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Drohne versichern

Auf Nummer sicher fliegen

Quadrocopter, Multicopter und Co. erfreuen sich großer Beliebtheit. Gut zu wissen: Schon beim ersten Flug müssen Sie eine Drohnenversicherung haben.

Eine Drohne steigt in den Himmel.

Ein Unfall ist schnell passiert – und bei einem Absturz aus vollem Flug kann der Schaden groß sein. Drohnenbesitzer müssen daher bereits vor dem ersten Flug ihre Drohne versichern. Hier erfahren Sie mehr zu den rechtlichen Bestimmungen, Kosten und versicherten Schäden.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die Drohnenversicherung ist gemäß dem Luftverkehrsgesetz verpflichtend für alle Drohnenhalter.
  • Z. T. können Halter über die private Haftpflichtversicherung eine Drohne versichern. Dies ist jedoch meist an bestimmte Vorgaben (z. B. Maximalgewicht) geknüpft und gilt nicht für die gewerbliche Nutzung.
  • Mit einer Kaskoversicherung versichern Drohnenhalter zudem ihre Drohne gegen Schäden.

Muss man eine Drohne versichern?

Der Halter der Drohne – und damit nicht zwangsläufig der Pilot – haftet für sämtliche Schäden, die eine Drohne verursacht. Wenn z. B. die Drohne fremdes Eigentum beschädigt oder Menschen verletzt, muss der Halter für Sach- und Vermögensschäden aufkommen.

Generell gilt:

Laut dem Luftverkehrsgesetz ist eine Haftpflichtversicherung verpflichtend für Drohnenhalter. Die Vorschrift gilt für Drohnen, die die technischen Voraussetzungen haben, um mehr als 30 m aufzusteigen. Durch die verpflichtende Drohnenversicherung sind Drohnenbetreiber und Geschädigte vor den finanziellen Folgen eines Unfalls geschützt.

Das Gesetz schreibt damit vor, dass alle Drohnenbesitzer schon vor dem ersten Flug ihre Drohne versichern müssen. Die Versicherungspflicht besteht unabhängig von den Flugkategorien und Drohnenklassen.

Sind Drohnen unter 250 g versicherungspflichtig?

Die Versicherungspflicht erstreckt sich laut dem Luftverkehrsgesetz unabhängig vom Gewicht auf alle Drohnen. Damit brauchen auch Mini-Drohnen unter 250 g eine Versicherung.

Welche Versicherung brauche ich für eine Drohne?

Für Ihre Drohne brauchen Sie entweder eine gesonderte Drohnenversicherung oder eine Privathaftpflicht, die Drohnennutzung miteinschließt. Gut zu wissen:

  • Private Haftpflichtversicherungen sind meist etwas strenger, was z. B. Höchstgewicht, Antriebsart oder Flugort angeht. Lassen Sie besonders schwere Drohnen fliegen oder auch mal Freunde an die Steuerung, brauchen Sie i. d. R. eine separate Drohnenversicherung.
  • Bei der Privathaftpflicht ist die Drohne nur als Spielzeug bzw. für Sport und Freizeit versichert. Die gewerbliche Nutzung ist ausgeschlossen.
  • Bei schon länger bestehenden Haftpflichtversicherungen ist der Drohnenbetrieb z. T. noch nicht Bestandteil der Police. Prüfen Sie vor dem ersten Flug auf jeden Fall Ihre Versicherungsbedingungen.
  • Achten Sie zudem darauf, dass Ihre Drohnen-Haftpflichtversicherung auch die Gefährdungshaftung (bei Schäden ohne eigenes Verschulden) einschließt.

Mit der ERGO Privat-Haftpflicht versichern Sie Ihre Drohne einfach und kostengünstig mit. In den Tarifen Smart und Best ist die Nutzung zu Freizeit- und Sportzwecken für Drohnen bis 5 kg inbegriffen.

Versichere ich meine Drohne gegen Schäden oder versichere ich gegen Schäden, die ich mit einer Drohne anrichtet?

I. d. R. versteht man unter Drohnenversicherung eine Haftpflichtversicherung, die verursachte Schäden übernimmt. Sie kommt für die meisten Schäden auf, die anderen durch Ihre Drohne entstehen. Typische Situationen sind:

  • Der Pilot ist einen Moment abgelenkt und achtet nicht auf die Drohne. Diese fliegt gegen ein Gebäude und zerstört eine Fensterscheibe.
  • Bei starkem Wind verliert der Pilot die Kontrolle über die Drohne. Sie kommt vom Kurs ab und beschädigt eine Stromleitung.
  • Mitten im Flug versagt der Akku. Die Drohne stürzt ab und verletzt dabei einen Menschen.

