Ein Umzug ist immer auch ein Neubeginn – Sie ziehen in eine neue Gegend, mit jemand anderem zusammen oder beginnen einen neuen Job in einer anderen Stadt. Vor dem Start in den neuen Lebensabschnitt steht meist das klassische Umzugschaos: Im Wohnzimmer stapeln sich Kisten, die eigentlich in die Küche gehören, die Schränke in der Küche sind aber noch nicht aufgebaut usw. Doch ein Umzug kann auch anders aussehen. Starten Sie Ihren nächsten Umzug mit der Checkliste der ERGO, um gut organisiert und ohne Stolpersteine im neuen Zuhause anzukommen.
Das Wichtigste im Überblick:
- Eine gute Vorbereitung ist die halbe Miete für die reibungslose Wohnungsübergabe und einen gut organisierten Umzug.
- Teilen Sie Ihren Wohnungswechsel rechtzeitig allen Anbietern mit und melden Sie sich bei den relevanten Ämtern und Behörden um.
- Schäden, die ein Umzugsunternehmen verursacht, sind bis zu einer Grundhaftung in Höhe von 620 € pro Kubikmeter abgesichert.
Umzugsvorbereitung: Wo fangen Sie an?
Bereits vor dem eigentlichen Umzug gibt es viel zu tun und zu beachten. Haben Sie eine neue Wohnung gefunden, ist der erste Schritt, den Mietvertrag Ihrer alten Wohnung zu kündigen. I. d. R. müssen Sie dabei eine 3-monatige Kündigungsfrist einhalten. Kennen Sie einen geeigneten Nachmieter, lässt Ihr Vermieter Sie ggf. früher aus dem Vertrag. Achten Sie beim Abschluss des neuen Mietvertrags entsprechend auf die Fristen, um doppelte Mietzahlungen zu vermeiden.
Überlegen Sie sich im nächsten Schritt, ob Sie ein Umzugsunternehmen beauftragen oder lieber einen Transporter mieten und mithilfe von Familie, Freunden und Bekannten Kisten und Möbel selbst tragen. Planen Sie, Ihren Umzug privat zu erledigen, ist eine Checkliste besonders wichtig, damit keine wichtigen To-dos unerledigt bleiben.
Umzugskosten sparen: Termin des Umzugs klug wählen
Wer bei den Umzugskosten sparen möchte, legt den Umzugstermin auf einen Werktag: An Werktagen sind Umzugsunternehmen bzw. Mietautos nämlich häufig günstiger als an Wochenenden. Vergessen Sie zudem nicht, rechtzeitig einen Tag Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber zu beantragen und Umzugshelfer frühzeitig über Ihren Wohnungswechsel zu informieren.
Umzug: Ein guter Anlass zum Ausmisten
Je früher Sie damit beginnen, Ihren Hausstand in Kisten zu verstauen, desto besser. Nutzen Sie diese Gelegenheit dazu, sich von Dingen zu trennen, die Sie nicht mehr benötigen. Größere Möbel entsorgen Sie auf einem Recyclinghof oder Sie beantragen bei Ihrem örtlichen Abfallentsorgungsbetrieb einen Sperrmülltermin.
Umzug-Checkliste: Planung und Vorbereitung des Umzugs
- Schritt 1: Mietvertrag kündigen und ggf. Nachmieter finden
- Schritt 2: Umzugstermin festlegen
- Schritt 3: Umzugsunternehmen beauftragen oder Transporter mieten und Umzugshelfer informieren
- Schritt 4: Packen, entrümpeln und Sperrmüll bestellen
Adressänderung: Banken, Versorger und Versicherungen informieren
Zu einer guten Umzugsplanung gehört auch die Kommunikation mit diversen Anbietern und Vertragspartnern. Hierzu zählen z. B. Strom-, Wasser-, Telefon- und Internetanbieter. Darüber hinaus müssen Sie Ihren Wohnungswechsel auch Banken, Versicherungen, der Rentenversicherung und der Krankenkasse mitteilen. Idealerweise informieren Sie alle Institutionen rechtzeitig über die bevorstehende Adressänderung.
