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Hausrat: Welche Schäden sind versichert?

Tipps und Schadensbeispiele

Die Hausratversicherung ist die wichtigste Versicherung für Ihre Besitztümer: Sie deckt Schäden durch Feuer, Wasser, Einbrecher und andere Gefahren ab

Ein Mann hebt Scherben einer zerbrochenen Vase auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Hausratversicherung deckt Schäden an beweglichen Gegenständen ab. Versicherte Gefahren sind unter anderem Feuer, Sturm, Leitungswasser und Einbruchdiebstahl.
  • Rund um die Hausratversicherung gibt es diverse Erweiterungen, z. B. eine Glasversicherung, zusätzlichen Schutz für Fahrräder und eine Versicherung gegen Naturgefahren.
  • Die häufigsten Schäden bei der Hausratversicherung entstehen in Zusammenhang mit Einbruchdiebstahl, Leitungswasser und Feuer.

Diese Themen finden Sie hier

Warum ist eine Hausratversicherung sinnvoll?

Die Hausratversicherung zählt zu den essenziellen Versicherungen, mit denen Eigentümer und Mieter ihren persönlichen Besitz absichern. Doch eine Hausratversicherung kann noch mehr: In diesem Ratgeber finden Sie eine Übersicht zu versicherten Gefahren und Gegenständen sowie verschiedene Schadensbeispiele.

Welche Schäden übernimmt die Hausratversicherung?

Die Hausratversicherung deckt die Beschädigung und Zerstörung von beweglichen Gegenständen unter anderem in diesen Fällen ab:

  • Feuer, Rauch und Explosion
  • Leitungswasser und Löschwasser
  • Sturm (meist ab Windstärke 7 oder 8) und Hagel
  • Blitzeinschlag und Überspannungsschäden
  • Einbruchdiebstahl sowie Vandalismus in Zusammenhang mit Einbruch oder Raub (z. B. wenn der Täter auf der Suche nach Wertgegenständen eine Vitrine zertrümmert oder grundlos Gegenstände beschädigt)

Darüber hinaus können Sie Ihre Hausratversicherung individuell erweitern und zusätzliche Gefahren abdecken. Dazu gehören unter anderem Naturgefahren, weitere Diebstahlfälle und Schäden an Fahrrädern oder Verglasungen.

Hinweis: Die Hausratversicherung kommt nicht für Schäden am Gebäude selbst auf. Hierfür ist die (Wohn-)Gebäudeversicherung zuständig.

Typische Schadensbeispiele in der Hausratversicherung

Typische Hausrat-Versicherungsfälle entstehen z. B. bei einem Haus- oder Wohnungsbrand oder durch austretendes Leitungswasser.

Ein paar Schadensbeispiele:

Der Fußboden in einer Wohnung ist voller Wasser.

Bei einem Wasserrohrbruch läuft das Wasser in die Wohnung und beschädigt Möbel, Bücher und einen teuren Teppich. Die Hausratversicherung zahlt die Neuanschaffung der Möbel und Bücher sowie die Teppichreinigung.

Ein Feuerwehrmann vor einem brennenden Haus.

Die Kerze auf einem Adventskranz kippt, während die Bewohner im Nebenraum sind (grobe Fahrlässigkeit: in Basistarifen teils nur eingeschränkt versichert). Die Flammen springen auf den Holztisch und die Vorhänge über. Als die Feuerwehr kommt, brennt bereits das halbe Wohnzimmer; das Löschwasser richtet weitere Schäden an. Die Hausratversicherung kommt für Löschkosten auf und erstattet die durch Feuer und Wasser beschädigte Einrichtung zum Neuwert.

Die Scheiben einer Eingangstüre sind zerbrochen.

Ein Einbrecher hebelt in Abwesenheit der Bewohner die Terrassentür auf und stiehlt Schmuck, einen Schlüsselbund sowie elektronische Geräte. Über die Hausratversicherung ist die Neuanschaffung der gestohlenen Gegenstände und der Schlössertausch abgedeckt.

Was sind die häufigsten Hausratschäden?

