wie hoch der Eigenanteil ist.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die vollstationäre Unterbringung im Pflegeheim bezuschussen Pflegekassen ab dem Pflegegrad 2. Je nach Pflegestufe übernehmen sie zwischen 805 € und 2.096 €.
  • Der Eigenanteil betrug Mitte 2024 noch 3.123 €. Hiervon übernehmen die Pflegekassen einen prozentualen Anteil, der sich nach der Aufenthaltsdauer richtet.
  • Angehörige ersten Grades müssen die Kosten eines Pflegeheims nur bezahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt.

Wie finde ich ein Pflegeheim in der Nähe?

Der einfachste Weg zu einem Platz im Pflegeheim ist eine Online-Recherche. Im Internet finden Sie diverse Online-Portale, auf denen freie Pflegeheimplätze veröffentlicht werden. Dazu zählen z. B. der Pflegelotse vom Verband der Ersatzkassen (VDEK) oder der AOK-Pflegenavigator.

Weitere Stellen, bei denen Sie fragen können, sind:

  • Städte und Gemeinden
  • Sozialämter
  • Wohlfahrtsverbände
  • Sozialdienste in Krankenhäusern

Wichtigstes Kriterium bei der Wahl des Pflegeheims ist zumeist die Qualität. Anhaltspunkte bieten unter anderem die Prüfprotokolle des Medizinischen Dienstes (Ergebnisse sind im Pflegelotsen und Pflegenavigator einsehbar) und das Siegel „Grüner Haken“, das für besondere Pflegekonzepte steht (eine Liste bietet das Heimverzeichnis der Gesellschaft zur Förderung der Lebensqualität im Alter und bei Behinderung).

Wie bekommt man schnell einen Platz im Pflegeheim?

Laut dem Gesundheitsministerium gab es bereits 2021 rund 16.000 Pflegeheime in Deutschland, die zusammen knapp 1 Million Pflegeplätze anboten. Doch vor allem gute Pflegeheime sind oft auf lange Zeit ausgebucht. Daher lohnt es sich, bereits frühzeitig mit der Suche anzufangen.

Tipp:

Pflegebedürftige können sich vorsorglich auf die Warteliste setzen lassen – auch wenn sie bereits einen Platz in einem anderen Heim haben. Diese Platzreservierung ist kostenlos und verpflichtet nicht zum Einzug. Teilweise setzen die Pflegeheime jedoch einen festgestellten Pflegegrad von mindestens 2 voraus.

Außerdem gewähren manche Pflegeheime ihren Privatinvestoren Vorrang auf freie Heimplätze. Daher kann es sich lohnen, in Pflegeimmobilien zu investieren.

Hinweis:

Laut einer Studie der Deutschen Gesellschaft für Hauswirtschaft beträgt die durchschnittliche Wartezeit auf einen Pflegeplatz bei knapp drei Viertel der befragten Pflegeheime weniger als 3 Monate. Diese Zeit können Sie z. B. mit einer 24-Stundenpflege, einem Alltagsbegleiter oder einer ambulanten Tagespflege überbrücken.

Wie beantrage ich einen Platz im Pflegeheim?

Den Pflegeplatz selbst müssen Sie nicht beantragen – es reicht aus, das Pflegeheim zu kontaktieren und einen Heimvertrag abzuschließen. Allerdings müssen Sie die Kostenübernahme durch die Pflegekasse beantragen. So gehen Sie vor:

  • Stellen Sie den Antrag auf Pflegeleistungen. Das entsprechende Formular erhalten Sie von Ihrer Pflegekasse (bei der Krankenkasse angesiedelt) bzw. privaten Pflegeversicherung. Angehörige brauchen eine schriftliche Vollmacht des Pflegebedürftigen.
  • Wurde der Pflegegrad noch nicht festgestellt, beauftragt die Pflegekasse zudem den Medizinischen Dienst oder einen anderen Gutachter mit der Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
  • Die Prüfung findet nach Ankündigung zu Hause oder telefonisch statt. Geprüft werden Selbstständigkeit und Fähigkeiten.
  • Anhand des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Antrag und erteilt einen schriftlichen Bescheid.

Tipp:

Eine erste Einschätzung der Pflegebedürftigkeit erhalten Sie mit dem Pflegegrad-Rechner.

