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Fahrrad-Leasing-Rechner

Clever sparen beim Traumbike

Fahrrad-Leasing liegt voll im Trend: Mit dem Fahrrad-Leasing-Rechner können Sie Ihre monatliche Rate einfach berechnen.

Junger Mann fährt mit einem E-Bike durch eine Großstadt.

Fahrrad-Leasing stellt eine attraktive Möglichkeit dar, ohne hohen finanziellen Aufwand das Wunschrad zu bekommen – und dabei auch noch Steuern zu sparen. Hier erfahren Sie, wie Fahrrad-Leasing funktioniert, für wen es sich lohnt und wie Sie mit dem Fahrrad-Leasing-Rechner Ihre Kosten berechnen.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Beim Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber können Sie dank der Gehaltsumwandlung im Vergleich zum Direktkauf deutlich sparen.
  • Fahrrad-Leasing bietet sich vor allem für Arbeitnehmer und Selbstständige an. Angebote für Privatpersonen sind eher selten.
  • In der Regel läuft der Leasingvertrag über 36 Monate. Nach Ende der Laufzeit haben Sie die Wahl, ob Sie das Rad zum Restwert kaufen oder zurückgeben.

Fahrrad-Leasing-Rechner

Die Höhe der Leasing-Kosten können Sie am einfachsten mit einem Fahrrad-Leasing-Rechner herausfinden. Hierfür reichen wenige Angaben, um Ihre spätere monatliche Nettobelastung zu berechnen.

Ihr Fahrrad

Bitte geben Sie den Kaufpreis Ihres Wunschfahrrads ein. Sollten Sie sich nicht sicher sein, wählen Sie einen der angegebenen Fahrradtypen – für diese sind Durchschnittspreise hinterlegt. Wählen Sie zudem aus, ob Ihr Arbeitgeber beim Leasing die Versicherungs- und Servicekosten übernehmen würde.

Kaufpreis des Fahrrads

Citybike Rennrad Mountainbike E-Bike Lastenrad

Service und Versicherung

Angaben zu Ihrem Gehalt

Da beim gängigen Fahrrad-Leasing-Modell ein Teil Ihres Gehalts im Zuge einer Barlohnumwandlung genutzt wird, um die Leasingrate zu zahlen, benötigen wir die folgenden Angaben von Ihnen. Nur so kann dieser Rechner Ihr Einspar-Potential ermitteln.

Bruttomonatsgehalt

Steuerklasse

Kinder

Bundesland

KV-Zusatzbeitrag

Ihr Ergebnis

Bitte beachten Sie: Obwohl wir eine Vielzahl möglicher Aspekte berücksichtigt haben, können wir keine Gewähr für die Ergebnisse dieses Rechners geben. Die tatsächlichen Zahlen können abweichen.

Monatliche Kosten

Monatliche Lohnumwandlung:

Ihre tatsächlichen Kosten:



Gesamtkosten

Privatkauf mit Versicherung und Service:

Ihre Leasing-Kosten über 36 Monate:

Geldwerter Vorteil:

Ersparnis:

Übernahmekosten nach 36 Monaten:

Ihr Detail-Ergebnis

Bitte beachten Sie: Obwohl wir eine Vielzahl möglicher Aspekte berücksichtigt haben, können wir keine Gewähr für die Ergebnisse dieses Rechners geben. Die tatsächlichen Zahlen können abweichen.

  Ohne GehaltsumwandlungOhne Gehalts-
umwandlung
Mit GehaltsumwandlungMit Gehalts-
umwandlung
Bruttomonatsgehalt
Leasingrate -0,00 €
Versicherung -0,00 €
Service -0,00 €
Geldwerter Vorteil +0,00 €
 