Nachsendeauftrag einrichten
Obwohl Sie Ihre Adressänderung rechtzeitig mitgeteilt haben, landet Ihre Post trotzdem manchmal bei der alten Adresse. Beantragen Sie einen Nachsendeauftrag bei der Post für mind. 6 Monate, um sämtliche Briefe in Ihr neues Zuhause zugestellt zu bekommen.
Umzug-Checkliste: Adressänderung beim Umzug
- Schritt 5: Telefon-, Internet-, TV-Anbieter, Energieversorger, Versicherungen usw. informieren, Verträge und Abos kündigen oder ummelden
- Schritt 6: Nachsendeauftrag bei der Post beantragen
Was müssen Sie bei der Wohnungsübergabe beachten?
Bevor Sie es sich in der neuen Wohnung gemütlich machen, steht auf der Checkliste für Ihren Wohnungswechsel die Übergabe der alten Wohnung. Sofern es im Mietvertrag nicht anders vereinbart wurde, müssen Sie die alte Wohnung lediglich besenrein übergeben.
Mietverträge können aber auch abweichende Regelungen in Bezug auf Schönheitsreparaturen enthalten. Dazu gehören kleine handwerkliche Verbesserungsmaßnahmen wie das Spachteln von Löchern in den Wänden, die durch das Aufhängen diverser Möbelstücke oder Bilderrahmen entstanden sind. Schauen Sie sich vor dem Umzug Ihren alten Mietvertrag noch einmal genau an, um Ärger bei der Wohnungsübergabe zu vermeiden.
Führen Sie die erforderlichen Arbeiten korrekt durch, um Ihre hinterlegte Mietkaution möglichst schnell und in voller Höhe von Ihrem Vermieter zurückzubekommen. Vermieter neigen dazu, die Kaution so lange zurückzuhalten, bis es nichts mehr zu beanstanden gibt. Dagegen zeigen sie sich bei ordentlich hinterlassenen Wohnungen meist kooperativ und überweisen die Mietkaution unmittelbar nach der Wohnungsabnahme.
Umzug-Checkliste: Wohnungsübergabe
- Schritt 7: Termin für Wohnungsabnahme vereinbaren
- Schritt 8: Kleinreparaturen durchführen
- Schritt 9: Mietkaution zurückfordern
Ummelden bei Ämtern und Behörden
Einen weiteren Punkt, den Sie auf Ihrer To-do-Liste für den Umzug abhaken müssen, ist der Gang zum Einwohnermeldeamt. Die Ummeldung ist gesetzlich verpflichtend. Sie sollten innerhalb der nächsten 2 Wochen nach Ihrem Umzug beim Einwohnermeldeamt vorstellig werden und gegen eine kleine Gebühr die Ummeldung durchführen lassen.
Mittlerweile ermöglichen die meisten Behörden die Ummeldung online, sodass beim Amt lediglich der neue Adressaufkleber auf den Personalausweis geklebt wird. Gerade in Großstädten sind die zuständigen Behörden überfüllt: Termine sind schwer zu bekommen, ohne Termin sind mehrere Stunden Wartezeit keine Seltenheit. Mit dem Online-Verfahren sparen Sie Zeit und schonen Ihre Nerven.
Finanzamt, Familienkasse und Co über Umzug informieren
Bei der Umzug-Checkliste für die Ämter ist die persönliche Lebenssituation ausschlaggebend. Steuerpflichtige müssen das Finanzamt über einen Wohnungswechsel informieren. Selbstständige müssen dem Finanzamt nicht nur private, sondern auch gewerbliche Umzüge mitteilen. Wer Kindergeld bezieht, muss die Familienkasse über seinen Umzug informieren. Gleiches gilt für Arbeitssuchende und Sozialhilfeempfänger: Wer mit den entsprechenden Ämtern zu tun hat (Sozialamt, Agentur für Arbeit oder Jobcenter), muss die jeweiligen Institutionen über seinen Umzug informieren. Studierende und Auszubildende erhalten häufig Zuschüsse vom BAföG-Amt. Um die Bezüge auch weiterhin problemlos zu erhalten, sprechen Sie mit dem Amt über das Umzugsvorhaben.