Die häufigsten Schadensfälle in der Hausratversicherung kommen durch Einbruchdiebstahl zustande. Danach folgen Schäden durch Leitungswasser und Feuer. Auch Elementargefahren zählen zu den häufigen Hausrat-Schadenmeldungen.

Tipp: Oft reichen schon wenige Maßnahmen aus, um Ihre Immobilie gegen Einbrecher zu schützen. Anregungen finden Sie in den Tipps zum Einbruchschutz.

Was ist in der Hausratversicherung versichert?

Grundsätzlich ist die Hausratversicherung für Schäden an beweglichen Gegenständen zuständig. Dazu gehören z. B. Möbel, Kleidung, Bücher, Lebensmittel und Musikinstrumente. Wenn nicht anders geregelt, sind diese Gegenstände zum Neuwert versichert.

Gesonderte Regeln und insbesondere auch Erstattungsgrenzen gelten unter anderem für:

  • Wertsachen
  • unverschlossen aufbewahrtes Bargeld
  • Autozubehör
  • Hausrat, der außerhalb des Gebäudes aufbewahrt wird
  • Sportausrüstung

Darüber hinaus kommt die Versicherung auch für weitere Kosten rund um die Hausrat-Schadensvorfälle auf. Dazu gehören z. B. Hotelkosten, Kosten für Aufräum- und Löscharbeiten sowie Bewachungskosten für das versicherte Gebäude.

Zusatzbausteine in der Hausratversicherung

Zusätzlich zur Basisabsicherung können Sie weitere Schadensfälle und Gegenstände über die Hausratversicherung abdecken.

Zusätzliche Optionen betreffen:

  • Haus- oder Wohnungsschutzbrief (enthält z. B. Kosten für einen Schlüsseldienst oder Kammerjäger)
  • Außenversicherung: Diebstahl außerhalb des versicherten Gebäudes
  • Naturgefahren wie Überschwemmungen, Schneedruck oder Erdbeben
  • unbenannte Gefahren (gilt für alles, was in den Versicherungsbedingungen nicht ausdrücklich ausgeschlossen wird)
  • Fahrradversicherung
  • Glasversicherung

Sind Aquarien über die Hausratversicherung abgesichert?

Auch Aquarien und Terrarien zählen zum Hausrat und sind damit in der Hausratversicherung enthalten.

Das gilt für:

  • Schäden, die durch das Aquarium bzw. austretendes Wasser am restlichen Hausrat entstehen
  • Schäden am Aquarium, die durch die versicherten Gefahren entstehen (Glasschäden sind hingegen nur über eine Glasversicherung abgedeckt)
  • Schäden an Fischen oder anderen Aquariumbewohnern

Kommt ein Aquarium zu Schaden, übernimmt die Hausratversicherung meist auch die Kosten für die erneute Befüllung.

Sind elektronische Geräte in der Hausratversicherung abgesichert?

Elektronische Geräte wie Computer, Smartphone, Tablet oder Smartwatch sind in der Regel über die Hausratversicherung abgedeckt.

Das umfasst die Neuanschaffung inklusive unumgänglicher Mehrkosten durch Technologiefortschritt. Darüber hinaus sind weitere Hausrat-Schadensansprüche möglich:

  • Kosten für Datenrettung
  • Kosten für den erneuten Kauf von Musikdateien und Ähnlichem

Tipp: Auch bei elektronischen Geräten leistet die Hausratversicherung nur, wenn der Schaden durch eine versicherte Gefahr entstanden ist. Mit einer Geräteschutzversicherung können Sie Laptop und Co. auch gegen andere Schadensereignisse absichern.

Spannende Hausrat-Facts: Auch diese Schäden sind abgedeckt

Die Hausratversicherung kann mehr als nur kaputte Möbel ersetzen: In der Versicherung schlummern vielfältige Leistungen, die die meisten Versicherungsnehmer nicht kennen.