Besteuerungsgrundlage
Lohnsteuer
Solidaritätszuschlag
Kirchensteuer
Steuer (gesamt)
Krankenversicherung
Pflegeversicherung
Rentenversicherung
Arbeitslosenversicherung
Sozialabgaben (gesamt)
Nettomonatsgehalt
Geldwerter Vorteil
Auszahlungsbetrag
Unverbindliche Beispielrechnung.
Zur Feststellung der tatsächlichen lohnsteuerlichen Auswirkungen kontaktieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Beim Fahrrad-Leasing behält Ihr Arbeitgeber die monatliche Rate von Ihrem Bruttolohn ein – dies ist die sog. Barlohnumwandlung.
Da Sie durch die Barlohnumwandlung steuerrechtlich betrachtet brutto weniger verdienen, zahlen Sie auch weniger Steuern und Sozialversicherungsabgaben. Dadurch verringert sich ihr Netto-Lohn weniger, als wenn Sie die Kosten für das Fahrrad direkt aus ihrem Netto-Lohn zahlen würden. So sinken Ihre tatsächlichen Kosten.
Ihre Ersparnis kann größer ausfallen, falls sich Ihr Arbeitgeber direkt an den Leasingkosten beteiligt. Berücksichtigen Sie das bei Ihren Verhandlungen!
Wir rechnen hier mit Durchschnittswerten. Diese liegen bei 6 € pro Monat für das Service-Paket und 3 % vom Kaufpreis für die Versicherung.
Da sie durch das Leasing steuerlich profitieren, verlangt der Gesetzgeber die Versteuerung eines geldwerten Vorteils. Dieser muss also von Ihrer Ersparnis abgezogen werden.
Nach Ende des Leasingzeitraums können Sie das Rad für 20% des initialen Kaufpreises erwerben.
Beim Leasing sind eine Versicherung und ein Servicepaket üblich. Damit auch wirklich der gleiche Leistungsumfang verglichen wird, werden die beiden Positionen auch beim Privatkauf einberechnet.
Zum Ende des Leasing können Sie das Fahrrad zurückgeben oder aber zum Restwert übernehmen. Die durchschnittlichen Kosten für eine Übernahme liegen bei 20 % des ursprünglichen Kaufpreises.

Info:

Die Leasing-Rate beim Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber ist immer höher als die tatsächliche Belastung. Das liegt daran, dass Sie hier Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen. So kann z. B. die Leasing-Rate 80 € betragen, Sie haben jedoch nur 50 € weniger auf dem Konto.

Was ist Fahrrad-Leasing?

Fahrrad-Leasing funktioniert nach demselben Prinzip wie Auto-Leasing: Sie erhalten ein Fahrrad für einen bestimmten Zeitraum (z. B. 36 Monate) und leisten im Gegenzug monatliche Raten. Nach Ende der Laufzeit können Sie das Rad erwerben oder zurückgeben. Ein paar Details:

  • Meist findet Fahrrad-Leasing im beruflichen Kontext statt. Der Arbeitgeber least das Rad und überlässt es dem Arbeitnehmer. Letztgenannter zahlt die Leasingrate aus seinem Bruttogehalt.
  • Durch diese Konstellation ergeben sich steuerliche Vorteile, sodass Fahrrad- und E-Bike-Leasing über Arbeitgeber deutlich günstiger ist als ein direkter Kauf. Die genauen Kosten können Sie mit dem Fahrrad-Leasing-Rechner herausfinden.
  • Ein weiterer Vorteil von Fahrrad-Leasing ist unter anderem der meist inbegriffene Versicherungsschutz sowie Service- und Wartungspakete.
  • Fahrrad-Leasing ist grundsätzlich für alle Fahrräder möglich. Sie können z. B. Tourenräder, Liegefahrräder, Lastenräder und E-Bikes leasen.
  • Fahrrad-Leasing funktioniert über Leasing-Anbieter, die mit regionalen Fachhändlern und Online-Händlern zusammenarbeiten.
  • Die Leasing-Anbieter selbst machen in der Regel wenig Einschränkungen bezüglich Preis, Modell und Nutzung. Allerdings kann der Arbeitgeber hier Vorgaben machen und z. B. einen Maximalpreis nennen.

Was ist E-Bike-Leasing?