Wer mit dem Auto unterwegs ist, muss zudem sein Fahrzeug bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle ummelden.
Übersicht relevanter Ämter und Behörden für die Ummeldung
Zu den wichtigsten Anlaufstellen für die Ummeldung zählen die folgenden Ämter und Behörden:
- BAföG-Amt für Studierende und Auszubildende
- Agentur für Arbeit und Jobcenter für Arbeitssuchende
- Sozialamt für Sozialhilfeempfänger
- Einwohnermeldeamt für alle Menschen, die umziehen
- Finanzamt für steuerpflichtige Privatpersonen und Unternehmer
- Kfz-Zulassungsstelle für alle Autofahrer
- Familienkasse für Eltern mit Kindern
Umzug-Checkliste: Ummelden bei Ämtern und Behörden
- Schritt 10: Beim Einwohnermeldeamt ummelden
- Schritt 11: Beim Finanzamt ummelden
- Schritt 12: Ggf. weitere Behörden wie die Familienkasse, das BAföG-Amt, die Agentur für Arbeit, das Sozialamt oder die Kfz-Zulassungsstelle über den Umzug informieren
Umzug und Versicherung: Benötigen Sie eine Umzugsversicherung?
Bei einem Umzug kann es drunter und drüber gehen. Obwohl der Transport für die Profis vom Umzugsunternehmen tägliche Routine ist, kann dabei auch mal etwas zu Bruch gehen. Einmal nicht aufgepasst und schon hat der Spiegel einen Riss oder der Holztisch eine Macke. Müssen Sie sich für solche Fälle extra versichern?
Das Umzugsunternehmen ist verpflichtet, über einen Betrag in Höhe von 620 € pro Kubikmeter eine Grundhaftung zu übernehmen (vgl. § 451e Handelsgesetzbuch). Bis zum genannten Betrag sind Ihr Umzugsgut sowie Schäden am Transportfahrzeug oder im Treppenhaus abgesichert.
Eine zusätzliche Transport- bzw. Umzugsversicherung ist nur dann empfehlenswert, wenn Sie Schäden durch „unabwendbare Ereignisse“ befürchten oder der Wert Ihres Hausrats den Grundhaftungsbetrag der Umzugsfirma deutlich übersteigt. Unabwendbare Ereignisse sind Situationen, denen Sie nicht vorbeugen können und auf die Sie keinen Einfluss haben. Z. B., wenn ein vorbeifahrendes Auto den Umzugswagen touchiert.
Übrigens – von der Grundhaftung der Transportunternehmen ist grundsätzlich folgender Hausrat ausgeschlossen:
- Schmuck und Juwelen
- Bargeld
- Urkunden und Dokumente
- Pflanzen
- lebende Tiere
- selbst gepackte Kisten
Kommt Ihre Haftpflichtversicherung für Mietsachschäden auf?
Wenn beim Umzug z. B. eine Fliese oder ein Fenster zerspringt, wird der Vermieter den entstandenen Schaden in Rechnung stellen oder von der hinterlegten Kaution abziehen. I. d. R. kommen Haftpflichtversicherungen für den Schaden auf. In so einem Fall steht Ihnen die private Haftpflichtversicherung der ERGO zur Seite und übernimmt die Kosten.
Ein Umzug ist immer ein gewaltiger Kraftakt. Eine Checkliste hilft Ihnen dabei, diesen Akt gut organisiert über die Bühne zu bringen. Kostenlose Checklisten zum Abhaken aller wichtigen To-dos finden Sie im Internet zum Download als PDF.
ERGO wünscht Ihnen viel Erfolg bei Ihrem Umzug!
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