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Unwetterschaden: Was zu tun ist

Wer leistet bei Elementarschäden?

Welche Versicherung kommt im Ernstfall für Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen und andere Extremwetterereignisse auf?

Eine Frau steht mit Regenschirm und Gummistiefeln im Hochwasser.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Für Unwetterschäden an Wohnraum und Einrichtung sind i. d. R. die Wohngebäude- und Hausratversicherung zuständig – sofern die jeweiligen Wetterereignisse mitversichert sind.
  • Versicherte sollten genau prüfen, welche Unwetterschäden in ihren Versicherungen abgedeckt sind. Häufig gibt es Zusatzversicherungen für bestimmte Elementarschäden.
  • Im Ernstfall sollten alle Schäden mit Bildern dokumentiert und so schnell wie möglich die zuständige Versicherung informiert werden, um sicherzustellen, dass Schäden bald reguliert werden.

Welche Versicherung zahlt bei Unwetterschäden?

Grundsätzlich gilt, dass für Schäden am Haus die Wohngebäudeversicherung zuständig ist; für Schäden am Mobiliar die Hausratversicherung. Zu den Unwetterschäden zählt man im Allgemeinen Schäden durch Sturm, Hagel, Starkregen, Schneemassen und Überschwemmungen.
Für Haus- und Wohnungseigentümer ist es aber wichtig zu wissen, dass nicht jede Wohngebäude- oder Hausratversicherung pauschal alle Unwetterschäden abdeckt. Gezahlt wird nur für Ereignisse, die explizit mitversichert sind. Die jeweiligen Versicherungsbedingungen und ggf. der Versicherungsschein geben konkret Auskunft darüber, welche Unwetterschäden Ihre Versicherung abdeckt.

Wichtig:

Je nach Versicherer oder Tarif müssen Elementarschäden z. B. durch Unwetter, Starkregen oder Überschwemmungen evtl. durch entsprechende Zusatzbausteine wie „Weitere Naturgefahren“ oder „Weitere Elementargefahren“ eingeschlossen werden.

Info:

Experten sind sich einig, dass Extremwetterereignisse wie Sturm und Starkregen zunehmen. Laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) sind aber nur ca. 50 % der Besitzer von Wohneigentum gegen alle Elementarschäden versichert. Allein Schäden durch Überschwemmung verursachen an Wohngebäuden in Deutschland jedes Jahr Schäden in Milliardenhöhe.

Versicherung bei Schäden durch Hochwasser und Starkregen

Auch Haushalte im Landesinneren und abseits großer Flüsse sind zunehmend von Wasserschäden durch Hochwasser, Starkregen oder Rückstau betroffen.

Aber welche Versicherung zahlt bei Schäden durch Starkregen?

Achtung:

Um gegen Schäden durch Hochwasser und Überschwemmung in Folge von Starkregen versichert zu sein, müssen Hausbesitzer i. d. R. eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zur Wohngebäudeversicherung abschließen.

Ein Fluss ist über die Ufer getreten und hat Felder und Ortschaften überschwemmt.

Versicherung bei Sturmschaden

Nach Angaben des Deutsche Wetterdienstes (DWD) ist die Zahl extremer Wetterlagen seit 1950 um 20 % gestiegen. Damit steigt auch die Zahl der Sturmschäden an Wohn- und Gewerbegebäuden sowie an Fahrzeugen und Infrastruktur. Welche Versicherung im Schadensfall aufkommt, hängt jeweils von der Art des Sturmschadens ab.

Ein entwurzelter Baum blockiert die Fahrbahn.

Versicherung bei Schäden durch Schnee

Schon 20 cm Pulverschnee auf dem Dach wiegen ca. so viel wie ein ausgewachsener Mann – 80 kg. Doch ist der Schnee nass, kann die Schneedecke ein Gewicht von mehreren 100 kg erreichen. Unter dem Schneedruck kann das Dach einstürzen.

Schnee liegt auf Tannenbäumen.

