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Erste eigene Wohnung: Tipps für Planung, Umzug und Förderung

Zu Hause ausziehen

Der Umzug in die erste eigene Wohnung will gut geplant sein.

Ein junges Paar liegt auf dem Fußboden umgeben von Umzugskartons.

Die erste eigene Wohnung ist ein wichtiges Ziel für die meisten jungen Menschen. Mit dem Gefühl von Freiheit und Unabhängigkeit kommt auch eine Menge Verantwortung. Vor, während und nach dem Umzug muss viel organisiert werden. ERGO bietet einen kleinen Leitfaden, mit dem junge Leute möglichst entspannt und gut abgesichert in ihre eigenen vier Wände starten.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein Umzug mit einer Umzugsfirma ist besonders bequem, dafür kostet ein Umzug ohne professionelle Hilfe meist weniger als die Hälfte.
  • Studierende, Auszubildende oder Geringverdiener bekommen unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Unterstützung für den Umzug in die erste eigene Wohnung.
  • Direkt nach dem Umzug sollten Sie sich um Behördengänge, z. B. zum Bürgeramt, und die benötigten Versicherungen kümmern.

Die erste eigene Wohnung suchen und finden

Damit Sie sich in der ersten eigenen Wohnung wohlfühlen, sollten Sie sich genau über Ihre Vorstellungen und Ansprüche klar werden. Ein wichtiges Entscheidungskriterium ist natürlich, ob Sie die Wohnung allein finanzieren, oder ob Sie staatliche Unterstützung oder Unterstützung durch Ihre Familie erhalten.
Grundsätzlich gilt: WG-Zimmer und Wohnungen in Studentenwohnheimen sind meist günstiger, dafür aber weniger flexibel. Die folgenden allgemeinen Fragen helfen bei der Suche nach der ersten Wohnung:

  • Möchten Sie allein oder mit anderen zusammenwohnen?
  • Wie viel darf die erste eigene Wohnung kosten?
  • Wie groß sollen Ihre vier Wände idealerweise sein?
  • Ist es Ihnen wichtig, wo die Wohnung liegt?
  • Möchten Sie ein Haustier halten?
  • Benötigen Sie einen Stellplatz für Ihr Auto?
  • Legen Sie Wert auf Extras wie Balkon, Garage, Garten, Einbauküche, Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe?

Für Annehmlichkeiten wie Balkon, eine zentrale Lage oder große, lichtdurchflutete Räume zahlen Sie i. d. R. mehr, besonders, wenn Sie eine Wohnung für sich allein suchen. Überlegen Sie sich daher am besten, auf welche Aspekte Sie bei Ihrer ersten Wohnung keinesfalls verzichten möchten und wo Sie bereit sind, Kompromisse zu machen.

Wohnungsbesichtigungen und Mietvertrag

Haben Sie Ihre Wünsche formuliert und sind fündig geworden, stehen die ersten Besichtigungen an. Achten Sie vor Ort unbedingt genau auf den Zustand der Wohnung. Wer wenig Erfahrung mit Wohnungsbesichtigungen hat, nimmt am besten eine erfahrene Begleitung mit. Eltern oder Freunde, die bereits in einer eigenen Wohnung leben, können Tipps geben, worauf Sie achten und welche Frage Sie bei der Besichtigung stellen sollten.

Gut zu wissen:

Vermieter verlangen i. d. R. eine Mieterselbstauskunft von Interessenten, um sicher zu sein, dass diese in der Lage sind, die Miete zu bezahlen. U. U. lohnt es sich, diese bereits ausgefüllt zur Besichtigung mitzubringen. Spätestens bei Abschluss eines Mietvertrags müssen Sie dem Vermieter zudem einen Einkommensnachweis oder eine Bürgschaft als Absicherung vorlegen.
Wenn Sie und der Vermieter sich einig sind, unterschreiben Sie den Mietvertrag und die Wohnung wird Ihnen übergeben. Achten Sie auf Besonderheiten oder Mängel in der Wohnung und geben Sie diese in einem Übergabeprotokoll an.
Was Sie sonst noch bei der Suche nach der ersten eigenen Wohnung, der Wohnungsbesichtigung und der Übergabe beachten sollten, erfahren Sie im ERGO Ratgeber zur Wohnungssuche.

Was kostet die Erstausstattung für die eigene Wohnung?