Daneben gibt es noch Kaskoversicherungen, mit denen Sie Ihre Drohne gegen Schäden absichern. Die Kaskoversicherung kommt im Schadensfall für Reparaturkosten auf oder erstattet den Neu- bzw. Zeitwert.

Worauf sollte man bei einer Drohnenversicherung achten?

Dabei kommt es in erster Linie auf Ihre individuellen Wünsche und Pläne an. Wenn Sie z. B. Ihre Drohne auch im Urlaub fliegen möchten, wählen Sie eine Haftpflichtversicherung, die Flüge im Ausland einschließt. Drohnenversicherungen unterscheiden sich u. a. in folgenden Leistungen:

  • Deckungssumme (beträgt im Idealfall mehrere Mio.)
  • Selbstbeteiligung
  • Nutzung durch Dritte
  • Flüge außerhalb von Modellflugplätzen
  • Indoor-Flüge
  • Teilnahme an Flugwettbewerben
  • Steuerung übers Smartphone
  • Zahl der versicherten Drohnen
  • gewerbliche Nutzung
  • Versicherungsschutz im Ausland

Kann man eine Drohne gegen Absturz versichern?

Der Absturz einer Drohne ist in den meisten Kaskoversicherungen für Drohnen abgedeckt. Im Schadensfall übernimmt die Versicherung die Reparaturkosten oder erstattet – je nach Police – den Neuwert bzw. Zeitwert. Achten Sie darauf, ob auch die folgenden Aspekte mitversichert sind:

  • Absturz ins Wasser
  • Zubehör wie Kamera und Akku
  • Bedienfehler
  • Schäden durch Dritte
  • Diebstahl
  • gewerbliche Nutzung

Wie viel kostet eine Versicherung für Drohnen?

Drohnenversicherungen kosten i. d. R. zwischen 30 und 150 € pro Jahr. Die große Preisspanne kommt hauptsächlich durch die unterschiedlichen Leistungsumfänge (z. B. keine Selbstbeteiligung, Versicherungssumme und Absicherung von gewerblicher Nutzung) zustande.

Die Kaskoversicherung für Drohnen kostet meist ca. 100 € pro Jahr. Mitunter richtet sich der Jahresbeitrag nach dem Kaufpreis der Drohne.

Muss man eine Drohne registrieren?

Bei privat genutzten Drohnen müssen sich i. d. R. die Halter beim Luftfahrt-Bundesamt registrieren. Die Regel dient dazu, dass der Besitzer im Falle eines Schadens schnell ermittelt werden kann. Eine Ausnahme gilt nur, wenn Sie ausschließlich Drohnen unter 250 g fliegen, die zudem weder Kameras noch Sensoren enthalten.

Die Registrierung kostet 20 €. Sie müssen zudem Angaben zu Ihrer Drohnenversicherung machen und ein eingescanntes Ausweisdokument einreichen. Anschließend erhalten Sie eine Registrierungsnummer, die e-ID. Diese müssen Sie sichtbar und dauerhaft an allen betroffenen Drohnen anbringen.

Hinweis:

Für alle Drohnen ab 250 g benötigen die Piloten zudem einen Drohnenführerschein. Den einfachen Kompetenznachweis können Piloten ab 16 Jahren auf der Internetseite des Luftfahrt-Bundesamts online ablegen.

Kann man Drohnen einfach so gewerblich nutzen?

Seit der Anpassung der EU-Drohnenverordnung im Jahr 2021 gelten für die gewerbliche Nutzung von Drohnen dieselben Vorschriften wie für die Privatnutzung. Das betrifft besonders die Registrierung, Versicherungspflicht und Regeln für den Drohnenflug (z. B. Mindestabstand zu Personen, max. Höhe).

Allerdings schließt die private Haftpflicht die gewerbliche Nutzung der Drohne i. d. R. nicht mit ein. Daher brauchen Sie hierfür meist eine separate gewerbliche Haftpflichtversicherung für Ihre Drohne.

Info:

Eine gewerbliche Nutzung liegt z. B. vor, wenn Sie Luftaufnahmen verkaufen, einem Verein zur Verfügung stellen oder zur Forschung nutzen. Dabei ist es unerheblich, ob Drohnenhalter oder -piloten eine finanzielle Vergütung erhalten.

Gewerbliche Drohnenversicherungen decken meist die private Nutzung mit ab. Die Preise beginnen bei rund 130 € pro Jahr.

Wie hoch darf man mit einer Drohne fliegen?

Aus der EU-Drohnenverordnung ergibt sich für privat genutzte Drohnen i. d. R. eine Flughöhe von max. 120 m. Zudem müssen die Drohnen immer in Sichtweite des Piloten bleiben.

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