Versicherung bei Schäden durch Hagel

Nach einer Studie des Deutschen Wetterdiensts (DWD) haben starke Hagelschläge in Deutschland seit 2001 deutlich zugenommen.

  • Hagelschäden am Fahrzeug sind – wie nahezu alle Unwetterschäden – durch die Teilkasko des Fahrzeughalters gedeckt.
  • Wird das Dach, die Photovoltaikanlage oder die Solarthermieanlage eines Gebäudes durch Hagelschlag beschädigt, greift die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers. Das gilt immer dann, wenn die Gefahr Sturm/Hagel in der jeweiligen Versicherung mitversichert ist.

Schnelle Hilfe bei Unwetterschäden

Richtig handeln bei Unwetterschäden in 4 Schritten

Schäden durch Extremwetterereignisse lassen sich nie vollständig ausschließen. Wichtig ist, das Risiko durch gute Vorsorge zu minimieren und im Ernstfall schnell zu reagieren – so lassen sich die finanziellen Folgen von Unwetterschäden gut kontrollieren.

1. Vorausschauend handeln, um Schäden zu begrenzen

Versuchen Sie mögliche Schäden schon im Vorfeld einzudämmen. Ist ein Unwetter angekündigt, ergreifen Sie entsprechende Vorsichtsmaßnahmen:

  • Auto bei Hagel und Sturm überdacht parken oder bei Hochwassergefahr aus der Tiefgarage holen.
  • Fenster und Türen schließen und ggf. mit Sandsäcken eindringendes Wasser schützen.
  • Sportgeräte im Freien wie Fahrräder und Trampoline windgeschützt lagern oder bei Hochwassergefahr erhöht aufstellen.
  • Elektrische Geräte vom Netz nehmen

Tritt der Ernstfall ein, gilt: Schützen Sie zunächst sich und andere, bevor Sie Ihr Hab und Gut in Sicherheit bringen.

Recht auf Sonderurlaub bei Unwetterschäden

Tarifbeschäftigte des Bundes sowie Bundesbeamte können sich von der Arbeit befreien lassen, um im Rahmen des Katastrophenschutzes oder zum Schutz des eigenen Wohneigentums Maßnahmen zu treffen, um Unwetterschäden einzudämmen. Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 616 BGB) steht auch anderen Arbeitnehmern bezahlter Sonderurlaub zu, wenn sie durch ein Unwetter unverschuldet vorübergehend nicht zur Arbeit kommen können. Wie lange Arbeitgeber Sonderurlaub gewähren müssen, hängt dabei vom Umfang der Schäden ab.

2.  Entstandene Unwetterschäden dokumentieren

Dokumentieren Sie alle Schäden möglichst zeitnah, damit die Versicherung schnell helfen kann:

  • Machen Sie möglichst aussagekräftige Bilder der entstandenen Schäden. Zu sehen sein sollten der Ort und die Art des Schadens.
  • Fotografieren Sie am besten aus unterschiedlichen Richtungen und Entfernungen.
  • Bewahren Sie beschädigte Gegenstände nach Möglichkeit auf.

3. Unwetterschaden bei der Versicherung melden

Bei ERGO können Sie Unwetterschäden telefonisch unter 0800 / 3746 310 sowie online melden. Für Ihre Schadensmeldung benötigt ERGO von Ihnen folgende Infos:

  • Ihre Versicherungsnummer
  • Wann ist der Schaden entstanden?
  • Wo ist der Schaden entstanden?
  • Wie ist es passiert?
  • Was wurde beschädigt bzw. wie groß ist der Schaden?

4. Schadensaufstellung für die Versicherung

Um die Regulierung der entstandenen Unwetterschäden zu erleichtern, erstellen Sie eine vollständige Liste aller beschädigten Gegenstände mit Fotos. Reichen Sie diese Liste mit Rechnungen am besten online ein – idealerweise mit den entsprechenden Kaufbelegen, sofern vorhanden.

Wichtige Checklisten für den Schutz vor Unwetterschäden

Unwetterwarnung? Mit diesen Checklisten schützen Sie sich und Ihr Eigentum vor Schäden:

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