Ebenfalls beantragen müssen Sie – sofern notwendig – die Hilfe zur Pflege vom Sozialamt. Oftmals stellen die Kommunen einen Antrag auf Kostenübernahme fürs Pflegeheim als PDF auf ihrer Internetseite zur Verfügung.

Welchen Pflegegrad braucht man für ein Pflegeheim?

Abhängig von der Schwere der Beeinträchtigungen erfolgt die Einstufung in einen der 5 Pflegegrade: Pflegegrad 1 beschreibt geringere Beeinträchtigungen, Pflegegrad 5 ist die höchste Stufe. Um Zuschüsse fürs Pflegeheim zu erhalten, muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen. Die Beeinträchtigungen müssen außerdem dauerhaft sein. Die Höhe der Leistungen der Pflegekassen steigt mit dem Pflegegrad.

Info:

Der Medizinische Dienst berücksichtigt verschiedene Kriterien, unter anderem Selbstversorgung, Mobilität, kommunikative Fähigkeiten und soziale Kontakte. Für jeden Bereich werden Punkte vergeben: je größer die Beeinträchtigung, umso höher die Punktzahl. Ab 12,5 Punkten besteht Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1).

Bei Pflegegrad 1 besteht lediglich Anspruch auf einen Zuschuss für die häusliche Pflege. Bei den Pflegestufen 2 bis 5 übernehmen die Pflegekassen monatlich einen Teil der Heimkosten.

Übrigens: Eine zusätzliche Voraussetzung für die Übernahme der Pflegeheim-Kosten ist, dass der Pflegebedürftige in den vergangenen 10 Jahren mindestens 2 Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt hat oder familienversichert war.

Habe ich Anspruch auf ein Einzelzimmer im Pflegeheim?

Stand 2024 haben Bewohner in Pflegeheimen keinen Anspruch auf ein Einzelzimmer. Allerdings wird dies politisch angestrebt. Teilweise wurde der Anspruch auch schon gesetzlich verankert. Hintergrund:

  • Allgemein gilt das Recht auf Privatsphäre auch bei der Unterbringung im Pflegeheim als essenziell. Die Umsetzung ist jedoch Sache der Bundesländer.
  • Einige Länder, darunter Baden-Württemberg, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, haben bereits entsprechende Gesetze verabschiedet. So müssen z. B. in Nordrhein-Westfalen mindestens 80 % der Pflegeheim-Zimmer als Einzelzimmer angeboten werden, in Niedersachsen mindestens 70 %.
  • Aus dieser Vorgabe für Pflegeeinrichtungen ergibt sich jedoch noch kein Anspruch auf die Unterbringung in einem separaten Pflegeheim-Zimmer. Heimbetreiber können unter anderem Bestandsschutz geltend machen und so den Umbau von Doppelzimmern in Einzelzimmer umgehen.

Was kostet ein Platz im Pflegeheim monatlich?

In Deutschland kostet ein Pflegeplatz mehrere Tausend Euro pro Monat. Genaue Daten bietet der VDEK: Im Juli 2024 lag der Eigenanteil der Pflegebedürftigen deutschlandweit bei durchschnittlich 3.123 € (ohne Zuschüsse).

Pflegeheime können ihre Preise größtenteils selbst bestimmen. Weitere Faktoren sind:

  • Pflegegrad (hat kaum Auswirkungen auf den Eigenanteil)
  • Aufenthaltsdauer (wirkt sich auf den Eigenanteil aus; dieser sinkt in den ersten 4 Jahren jährlich)
  • individuell zuwählbare Leistungen (z. B. Freizeitangebote, kosmetische Leistungen)
  • Zimmerart und -größe

Wie setzen sich die Kosten fürs Pflegeheim zusammen?

Der monatliche Betrag für einen Pflegeheim-Platz besteht aus mehreren Posten:

  • Pflege
  • medizinische Behandlung
  • Betreuung
  • Verpflegung
  • Unterkunft (auch z. B. Zimmerreinigung, Wäscheservice, Heizung und Strom)
  • Investitionskosten (z. B. für die Instandhaltung des Gebäudes und der Gemeinschaftseinrichtungen)
  • Zuschlag zur Ausbildungsvergütung (dient der Finanzierung von Ausbildungsplätzen)
  • vertraglich vereinbarte Zusatzleistungen (z. B. besondere Verpflegung, Reparaturen von privaten Geräten)

Wer zahlt das Pflegeheim?