Dazu können – je nach Anbieter und Police – diese Dinge zählen:

  • eigener Hausrat außerhalb der Wohnung, z. B. auf Reisen, am Arbeitsplatz, bei einem Auslandsstudium oder in zusätzlich angemieteten Garagen am anderen Ende der Stadt
  • Hausrat von Familienangehörigen, die in einer betreuten Einrichtung (Pflegeheim o. Ä.) untergebracht sind
  • Hausrat von volljährigen Kindern in einer eigenen Wohnung (mit zeitlicher Beschränkung)
  • Umzugskosten, wenn Sie sich nach einem Einbruch in Ihrer Wohnung nicht mehr sicher fühlen
  • Inhalte von Bankschließfächern, die nicht über die Versicherung der Bank abgedeckt sind

Brauche ich für meinen Hausrat eine Glasversicherung?

Bruchschäden an gläsernen Gegenständen sind über die Hausratversicherung nicht abgedeckt. Daher lohnt sich eine Glasversicherung, wenn Sie z. B. viele Glasmöbel oder große Fensterflächen haben. Die Versicherung greift auch bei Kunststoffverglasungen, nicht aber bei Geschirr, Lampen oder Brillen.

Gut zu wissen

Wie schließe ich eine Glasversicherung ab?

Eine Glasversicherung können Sie separat oder in Kombination mit einer Hausratversicherung abschließen.

Über die Glasversicherung ist unter anderem folgender Hausrat abgedeckt:

  • Glasbauteile an Möbeln
  • Spiegel (außer Handspiegel)
  • Kochfelder und Sichtfenster von Küchengeräten
  • Duschkabinen
  • Aquarien

Anders als bei der klassischen Hausratversicherung sind hier auch festverbaute Teile des Gebäudes versicherbar. Das betrifft insbesondere Glasscheiben an

  • Fenstern und Türen
  • Wintergärten, Terrassenüberdachungen und Brüstungen
  • Gewächshäusern
Eine Frau in lässiger Kleidung sitzt trinkend auf ihrer Küchenablage.

Hausratversicherung 

Schützen Sie ihr Hab und Gut

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In welchen Fällen zahlt die Hausratversicherung nicht?

Die Ausschlüsse bei der Hausratversicherung können sich je nach Anbieter unterscheiden.

Meist aber sind diese Schadensereignisse ausgeschlossen:

  • absichtlich herbeigeführte Hausrat-Schadenssituationen
  • direkte Schäden an Elektrogeräten durch Kurzschluss
  • Schäden, die durch Grundwasser, Kernenergie, Kriege oder innere Unruhen entstehen
  • im Mietverhältnis: Schäden an fest verbauten und maßangefertigten Einrichtungsgegenständen wie Einbauküche oder begehbarer Kleiderschrank

H3: Was passiert, wenn mein Hausrat durch Feuer beschädigt wird?

Im Falle eines Haus- oder Wohnungsbrands übernimmt die Hausratversicherung die Erstattung zum Neuwert (ausgenommen Gegenstände wie Schmuck oder Antiquitäten, für die eine Erstattungsgrenze gilt).

Gut zu wissen

Ist grobe Fahrlässigkeit versicherbar?

Mit dem meist zuwählbaren „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ leistet die Hausratversicherung auch bei selbstverschuldeten Schäden durch Feuer (ausgenommen Brandstiftung).

Welche Arten von Diebstahl sind durch die Hausratversicherung abgedeckt?

Hier kommt es auf Ihren Tarif und eventuell zugewählte Bausteine an.

Grundsätzlich sind diese Hausrat-Verlustfälle versicherbar:

  • Einbruchdiebstahl in das versicherte Gebäude
  • Diebstahl von Hausrat außerhalb des Gebäudes, z. B. am Arbeitsplatz, aus dem Auto, aus dem Hotelzimmer, aus dem Gepäckfach auf Zug- und Flugreisen
  • Diebstahl von Hausrat auf dem Grundstück (z. B. Gartenmöbel oder Spielgeräte, die aus dem Garten gestohlen werden)
  • Diebstahl von bestimmter Sportausrüstung an der Sportstätte (z. B. Reitausrüstung im Reitstall)
  • Trickdiebstahl (wenn Sie z. B. unwissentlich Betrüger in Ihre Wohnung lassen und diese Sie dabei bestehlen)
  • Fahrraddiebstahl
  • Taschendiebstahl und räuberische Erpressung, auch außerhalb des Gebäudes

Sind Haustierunfälle in der Hausratversicherung abgedeckt?