Wenn von Fahrrad-Leasing die Rede ist, ist damit meistens E-Bike-Leasing gemeint. Der Grund: Vor allem E-Bikes zeichnen sich oftmals durch hohe Kaufpreise aus. Dadurch wird das Leasing-Modell noch attraktiver. Allerdings gelten teilweise Einschränkungen:

  • E-Bikes mit einer Tretunterstützung bis 25 km/h werden von allen Leasing-Gesellschaften angeboten.
  • Anders sieht es bei Bikes mit einer Unterstützung bis 45 km/h aus: Diese sogenannten S-Pedelecs gelten als Kleinkrafträder und unterliegen damit strengeren Bestimmungen.
  • Leasing von S-Pedelecs kann durch den Anbieter oder den Arbeitgeber ausgeschlossen sein.
  • Wenn Sie ein S-Pedelec leasen, müssen Sie es als Kraftfahrzeug versteuern. Zudem gilt eine Versicherungs- und Kennzeichenpflicht.

Wie funktioniert Fahrrad-Leasing?

Beim Fahrrad-Leasing entscheiden Sie sich zunächst für einen Anbieter. Aus dem Angebot seiner Vertragshändler können Sie Ihr Wunschrad auswählen. Anschließend zahlen Sie über einen festgelegten Zeitraum Leasingraten und können im Gegenzug das Rad nutzen. Beachten Sie:

  • Neben dem Fahrrad selbst beinhaltet der Leasingvertrag meist auch eine Versicherung. Damit ist Ihr Rad gegen Schäden und Diebstahl abgesichert. Zudem ist oft eine deutschland- oder europaweite Mobilitätsgarantie enthalten.
  • Für Wartung und Pflege sind Sie als Leasingrad-Fahrer zuständig. Diese Arbeiten können Sie selbst übernehmen, Reparaturen müssen Sie hingegen in einer Fachwerkstatt durchführen lassen.
  • Leasinggesellschaften bieten oftmals auch Service-Pakete in verschiedenen Größen an. Darin sind z. B. regelmäßige Inspektionen enthalten.
  • Auch leasingfähiges Zubehör kann in den Leasingvertrag aufgenommen werden. Dazu zählen je nach Anbieter z. B. Schutzbleche, Gepäckträger und Kindersitze.

Wie funktioniert Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber?

In dieser Konstellation ist der Arbeitgeber der Leasingnehmer. So funktioniert das Modell:

  • Wenn Sie sich für ein Rad entschieden haben, schließt Ihr Arbeitgeber einen Leasingvertrag mit dem gewählten Leasing-Unternehmen. Beachten Sie, dass Ihr Arbeitgeber unter Umständen nur bestimmte Anbieter akzeptiert.
  • Sie schließen mit Ihrem Arbeitgeber einen Überlassungsvertrag ab. Darin ist geregelt, unter welchen Bedingungen Sie das Rad erhalten.
  • Die Leasingrate zahlen Sie aus Ihrem Bruttolohn. Dadurch reduziert sich Ihr steuerpflichtiges Einkommen: Sie sparen bei der Lohnsteuer und den Sozialversicherungsbeiträgen.
  • Diese Ersparnis zählt als geldwerter Vorteil und muss von Ihnen versteuert werden. Hier greift die 0,25-%-Regelung. Das bedeutet, Sie müssen lediglich 0,25 % des Listenpreises versteuern.
  • Darüber hinaus sind weitere Arbeitgeber-Zuschüsse möglich, z. B. in Form eines monatlichen Zuschusses zur Rate oder durch die Übernahme der Versicherungskosten.
  • Alternativ kann der Arbeitgeber das Dienstrad auch als Gehaltsplus anbieten: Dabei zahlt er die Leasingraten selbst, während der Arbeitnehmer das Rad kostenlos und steuerfrei erhält.
Junge Frau und junger Mann fahren mit Fahrrädern über eine Brücke.

Wer kann ein Dienstrad leasen?