Ist der Mietvertrag für die erste eigene Wohnung unterschrieben, geht es an die Erstausstattung. Studentenwohnheime oder WG-Zimmer sind oft schon mit den wichtigsten Möbeln ausgestattet. Eine Küche, eine Waschmaschine oder Badmöbel brauchen Sie dort meist nicht. Auch um Strom, Heizung und Internet müssen Sie sich i. d. R. nicht kümmern.

Ziehen Sie allein in Ihre erste Wohnung, müssen Sie die Einrichtung i. d. R. komplett selbst stellen. Um Geld bei der Erstausstattung zu sparen, fragen Sie Familie und Freunde nach ausrangierten Möbeln und Elektrogeräten. Auch auf Flohmärkten, Gebrauchtläden und Internetportalen finden Sie günstige Möbel und Co, um die Kosten für die erste eigene Wohnung möglichst gering zu halten.

Staatliche Zuschüsse für die erste eigene Wohnung

Empfänger von Bürgergeld und Arbeitslosengeld sowie Aufstocker, die aufgrund eines geringen Einkommens finanzielle Unterstützung vom Jobcenter erhalten, haben häufig Anspruch auf Zuschüsse für Umzug und Erstausstattung. Die Finanzierung der Erstausstattung beantragen Sie i. d. R. im Jobcenter, allerdings gilt diese nur für die erste Wohnung.

Ein junges Paar macht sich mit großer Freude ans Auspacken von Umzugskartons.

Umzug in die erste eigene Wohnung organisieren

Sie haben Mietvertrag und Wohnungsschlüssel sowie die wichtigsten Möbel zusammen? Dann wird es Zeit, den Umzug in die erste eigene Wohnung zu organisieren. Eine Umzugsfirma nimmt Ihnen einen Großteil der Arbeit ab, ist allerdings deutlich teurer, als wenn Sie den Umzug selbst stemmen. Zudem müssen Sie den Umzugstermin häufig mehrere Wochen im Voraus planen, da die Umzugsunternehmen oft ausgelastet sind. Wie viel Sie der Umzugsservice kostet, ist von mehreren Faktoren abhängig:

  • Umfang des Umzugs
  • Entfernung zur neuen Wohnung
  • Anteil der Eigenleistung, z. B. für das Einpacken der Umzugsgüter

Für kleine Wohnungen in geringer Entfernung bis 50 km müssen Sie mit Kosten zwischen 400 und 900 € rechnen. Für Umzüge im Fernbereich (ab 120 km) werden Kosten ab 600 € aufwärts fällig – je nachdem, wie groß Ihre Wohnung und wie umfangreich der Umzug ist. Übrigens: Das Ein- und Auspacken der Umzugskartons ist eine Sonderleistung, die Sie i. d. R. zusätzlich bezahlen müssen und mind. 200 € zusätzlich kostet.

Umzug selbst organisieren und Kosten sparen

Ein Umzug in Eigenregie ist anstrengend, spart aber viel Geld. Einen Transporter für den Umzug mieten Sie bereits ab 19 € pro Stunde, plus Benzinkosten. Haben Sie Freunde und Verwandte, die Ihnen beim Transport helfen und die vielleicht sogar ein eigenes Fahrzeug haben, wird der Umzug noch günstiger. Auch dabei gilt: Fragen Sie rechtzeitig nach und versuchen Sie, verbindliche Zusagen von allen Helfern zu bekommen, damit Ihr Umzug problemlos funktioniert.

Organisatorisches und Meldeangelegenheiten rund um die erste Wohnung

Wenn Sie den eigentlichen Umzug organisiert haben, ist schon viel geschafft. Zeit zum Füße hochlegen ist aber keine – die Checkliste für den ersten Umzug ist noch lang. ERGO hat für Sie zusammengefasst, welche Meldeangelegenheiten Sie für die erste eigene Wohnung erledigen müssen.

Vor dem Umzug:

  • Internet, Kabelfernsehen und Telefon: Verfügbarkeit prüfen, Preise vergleichen und Anbieter auswählen
  • Strom anmelden, sofern der Vermieter das nicht übernimmt
  • Mit Kindern: frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Einrichtungen bei Schul- oder Kindergartenwechsel
  • Evtl. staatliche Unterstützung für den Umzug in die erste eigene Wohnung beantragen

Nach dem Umzug:

  • An- oder Ummelden: neuen Haupt- oder Nebenwohnsitz beim Einwohnermeldeamt anmelden
  • Post: Umzug melden und ggf. Nachsendeauftrag einrichten
  • Adressänderungen: hinterlegte Daten bei Onlineshops, Behörden, Versicherungen, Arbeitgeber usw. ändern
  • Anmeldung für den Rundfunkbeitrag
  • Benötigte Versicherungen abschließen oder aktualisieren

Tipp:

Ohne Umzugserfahrung ist es gar nicht so leicht, beim Einzug in die erste Wohnung an alles zu denken und alle Meldeangelegenheiten rechtzeitig zu organisieren. Der Beitrag Checkliste für den Umzug hilft Ihnen, alles im Blick zu behalten und bietet viele praktische Tipps.