Die Pflegekassen übernehmen lediglich die Kosten für pflegerische Leistungen (hierzu zählen medizinische Behandlung, Betreuung und pflegerische Tätigkeiten) und Ausbildungskosten. Unterkunft, Verpflegung und weitere Leistungen sind im Normalfall nicht Teil der Kassenleistungen. Die Höhe der monatlichen Kostenübernahme richtet sich nach der Pflegestufe:

  • Pflegegrad 2: 805 €
  • Pflegegrad 3: 1.319 €
  • Pflegegrad 4: 1.855 €
  • Pflegegrad 5: 2.096 €

Allerdings decken die Leistungen der Pflegekassen in der Regel nicht die gesamten Pflegekosten ab. Übrig bleibt der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE), der Eigenanteil an den Pflegekosten.

Info:

Pflegeheime legen den EEE selbst fest, wobei er für alle Bewohner unabhängig von deren Pflegegrad und Pflegebedarf gilt. Seit 2022 bezuschussen Pflegekassen den EEE zusätzlich mit einem prozentualen Betrag. Die Höhe richtet sich nach der Aufenthaltsdauer.

Zudem müssen Pflegebedürftige alle weiteren Posten wie Verpflegung, Unterbringung und Zusatzangebote selbst bezahlen. Die Kosten hierfür ergeben mit dem EEE die Zuzahlung, die Pflegebedürftige bzw. Angehörige fürs Pflegeheim selbst leisten müssen.

Wie hoch ist der Eigenanteil im Pflegeheim?

Mitte 2024 lag der Eigenanteil im Pflegeheim laut VDEK bundesweit bei durchschnittlich rund 3.100 €. Am höchsten war er mit 3.479 € in Baden-Württemberg, am niedrigsten in Sachsen-Anhalt mit 2.602 €. Von diesem Betrag wird jedoch noch ein Zuschuss auf den EEE abgezogen. Der verbleibende Eigenanteil betrug im Juli 2024 noch 2.871 € im ersten Jahr bzw. 1.865 € ab dem 4. Jahr.

Pflegebedürftige haben verschiedene Möglichkeiten, die Zuzahlung zum Pflegeheim durch ergänzende Angebote zu reduzieren:

  • Zuschlag auf den EEE (automatisch seit 2022, z. B. 15 % im ersten Jahr)
  • private Pflegezusatzversicherung
  • „Hilfe zur Pflege“ (Sozialhilfe fürs Pflegeheim), inkl. Taschengeld für Alltagsdinge (2024 monatlich 152,01 €)
  • Wohngeld Plus (wenn keine anderen Sozialleistungen beansprucht werden)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (für Unterkunft, Verpflegung und Alltagsdinge)
  • in Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen: Pflegewohngeld für die Investitionskosten

Pflegebedürftige müssen den Eigenanteil mit der Rente, dem eigenen Vermögen und anderen Einkünften bestreiten (ausgenommen ein Schonvermögen von 10.000 €).

Zuzahlung beim Pflegeheim: Was besagt das neue Gesetz von 2024?

Zum Januar 2024 wurden die Zuschläge der Pflegekassen auf den EEE erhöht. Damit sollen Pflegebedürftige und Angehörige entlastet werden. Der Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts. Seit 2024 sind das:

  • 15 % des EEE im 1. Jahr
  • 30 % des EEE im 2. Jahr
  • 50 % des EEE im 3. Jahr
  • 75 % des EEE ab dem 4. Jahr

Diese Zuschläge zahlen die Pflegekassen direkt an das Pflegeheim.

Beispielrechnung

Eine Person mit dem Pflegegrad 2 wohnt seit 16 Monaten in einem Pflegeheim. Die reinen Pflege- und Ausbildungskosten (ohne Verpflegung, Unterkunft etc.) betragen 2.000 €.