Generell darf jeder Arbeitnehmer ein Dienstfahrrad leasen – sofern der Arbeitgeber dies anbietet. Hier gibt es nur wenige Einschränkungen:

  • Bei den meisten Anbietern beträgt die Laufzeit 3 Jahre. Daher lassen sich Arbeitgeber z. B. bei Zeitarbeitern, Minijobbern oder in der Probezeit meist nicht auf einen Leasingvertrag ein.
  • Allgemein müssen Leasingnehmer volljährig sein.
  • Zudem setzen viele Leasing-Anbieter ein Höchstalter von 85 Jahren voraus. Dieses darf während der Laufzeit nicht überschritten werden.

Kann ich ein Fahrrad privat leasen?

Die meisten Leasing-Anbieter haben sich auf Bike-Leasing im beruflichen Kontext spezialisiert. Allerdings gibt es auch einige Leasing-Gesellschaften, die Fahrrad-Leasing privat anbieten. Teilweise ist hier auch ein Fahrrad-Leasing privat ohne Anzahlung möglich.

Der Nachteil: Wenn Sie ein Fahrrad privat leasen, haben Sie keine steuerlichen Vorteile durch die Entgeltumwandlung. Fahrrad- oder E-Bike-Leasing privat ist somit deutlich teurer als Fahrrad-Leasing über den Arbeitgeber.

Gibt es Fahrrad-Leasing für Selbstständige?

Auch Selbstständige und Freiberufler können Fahrräder leasen. Die meisten Leasing-Gesellschaften bieten Dienstrad-Leasing auch für diese Personengruppen an. Allerdings ist hier keine Ratenzahlung per Gehaltsumwandlung möglich. Stattdessen profitieren Selbstständige von diesen Vorteilen:

  • Sie können die Leasingraten und Kosten für Instandhaltung als Betriebsausgaben geltend machen.
  • Sie müssen die Privatnutzung nicht versteuern.
  • Wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind, können Sie den Umsatzsteueranteil Ihrer Leasingraten abziehen.

Allerdings müssen Sie weiterhin die Umsatzsteuer auf den Privatentnahmeanteil abführen.

Gibt es Fahrrad-Leasing für Rentner?

Auch Rentner können Fahrräder leasen. Allerdings nur als Privatpersonen, wodurch die steuerlichen Vorteile beim Fahrrad-Leasing wegfallen. Zudem bestehen einige Leasing-Anbieter auf einem Höchstalter von 85 Jahren.

Welches Fahrrad kann ich leasen?

Grundsätzlich haben Sie bei der Auswahl Ihres Leasing-Fahrrads alle Möglichkeiten. So können Sie z. B. Mountainbikes, Rennräder, City-Räder, Lastenräder oder E-Bikes leasen – auch mehrere auf einmal. Einschränkungen betreffen lediglich folgende Fälle:

  • Gebrauchte Fahrräder: Einige Anbieter schließen das Leasen von gebrauchten Fahrrädern aus bzw. bieten es nur unter bestimmten Bedingungen (z. B. nicht älter als 12 Monate) an. Preisermäßigte Fahrräder stellen hingegen kein Problem dar.
  • Zu günstige oder zu teure Fahrräder: Bei den meisten Leasing-Unternehmen muss Ihr Fahrrad mindestens zwischen 500 und 750 € kosten. Die Preisobergrenze liegt je nach Anbieter zwischen 10.000 und 20.000 €.
  • S-Pedelecs: Einige Leasing-Agenturen haben auch S-Pedelecs (Unterstützung bis 45 km/h) im Programm. Für diese gelten allerdings strengere gesetzliche Vorgaben, sodass Arbeitgeber sie oftmals ausschließen.

Hinweis:

Ein Leasingvertrag über ermäßigte oder gebrauchte Räder kann Ihre monatliche Rate reduzieren. Für die Berechnung des geldwerten Vorteils und des Restwerts am Ende der Laufzeit gilt allerdings weiterhin der Listenpreis.

Was kostet Fahrrad-Leasing?

Die Höhe der monatlichen Leasing-Raten hängt vom Kaufpreis des Fahrrads, Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen und weiteren Faktoren wie z. B. Steuerklasse und Kinderfreibeträgen ab. Generell gilt:

  • Je höher der Kaufpreis, umso höher die monatliche Rate. Hier gilt der tatsächliche Kaufpreis, nicht der Listenpreis, inklusive Mehrwertsteuer.
  • Je höher Ihr monatliches Bruttoeinkommen, umso niedriger fällt die monatliche Rate dank Steuervorteilen aus.

Bei einem Monatsgehalt von 3.000 € könnten Sie z. B. ein Rad im Wert von 2.500 € für monatlich rund 50 € leasen (Wert gilt für die monatliche Netto-Belastung inkl. Steuerersparnis). Dabei setzt sich die monatliche Leasingrate aus folgenden Bestandteilen zusammen:

  • Leasingkosten für Rad und Zubehör
  • Versicherung
  • optional buchbare Servicepakete: meist zwischen 5 und 15 € pro Monat

Eine Anzahlung ist in der Regel nicht erforderlich. Hinzu können allerdings eventuelle Lieferkosten kommen. Auch ist in einigen Fällen ein Fahrradschloss mit einem Mindestwert von 49 € im Leasingvertrag enthalten.

Wie lange läuft ein Fahrrad-Leasing-Vertrag?

Fahrrad-Leasing-Verträge laufen in den meisten Fällen 36 Monate. Einige Leasinggesellschaften bieten auch Verträge über 48 Monate an.

Ist es sinnvoller ein Fahrrad zu leasen oder zu finanzieren?

Die Antwort hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Für Arbeitnehmer ist es dank der Gehaltsumwandlung in der Regel günstiger, ein Fahrrad zu leasen. Bei Selbstständigen und Privatpersonen geht es vor allem um die Frage, ob sie das Rad am Ende der Laufzeit erwerben möchten:

  • Ohne den Kauf zu Vertragsende ist E-Bike-Leasing eine gute Möglichkeit, um stets moderne, gut gewartete Räder auf dem neuesten Stand der Technik zu fahren.
  • Geht es Ihnen jedoch darum, ein hochpreisiges Rad über einen längeren Zeitraum zu erwerben, kann eine Finanzierung eine gute Alternative darstellen. Einige Händler bieten auch 0 %-Finanzierungen für ausgewählte Räder.
  • Der größte Vorteil: Beim (Raten-)Kauf eines E-Bikes können Sie von Förderprogrammen profitieren. Einige Länder und Kommunen bieten Zuschüsse auf den Kauf von E-Bikes. Allerdings beschränken sich diese teilweise auf die gewerbliche Nutzung bzw. auf Lastenräder. Energieversorger hingegen fördern oftmals auch privat genutzte E-Bikes.

Wann lohnt sich Fahrrad-Leasing?

Fahrrad-Leasing lohnt sich vor allem dann, wenn Sie als Arbeitnehmer durch die Gehaltsumwandlung von steuerlichen Vorteilen profitieren. Für Privatpersonen besteht der Vorteil lediglich darin, dass Sie Ihr Wunschrad über einen längeren Zeitraum finanzieren können.

Welche Vorteile hat Fahrrad-Leasing?

Für Leasingnehmer bzw. Arbeitnehmer, die über ihre Arbeitgeber ein Fahrrad leasen, ergeben sich folgende Vorteile:

  • Die finanzielle Belastung verteilt sich über die Leasing-Laufzeit.
  • Fahrrad- und E-Bike-Leasing ist günstiger als ein direkter Kauf, da die Entgeltumwandlung einen finanziellen Vorteil bietet.
  • Für Arbeitnehmer ergibt sich ein Steuervorteil, da die Leasingrate vom Bruttolohn abgeht. Dadurch reduzieren sich Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge.
  • Zusätzliche Leistungen wie Mobilitätsgarantie, Versicherungsschutz und Inspektion sind oftmals inbegriffen.
  • Wenn Sie nach Ende der Leasinglaufzeit das Rad zum Restwert (meist 18 % des Listenpreises) kaufen, übernimmt der Leasing-Anbieter in der Regel die Nachversteuerung der Preisdifferenz (angenommener Wert: 40 % des Listenpreises, daher müssten noch 22 % versteuert werden).

