Das Grab eines verstorbenen Angehörigen ist für viele ein Ort des Erinnerns. Doch ein Grab muss 10 bis 25 Jahre gepflegt werden. Da kann es auch zu Fragen bei den Angehörigen kommen: Wer muss sich um das Grab kümmern? Wer zahlt für die Grabpflege? Erfahren Sie hier, welche Regelungen üblich sind und welche rechtlichen Grundlagen gelten.
Das Wichtigste im Überblick:
- Bei der Grabpflege gibt es keine einheitlichen Regelungen zur Verantwortlichkeit.
- In der Praxis tragen meistens die Erben die Verantwortung für die Grabpflege.
- Die Kosten für Grabpflege sind je nach Bestattungsart unterschiedlich. Bei Urnen- und Sarggräbern ist mit dreistelligen jährlichen Kosten zu rechnen.
- Grabpflege ist in den meisten Fällen nicht steuerlich absetzbar.
Das alles gehört zur Grabpflege
Grabpflege ist zum einen die Pflicht des Graberwerbers, sich um den Zustand eines Grabes zu kümmern. Zum anderen ist es aber auch eine Art der Trauerarbeit.
Grabpflege als Aufgabe
Was genau zu den Pflichten bei der Grabpflege gehört, ist in der Friedhofsordnung festgehalten. Je nach Friedhof gelten deshalb andere Regeln.
Grundsätzlich gehört zur Grabpflege:
- Bepflanzung und Gestaltung des Grabes
- Reinigung des Grabes
- Entfernen von Unkraut und übermäßigem Wuchs
- Ggf. Schädlingsbekämpfung
Grabpflege als Trauerarbeit
Als Trauerarbeit kann Grabpflege bedeuten, das Andenken eines Verstorbenen aufrechtzuerhalten. Ein Grab kann z. B. mit sehr individuellen Elementen verziert werden. Der Verstorbene hatte Lieblingspflanzen? Dann ist das Grab ein guter Ort, um ihre Pflege zu zelebrieren und dies mit der Erinnerung an sein Hobby zu verbinden.
Grabpflege: Wer ist verantwortlich?
Wer für die Grabpflege verantwortlich ist, ist nicht einheitlich gesetzlich geregelt. Anders als bei Bestattungen gibt es kein eindeutiges Gesetz, das die Erben zur Übernahme der Grabpflegekosten verpflichtet. Eine Reihe von Urteilen hat den Erben jedoch eine sittliche Verpflichtung dazu auferlegt.
Kein Gesetz, aber die Regel: Erben sind für Grabpflege verantwortlich
Wer letztendlich für die Grabpflege verantwortlich ist, entscheidet sich durch den Nutzungsvertrag mit dem Friedhof. Die Person, die diesen Vertrag unterzeichnet und die Kosten für das Grab übernimmt, ist für das Grab verantwortlich. Damit hat sie auch die alleinige Entscheidungsgewalt über die Grabgestaltung.
Die Erben müssen sich um die Beerdigung kümmern und sind deshalb normalerweise die Personen, die das Grab anlegen. Deshalb schließen meist sie die Verträge mit dem Friedhof. Die Verantwortung für die Grabpflege liegt also i. d. R. bei den Erben.
Der letzte Wille zählt: Durch Bestattungsvorsorge Unklarheiten beseitigen
Ausnahmen von dieser Regel kann vor allem der Verstorbene zu Lebzeiten beschließen: Er kann durch Vorsorgeverträge mit Bestattern die Beerdigung bestimmen, Vollstrecker ernennen und durch einen Dauergrabpflegevertrag bereits die Grabgestaltung organisieren. Die Erben müssen sich dann nur noch um wenig kümmern, haben aber auch weniger Entscheidungsgewalt.
Tipp: Mehr Informationen finden Sie im Ratgeber zur Bestattungsvorsorge.
Jahresgrabpflege und Dauergrabpflege: Professionelle Grabpflege durch den Friedhofsgärtner
Ein Grab können Sie vollständig selbst pflegen – abgesehen von einmaligen Leistungen wie der Erstanlage, den Neuanlagen und der Grabauflösung. In Eigenleistung ist Grabpflege am günstigsten, aber sie ist auch zeitaufwendig. Gerade berufstätige, ältere oder weiter entfernt lebende Angehörige können das oft nicht leisten. Für sie ist es praktischer, einen Friedhofsgärtner zu beauftragen.
Friedhofsgärtner übernehmen unterschiedliche Arten der Grabpflege:
- Kurzzeitpflege: Wer nur zeitweise Unterstützung bei der Grabpflege benötigt, kann Dienstleistungen des Friedhofsgärtners bei Bedarf buchen. Das bietet sich bei größeren Aktionen an, etwa wenn das Grab neu bepflanzt werden soll. Oder bei kleineren, wiederkehrenden Aufgaben wie dem sommerlichen Gießen.
- Jahresgrabpflege: Diese Form der Dauerpflege beauftragen die Angehörigen. Ein Jahr lang kümmert sich dann der Friedhofsgärtner um die komplette Grabpflege.
- Dauergrabpflege: Die Dauergrabpflege wird noch zu Lebzeiten als Vorsorge beauftragt. Die Verantwortung für das Grab wird einer Treuhand übergeben, die die Grabgestaltung nach dem Willen des dann Verstorbenen ausführt. Sie schließt auch den Nutzungsvertrag mit dem Friedhof ab. Die Kosten für die gesamte Ruhezeit werden im Vorhinein bezahlt.
