Mit der richtigen Vorsorge können Sie im Ernstfall Ihr Selbstbestimmungsrecht wahren und Ihre Angehörigen entlasten. Dieser Ratgeber bietet Ihnen einen Überblick zu den Themen:
Organspendeausweis
Patientenverfügung
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Sorgerechtsverfügung
Testament
Der Organspendeausweis
In einem Organspendeausweis notieren Sie, ob und welche Organe Sie im Fall Ihres Todes spenden wollen. Wichtig dabei ist, dass Sie sich entscheiden, nicht wie. Entscheiden Sie selbst, müssen es andere nicht für Sie tun. Einen Organspendeausweis auszufüllen ist einfach und unbürokratisch. Den Ausweis
- erhalten Sie kostenlos
- müssen Sie nicht bei einem Amt beantragen
- können Sie ohne ärztliche Untersuchung bestellen
- dürfen Sie jederzeit neu ausfüllen
Die meistgenutzte Variante ist der Ausweis der BZgA. Sie bekommen den blau-orangen Organspendeausweis
- online über die Webseiten des Bundesgesundheitsministeriums und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- per Post über die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (in 27 Sprachen erhältlich)
- in der Regel bei Ärzten und Apothekern
Die Patientenverfügung
Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Sie entscheidungs- oder einwilligungsunfähig werden. Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie für diesen Fall vorsorglich über medizinische Maßnahmen. Eine Patientenverfügung
- kann jeder einwilligungsfähige Volljährige verfassen
- richtet sich vorrangig an die behandelnden Ärzte
- bedeutet eine Auseinandersetzung mit Ihren eigenen Wertvorstellungen und Ansichten
- bedarf aufgrund der schwierigen Entscheidungen zu lebensverlängernden Maßnahmen oder künstlicher Ernährung Zeit zum Verfassen
Bei diesen schwierigen Themen und Entscheidungen ist es sinnvoll, sich von einem Arzt beraten zu lassen.
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Mit einer Vorsorgevollmacht räumen Sie einer Person das Recht ein, stellvertretend für Sie zu handeln, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Ihrem Bevollmächtigten können Sie folgende Bereiche übertragen:
Vermögensrechtliche Angelegenheiten
- Handeln gegenüber öffentlichen Institutionen wie Behörden und Gerichten
- Verfügen über Vermögensgegenstände (z. B. Bankkonto, Grundstück)
- Eingehen von Verbindlichkeiten
Persönliche Angelegenheiten
- Klären von gesundheitlichen Angelegenheiten (z. B. OP-Einwilligung, Krankenhausauswahl)
- Regeln von Wohnungsangelegenheiten (z. B. Aufenthalt in einem Pflegeheim)
- Erledigung von Post- und Fernmeldeverkehr
In einer Betreuungsverfügung äußern Sie Ihre Wünsche und Vorstellungen, wie und von wem Sie rechtlich betreut werden wollen. Der Betreuer wird anschließend durch das Betreuungsgericht kontrolliert. Diese Verfügung ist im Gegensatz zur Vorsorgevollmacht
- erst nach gerichtlichem Beschluss anwendbar
- auch wirksam, wenn Sie zum Zeitpunkt des Verfassens nicht mehr voll geschäftsfähig sind
Daher empfiehlt es sich, beide Dokumente anzufertigen. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls beispielsweise Ihre Vorsorgevollmacht unwirksam ist.
Die Sorgerechtsverfügung
In einer Sorgerechtsverfügung halten Sie Ihren Willen zum Vormund Ihres minderjährigen Kindes im Fall Ihres Todes fest. Eine solche Verfügung ist aus folgenden Gründen sinnvoll:
Liegt keine Sorgerechtsverfügung vor, entscheidet der Richter zusammen mit dem Jugendamt über den Vormund Ihres Kindes.
Großeltern und Verwandte stehen nicht automatisch an erster Stelle bei der Suche nach einem geeigneten Vormund.
Kinder haben erst ab 14 Jahren ein Mitspracherecht.
Liegt dem Richter Ihr Wille vor, ist die Chance um ein Vielfaches erhöht, dass Ihr Kind bei Ihren Wunschpersonen aufwächst.
Für Taufpaten: Eine Taufpatenschaft ist zwar eine verantwortungsvolle kirchliche bzw. moralische Aufgabe, hat jedoch keine rechtliche Funktion. Wenn Sie als Taufpate ein möglicher Vormund sein wollen, ist eine Sorgerechtsverfügung nötig.
Für Alleinerziehende: Wollen Sie nicht, dass Ihr Kind im Ernstfall bei dem anderen leiblichen Elternteil aufwächst, müssen Sie diese Person in der Sorgerechtsverfügung als Vormund ausschließen. Begründen Sie Ihren Willen ausführlich.
Für Patchworkfamilien: Stiefeltern und Lebensgefährten bekommen beim Tod des leiblichen Elternteils nicht automatisch das Sorgerecht. Selbst dann nicht, wenn alle zusammen in einem Haus gelebt haben.
Für alle gilt: Mit einer Sorgerechtsverfügung können Sie Ihrem trauernden Kind im Ernstfall viele Unsicherheiten ersparen. Und ein langwieriges Gerichtsverfahren.
Das Testament
Mit einem Testament treffen Sie für den Erbfall Entscheidungen über Ihr Vermögen.
Dieses Dokument ist
- freiwillig
- einseitig
- formbedürftig
- jederzeit widerrufbar
- erst im Fall Ihres Todes wirksam
- handschriftlich und eigenhändig oder von einem Notar zu verfassen
Viele sind erst in fortgeschrittenem Alter dazu bereit, sich mit dem eigenen Tod zu befassen. Doch es kann sinnvoll sein, den Nachlass frühzeitig zu regeln.
- Liegt im Todesfall kein Testament vor, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.
- Die Erbfolge kann Ihren Vorstellungen widersprechen und eventuell zu Streit unter den Angehörigen führen.
- Ein Testament sollte grundsätzlich jeder verfassen, der etwas zu vererben hat. Das müssen nicht immer hohe Geldsummen sein.
So erstellen Sie Ihre Vorsorgedokumente
Für die Erstellung von Vorsorgedokumenten gibt es unterschiedliche Regelungen. Machen Sie sich damit vertraut, damit Ihre Dokumente wirksam sind.
Einen Organspendeausweis können Sie sich einfach herunterladen und ausfüllen. Bei den beiden Nachlassdokumenten Testament und Sorgerechtsverfügung dagegen gelten strenge Vorgaben.
Die konkreten Vorgaben inklusive Formulierungshilfen finden Sie im Ratgeber auf ergo.de.
Vorsorgedokumente richtig aufbewahren
Ihr schriftlich festgehaltener Wille muss im Ernstfall schnell auffindbar sein. Haben Sie Ihre Dokumente notariell anfertigen lassen, bewahrt der Notar sie amtlich auf. Andernfalls sind die sichersten Vorgehensweisen:
- Ihr Testament und Ihre Sorgerechtsverfügung beim Nachlassgericht hinterlegen (75 € pauschale Verwahrungsgebühr)
- Ihre Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung im Zentralen Vorsorgeregister registrieren (einmalige Registrierungsgebühr 13 bis 20 €) und das Original zu Hause bei Ihren anderen Dokumenten aufbewahren
- Ihren Organspendeausweis im Geldbeutel tragen
Tragen Sie einen Notfallausweis bzw. eine Hinweiskarte in der Geldbörse, auf der der Aufbewahrungsort Ihrer Vorsorgedokumente notiert ist. Sprechen Sie außerdem mit Ihren Angehörigen über Ihre Wünsche.
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