Was passiert nach Ablauf des Fahrrad-Leasings?

Einige Zeit vor Ende Ihres Leasing-Vertrags erhalten Sie in der Regel ein Kaufangebot von Ihrem Leasing-Anbieter. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Listenpreis des Fahrrads ab. In den meisten Fällen beträgt die Höhe 15 bis 18 % des Listenpreises. Sie haben 2 Möglichkeiten:

  1. Sie erwerben das Rad zum angegebenen Preis. Anschließend geht das Rad in Ihren Besitz über.
  2. Sie geben Ihr Leasing-Rad zurück. Die kostenlose Abholung ist in den meisten Fällen inklusive. Bei Bedarf können Sie einen weiteren Leasingvertrag über ein neues Fahrrad abschließen.

Info:

Nach Ende der Laufzeit ist das Fahrrad aus Sicht der Finanzämter noch 40 % seines Listenpreises wert. Wenn Sie es z. B. für 18 % des Listenpreises erwerben, müssten Sie die gesparten 22 % versteuern. Allerdings übernehmen mittlerweile die meisten Leasing-Anbieter diese Steuerlast für Sie.

Muss das Fahrrad nach dem Leasing abgekauft werden?

Nach Ende der Vertragslaufzeit haben Sie in der Regel die Wahl, ob Sie das Rad zum Gebrauchtkaufpreis erwerben oder kostenlos abholen lassen. Zum Kauf verpflichtet sind Sie in keinem Fall.

Kann man Fahrrad-Leasing auch kündigen oder unterbrechen?

Die Kündigung oder Unterbrechung eines Leasingvertrags ist nur in Ausnahmefällen (z. B. bei Elternzeit oder längerer Krankheit) und mit Zustimmung des Leasing-Anbieters möglich. Sie können dann ein Ablöseangebot anfordern und das Fahrrad so vorzeitig aus dem Vertrag herauskaufen.

Was passiert mit dem Fahrrad-Leasing bei Kündigung?

Da der Leasingvertrag zwischen Ihrem Arbeitgeber und der Leasing-Agentur besteht, hat eine Kündigung zunächst keine Auswirkungen auf das Leasingverhältnis. Bei Kündigung müssten Sie das Rad theoretisch Ihrem Arbeitgeber zurückgeben; dieser muss fortan die Leasingraten zahlen.

In der Praxis sind für diesen Fall allerdings meist gesonderte Regelungen im Überlassungsvertrag vereinbart. Somit haben Sie bei Kündigung meist mehrere Optionen:

  • Sie können beim Leasing-Anbieter ein Ablöseangebot anfordern und das Fahrrad kaufen.
  • Sie können den Leasingvertrag auf Ihren neuen Arbeitgeber umschreiben lassen. Voraussetzung ist natürlich dessen Einverständnis sowie eine erfolgreiche Bonitätsprüfung.
  • Alternativ kann Ihr Arbeitgeber das Fahrrad auf einen Kollegen umschreiben. Dieser schließt dann einen separaten Überlassungsvertrag mit dem Arbeitgeber ab.

In den meisten Fällen schließen Arbeitgeber für solche Fälle eine Ausfallversicherung ab. Diese übernimmt bei Kündigung und anderen Ausfallgründen die Raten oder die Kosten für die vorzeitige Vertragsbeendigung.

Was passiert mit dem Fahrrad-Leasing bei Krankheit?

Bei einem vorübergehenden Ausfall wegen Krankheit oder Unfall passiert zunächst nichts. Sie erhalten Entgeltfortzahlung, sodass die Raten weiterhin aus Ihrem Bruttolohn gezahlt werden. Sie können Ihr Rad wie gewohnt nutzen.

Anders sieht es hingegen aus, wenn Sie länger als 42 Tage krankgeschrieben sind und Krankengeld oder Verletztengeld erhalten. Die Ratenzahlung durch Entgeltumwandlung ist dann nicht mehr möglich. Nun haben Sie folgende Optionen:

  • Auch im Falle von längerer Krankheit kann die Ausfallversicherung Ihres Arbeitgebers einspringen. Diese übernimmt die Raten, sodass Sie Ihr Dienstrad weiterhin nutzen können. Alternativ kommt sie für die Kosten auf, wenn Sie das Rad vorzeitig zurückgeben möchten.
  • Sie können das Fahrrad und den Überlassungsvertrag auf einen Kollegen übertragen lassen.
  • Mit Einverständnis des Leasing-Anbieters können Sie Ihr Fahrrad gegen eine Ablösesumme vorzeitig erwerben und das Leasingverhältnis beenden.

Was passiert mit dem Fahrrad-Leasing bei Elternzeit?

Wenn Arbeitnehmer in Elternzeit oder Mutterschutz gehen, ist eine Gehaltsumwandlung nicht mehr möglich. Der Leasing-Vertrag kann daher nicht wie gewohnt weiterlaufen. Je nach Leasing-Anbieter haben Sie verschiedene Möglichkeiten:

  • Sie nutzen Ihr Dienstrad weiterhin wie gewohnt. Die Raten übernimmt währenddessen die Ausfallversicherung, die Ihr Arbeitgeber abgeschlossen hat (allerdings meist nur für max. 12 bis 18 Monate).
  • Sie zahlen die Raten selbst weiter, müssen dabei jedoch auf den Steuervorteil verzichten (d. h. die monatliche Rate fällt höher aus).
  • Sie geben Ihr Leasing-Fahrrad zurück und der Vertrag endet anschließend vorzeitig.
  • Auch hier ist eine Übertragung auf einen Kollegen möglich.

Wer darf beim Fahrrad-Leasing mit dem Fahrrad fahren?

Einschränkungen hängen vom Leasing-Anbieter und vom Arbeitgeber ab. Anbieter erlauben in der Regel die Nutzung durch alle Personen, die zum selben Haushalt gehören.

Ist eine Versicherung im Fahrrad-Leasing-Vertrag inkludiert?

Leasing-Räder müssen gegen Schäden und Diebstahl abgesichert sein. Dies deckt die normale Hausratversicherung meist nicht für geleaste Fahrräder ab. Daher ist eine Vollkaskoversicherung in den meisten Fällen Bestandteil des Leasing-Vertrags. Weiterhin gilt:

  • Viele Leasing-Agenturen haben mehrere Versicherungspakete zur Auswahl. Sie unterscheiden sich z. B. darin, ob die Absicherung von Verschleißschäden inbegriffen ist.
  • Die Versicherung ist Sache des Leasingnehmers, also des Arbeitgebers. Dieser entscheidet, welche Versicherung abgeschlossen wird.
  • In der Regel gibt es keine Selbstbeteiligung.

Was passiert, wenn ein geleastes Fahrrad geklaut wird?

Diebstahl ist beim Fahrrad-Leasing durch eine entsprechende Versicherung abgesichert. So gehen Sie bei einem Fahrraddiebstahl bei einem geleasten Rad vor:

  • Melden Sie den Diebstahl unverzüglich der Polizei. Eine Kopie des Polizeiberichts ist erforderlich, damit die Versicherung den Diebstahl bearbeiten kann.
  • Melden Sie den Diebstahl bei der zuständigen Versicherung.
  • Weitere Schritte können Sie in der Regel erst unternehmen, wenn die Versicherung den Schaden geprüft und reguliert hat. Sie haben nun die Wahl, ob Sie den Vertrag automatisch enden lassen oder ein neues Fahrrad leasen.

Welche Fahrrad-Leasing-Anbieter gibt es?

Für Fahrrad- und E-Bike-Leasing mit Arbeitgeber gibt es verschiedene Anbieter, die mit Online-Händlern oder lokalen Fachhändlern zusammenarbeiten, z. B.:

  • Bikeleasing
  • Jobrad
  • Deutsche Dienstrad
  • Business-Bike
  • Eurorad
  • Lease-a-bike
  • Mein Dienstrad

Info:

Über die Wahl des Leasing-Anbieters entscheidet beim Dienstrad-Leasing der Arbeitgeber.

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