Was kostet Grabpflege?
Ein Grab wird in der Regel zwischen 10 und 25 Jahre lang instand gehalten, bevor es aufgelöst wird. In dieser Zeit fallen je nach Bestattungsart und Pflege beträchtliche Kosten an. Bei den Grabpflegekosten sind 2 Faktoren entscheidend:
- Größe des Grabes: Sarggräber sind größer als Urnengräber. Deshalb sind sie aufwendiger und teurer, was Anlage und Pflege betrifft.
- Art der Pflege: Wer ein Grab selbst pflegt, zahlt für die Grabpflege weniger als jemand, der Kurzzeitpflege oder Dauergrabpflege in Auftrag gibt.
Die Grabpflegekosten setzen sich aus einmaligen Kosten und dauerhaften, regelmäßigen Kosten zusammen.
Einmalige Grabpflegekosten: Erstanlage, Neuanlage und Grabauflösung
Nach der Beisetzung liegt die Erde noch recht locker auf dem Grab. Es wird mit Kränzen und Blumen bedeckt.
Erstanlage
Nach etwa einem Monat wird ein provisorisches Grab angelegt. Bei dieser sogenannten Erstanlage werden erst die Kränze und Blumen sowie etwas Erde abgetragen. Dann wird das Grab mit einem Erdhügel oder mit Baumrinde bedeckt.
Darauf können erste Pflanzen gepflanzt und kleinere Gegenstände oder Pflanztöpfe platziert werden. Die Erstanlage bleibt für etwa ein halbes Jahr bestehen. Ein Holzkreuz markiert häufig das Grab. Die Kosten betragen je nach Größe des Grabes bis zu 500 €.
Neuanlage
Nachdem sich das Grab etwas abgesenkt hat, folgt die dauerhafte Grabanlage. Zu den Arbeiten der sogenannten Neuanlage gehört das Anlegen der Beete und Begrenzungssteine. Bei großen Gräbern kostet die Neuanlage rund 1.000 €. Kleine Gräber können für etwa 300 € neu angelegt werden.
Ein Grab muss mehrmals neu angelegt werden. Wie oft das der Fall ist, hängt davon ab, ob sich das Grab mehrfach senkt. Auch bei starken Regenfällen oder anderen Beschädigungen kann eine Neuanlage notwendig sein. Besteht das Grab nur 15 Jahre lang, reicht häufig eine Neuanlage.
Grabauflösung
Nach 10 bis 25 Jahren wird ein Grab aufgelöst. Wann dieser Zeitpunkt kommt, wird im Nutzungsvertrag mit dem Friedhof festgelegt. Häufig können die Ruhezeiten auf Wunsch auch noch verlängert werden. Bei der Auflösung wird das Grab ausgehoben, alle Verzierungen werden entfernt und die Erde wird eingeebnet. Die Kosten liegen je nach Aufwand bei 200 bis 500 €.
Dauerhafte Grabpflegekosten
Wer ein Grab selbst pflegt, muss zusätzlich zu den Grabkosten nur das Material für Bepflanzung und Verzierung bezahlen. Die geringen Kosten hängen von der Auswahl ab. Bei vorausschauender Pflanzung kann es je nach Witterung Jahre mit kaum Kosten geben.
Die Kosten professioneller Grabpflege hängen stark von der Größe des Grabes und der Pflegeart ab:
- Jahresgrabpflege: Bei kleinen Urnengräbern mit pflegeleichter Bepflanzung jährlich rund 150 €, bei großen Doppelgräbern bis 750 €.
- Dauergrabpflege: Ab 3.000 € für ein kleines Urnengrab, bis zu 9.000 € für ein Doppelgrab. Bei einer Laufzeit von 25 Jahren sind das 120 bis 360 € im Jahr.
Ist Grabpflege steuerlich absetzbar?
Grabpflege ist nicht steuerlich absetzbar. Begründung: Bei Grabpflege handelt es sich um Dauerausgaben, die fast jeder leisten muss. Deshalb kann sie nicht als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Auch als haushaltsnahe Dienstleistung können Grabpflegekosten nicht abgesetzt werden, da Gräber nicht Teil des Haushalts sind.
Grabpflege mit Geschwistern: Wie regeln Erben die Grabpflege untereinander?
Wenn der Erblasser keine klaren Regelungen für die Grabpflege bestimmt, muss die Grabpflege unter den Erben geregelt werden. Das schreiben viele Friedhofsordnungen so vor. Doch eine eindeutige gesetzliche Regelung besteht nicht.
Tipp: Informieren Sie sich im ERGO Rechtsportal über Zuständigkeiten bei den Grabpflegekosten.
Grundsätzlich ist in den meisten Fällen die Person für ein Grab verantwortlich, die den Nutzungsvertrag mit dem Friedhof unterschrieben hat. Gibt es mehrere Erben, z. B. Geschwister, gilt: Für das Grab verantwortlich sind nicht automatisch alle Erben, sondern nur derjenige, der im Nutzungsvertrag steht. Auch die Grabgestaltung ist rechtlich gesehen Sache dieses Nutzungsberechtigten.
Das bedeutet: Wenn sich Geschwister die Verantwortung für ein Grab teilen wollen, müssen sie eine eigene Vereinbarung treffen. Wird das Grab nicht gepflegt, wird trotzdem nur die Person im Nutzungsvertrag belangt.
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