Schäden am Tier zählen zu den Entschädigungsfällen für Hausrat, wenn das Tier artgerecht im Gebäude gehalten wird. Darunter fällt z. B. ein Feuer- oder Wasserschaden, bei dem Zierfische, ein Goldhamster oder ein Hund zu Schaden kommen.

Nutztiere und exotische Tiere sind in der Regel hiervon ausgeschlossen. Genaueres verrät Ihnen ein Blick in die Versicherungsbedingungen Ihrer Hausratversicherung.

Schäden, die durch ein Haustier entstehen, sind hingegen nicht über die Hausratversicherung abgedeckt. Hier greift teilweise die private Haftpflichtversicherung (z. B. bei Kleinnagern und Katzen). Für Hunde ist hingegen eine separate Tierhalterhaftpflicht erforderlich.

Welche Naturkatastrophen sind mitversichert?

Über die Basisversion der Hausratversicherung sind in der Regel Unwetterschäden durch Sturm und Hagel versichert.

Für alle anderen Naturkatastrophen müssen Sie jedoch einen entsprechenden Zusatzbaustein vereinbaren.

Versicherbar sind diese Elementargefahren:

  • Überschwemmungen, Starkregen und Rückstau aus dem Rohrsystem
  • Erdbeben
  • Erdrutsch und Erdsenkung
  • Lawinen
  • Schneelast
  • Vulkanausbrüche

Versicherer entscheiden anhand von Risikozonen und individuellen Faktoren, ob sie den Versicherungsschutz für ein bestimmtes Haus anbieten. Dabei spielen auch vorherige Hausrat-Schadensereignisse eine Rolle.

Tipp: Über den Baustein „Unbenannte Gefahren“ können Sie zusätzlich alle weiteren Schadensfälle einschließen, die nicht explizit in Versicherungsvertrag ausgeschlossen werden.

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Sichern Sie Ihr Hab und Gut finanziell ab gegen Schäden, z. B. durch Brand, Wasserschaden oder Einbruchdiebstahl. ERGO erstattet den Neuwert Ihres Hausrats. Wählen Sie individuelle Bausteine wie Fahrradschutz oder Elementarschäden für mehr Schutz.

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Zahlt die Hausratversicherung bei einem Schimmelschaden?

Schimmelschäden sind über die Hausratversicherung abgedeckt, wenn die Ursache für den Schimmelbefall versichert ist.

Beispiel: Bei einem Rohrbruch läuft Wasser in eine Wohnung und begünstigt durch erhöhte Feuchtigkeit die Schimmelbildung. Die Hausratversicherung kommt für Schimmelschäden am beweglichen Hausrat auf.

Exkurs: Erbe ausschlagen – Was passiert mit dem Hausrat?

Der Hausrat ist – sofern das Testament keine abweichenden Anordnungen enthält – Teil des Nachlasses. Wenn Sie als Erbberechtigter das Erbe ausschlagen, fällt der Hausrat zusammen mit dem restlichen Nachlass an den nächsten Erben.

Gut zu wissen

Hausrat wird vererbt!

Das gilt für Möbel und Gebrauchsgegenstände ebenso wie für persönliche Objekte und Erinnerungsstücke. Der nachfolgende Erbe kann Sie aus rechtlicher Sicht sogar zur Herausgabe des Hausrats zwingen.

Ausnahmen gelten nur, wenn Sie und der Erblasser den Hausrat gemeinsam anschafften, etwa in einer Ehe oder anderweitigen häuslichen Gemeinschaft. Dann steht Ihnen Ihr Miteigentumsanteil am Hausrat zu, auch wenn Sie Ihr Erbe ausschlagen.

Stand: 20.03.2025

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