Finanzielle Unterstützung und Förderung für die erste Wohnung

Die erste eigene Wohnung kann vor allem für junge Mieter teuer werden – besonders in größeren Städten sind die Mieten in den vergangenen Jahren deutlich angestiegen. Sind Sie im Studium oder in der Ausbildung und bekommen Sie keine Unterstützung durch die Eltern, können Sie in vielen Fällen Mietbeihilfe und Mietzuschüsse beantragen.

BAföG

Studierende und Auszubildende können Fördergelder nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) beantragen. Die Höhe des BAföGs hängt dabei von mehreren Faktoren ab:

  • den eigenen finanziellen Mitteln
  • der Art der Ausbildung
  • dem Einkommen der Eltern

So liegt z. B. der BAföG-Regelbedarf für Hochschulstudenten, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, bei 812 € plus 122 € Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag (Stand 2024). Wichtig zu wissen: BAföG ist ein Darlehen, das Sie zurückzahlen müssen, sobald Ihre Einkünfte eine bestimmte Grenze überschreiten. Weitere Informationen zum BAföG finden Sie hier.

BAB für Erstausbildung und duales Studium

Die sog. Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) steht Ihnen u. U. zu, wenn Sie eine Erstausbildung oder ein duales Studium absolvieren und aufgrund der Entfernung zur Arbeitsstätte nicht mehr im Elternhaus wohnen können. Die Förderung beantragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Höhe der Berufsausbildungsbeihilfe richtet sich nach der Höhe der Ausbildungsvergütung, dem Einkommen der Eltern oder des Ehe- oder Lebenspartners, und berücksichtigt Freibeträge und mögliche zusätzliche Bedarfe.  
Ausführliche Informationen über Voraussetzungen und Bedarfssätze für das BAB erhalten Sie hier.

Wohngeld

Sie sind weder BAföG- noch BAB-berechtigt, haben aber dennoch zu wenig Einkommen, um Ihre erste eigene Wohnung selbst zu finanzieren? Dann beantragen Sie bei der zuständigen Wohngeldbehörde Wohngeld. Wohngeld wird für jeden Einzelfall individuell berechnet und richtet sich an alle Menschen mit geringem Verdienst. Die Höhe ist abhängig von der Größe des Haushalts, dem Einkommen und der Miete.
U. U. können Sie auch dann Wohngeld beantragen, wenn Sie bereits Förderung nach BAföG oder BAB erhalten. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mit jemandem zusammenwohnen, der nicht BAföG- und nicht BAB-berechtigt ist. Der Wohngeldrechner des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen liefert eine erste Orientierung, wie viel Wohngeld Sie erhalten könnten.

Versicherungen für die erste eigene Wohnung

Was Sie auf keinen Fall nach einem Umzug vergessen sollten, ist ein ausreichender Versicherungsschutz. Solange Sie noch im Elternhaus leben, sind Sie i. d. R. über eine Familienversicherung geschützt. Nach dem Auszug müssen Sie die meisten Versicherungen selbst abschließen. Dazu zählen u. U.:

Für Studenten und Personen unter 25 Jahren gelten oft gesonderte Bedingungen für den Abschluss und die Beiträge von Versicherungen. Im Beitrag der ERGO erfahren Sie alles zu den Besonderheiten und welche Versicherungen mit der ersten eigenen Wohnung wichtig sind.

Fazit: Mit guter Organisation wird der Einzug in die erste Wohnung entspannt

Die erste eigene Wohnung bedeutet Freiheit und Unabhängigkeit, aber auch viel Verantwortung. Schon bei der Wohnungssuche und -übergabe gibt es vieles zu bedenken. Und auch nach dem Einzug gibt es meist noch einiges zu regeln. Um den Organisationsaufwand beim Umzug, Behördengänge und neue Versicherungen kommen Sie nicht herum. Doch wenn alles erledigt ist, können Sie umso entspannter und optimal abgesichert in den neuen Lebensabschnitt starten.

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