  • Hiervon übernimmt die Pflegekasse bei Pflegegrad 2 im Jahr 2025 nur 805 €. Es bleibt ein EEE von 1.195 € übrig.
  • Im zweiten Jahr der Unterbringung in einer vollstationären Einrichtung bezuschusst die Pflegekasse den EEE mit 30 %. Hier wären das 358,50 €.
  • Der verbleibende Eigenanteil an den Pflegekosten beläuft sich auf 836,50 €.

Hinzu kommen die Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Investitionen, die im Juli 2024 bei durchschnittlich 1.445 € lagen. Insgesamt liegt der Eigenanteil im Pflegeheim damit bei 2.281,50 €.

Was bleibt von der Rente im Pflegeheim?

Pflegebedürftige müssen ihre Rente für den Eigenanteil an den Kosten eines Pflegeheims verwenden. Sind die Kosten höher als die Rente, muss die Rente vollständig für die Finanzierung des Pflegeplatzes verwendet werden.

Hinweis:

Allerdings dürfen Rentner mindestens einen monatlichen Betrag von 152,01 € (Stand 2025) für den notwendigen Lebensunterhalt einbehalten. Dies gilt jedoch nicht, wenn sie Sozialhilfe fürs Pflegeheim in Anspruch nehmen: Sie bekommen diesen Barbetrag dann als Taschengeld vom Sozialamt.

Wann müssen Angehörige fürs Pflegeheim zahlen?

Wenn Pflegebedürftige nicht genug Rente oder Vermögen haben, müssen Ehepartner und Angehörige ersten Grades für den Eigenanteil im Pflegeheim aufkommen. Davon betroffen sind ausschließlich Kinder und Eltern, nicht aber Enkelkinder, Geschwister, Cousins oder andere Verwandte.

Allerdings begrenzt das Angehörigen-Entlastungsgesetz diese Regelung seit 2020: Angehörige müssen nur zahlen, wenn ihr Jahreseinkommen über 100.000 € liegt. Der Betrag gilt beim Elternunterhalt pro Kind. Zum Jahreseinkommen zählen:

  • Bruttolohn aus abhängiger oder selbstständiger Tätigkeit, inkl. Sonderzahlungen (z. B. Weihnachtsgeld)
  • Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
  • Kapitalerträge

Vorhandenes Vermögen, das Einkommen des Ehepartners und selbstbewohnte Immobilien werden nicht hinzugerechnet.

Hinweis:

Das Angehörigen-Entlastungsgesetz gilt nicht für Ehepartner. Diese können aber ein Schonvermögen von insgesamt 20.000 € sowie gesparte Beträge für Beerdigungskosten und Grabpflege einbehalten.

Wie viel müssen Angehörige für ein Pflegeheim zahlen?

Berechnungsgrundlage ist das durchschnittliche Einkommen aus den letzten 12 Monaten (bei Selbstständigen: Einkünfte der letzten 3 bis 5 Jahre), zusammen mit weiteren Einkünften wie Mieterträgen.

Von diesem Betrag können Sie jedoch diverse Posten abziehen lassen, wenn Sie dem Sozialamt die entsprechenden Nachweise vorlegen. Abziehbar sind unter anderem:

  • berufsbedingte Ausgaben (z. B. Fahrtkosten)
  • maximal 5 % des Bruttoeinkommens für private Altersvorsorge (25 % bei nicht sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung)
  • Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung
  • Unterhaltszahlungen an Kinder oder Ehepartner
  • Raten für Kredite, die Sie vor der Unterhaltspflicht aufgenommen haben
  • Selbstbehalt in angemessener Höhe (mindestens 2.000 € monatlich für Alleinstehende, mindestens 3.600 € für Eheleute)

Von dem verbleibenden Betrag müssen Kinder bis zu 50 % für die Pflegeheim-Kosten aufwenden.

Stand: 03.07.2024

Am Laptop arbeiten und sich bei ERGO News anmelden.

Mit dem Newsletter haben Sie die Nase vorn

Bleiben Sie informiert: Mit dem ERGO Newsletter bekommen Sie regelmäßig nützliche Alltagstipps, Neuigkeiten zu Versicherungen und Vorsorge und zusätzlich tolle Gewinnchancen. Melden Sie sich gleich an!

Das könnte Sie auch interessieren:

Ähnliche Beiträge: