Rechtsfrage des Tages:
Leider sind Sie auch in Ihrem Erholungsurlaub oder auf Reisen nicht vor einer Erkrankung geschützt. Können Sie sich trotz Ferien krankmelden oder sind die Urlaubstage verloren?
Antwort:
Die Koffer sind gepackt und eigentlich soll es in die Sonne gehen. Werden Sie jetzt krank oder holt Sie ein Infekt am Urlaubsort ein, ist das doppelt ärgerlich. Statt sich von der Arbeit zu erholen, müssen Sie das Bett hüten und sich auskurieren. Ein kleiner Trost: Ihre Urlaubstage sind nicht vergeudet. Trotzdem müssen Sie nach Urlaubsende wieder zurück zur Arbeit, wenn Sie wieder gesund sind.
Krank oder Urlaub
Zum Glück für Arbeitnehmer müssen Sie Ihre Urlaubstage nicht darauf verwenden, wieder gesund zu werden. Urlaub dient der Erholung und soll auch genau dafür verwendet werden. Werden Sie in Ihrer Urlaubszeit krank, zählen diese Tage nicht zu den Urlaubstagen. Genau geregelt ist dies in § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG). Anders ausgedrückt bedeutet dies, dass die Krankheitstage nicht auf Ihren Urlaubsanspruch angerechnet werden. Voraussetzung ist allerdings ein ärztliches Attest.
Attest auf kroatisch
Werden Sie in Ihrem Urlaub krank, müssen Sie Ihren Arbeitgeber wie sonst auch üblich umgehend telefonisch oder per E-Mail über Ihre Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer informieren. Außerdem müssen Sie ihm mitteilen, wo Sie sich befinden und auch die Rückkehr nach Hause gegenüber dem Arbeitgeber und der Krankenkasse anzeigen. Wichtig ist, dass Sie sich ein Attest besorgen. Das gilt auch, wenn Sie in Ihrem Urlaub im Ausland krank werden. Lassen Sie Ihrem Arbeitgeber die ärztliche Bescheinigung umgehend zukommen.
Krank nicht gleich krank
Denken Sie daran: Nicht jede Erkrankung hindert Sie daran, Ihrer Arbeit nachzugehen. Vielmehr müssen Sie arbeitsunfähig sein. Liegen Sie mit hohem Fieber im Bett, gibt es keinen Deutungsspielraum. Bei anderen Erkrankungen oder Verletzungen sollten Sie nachdenken. Würde die Sonnenallergie Sie zu Hause auch daran hindern, arbeiten zu gehen? Oder würden Sie daheim trotz verstauchtem Knöchel ins Büro fahren, da Sie für die Computerarbeit Ihr Bein nicht belasten müssen? Sie sollten nicht in Versuchung kommen, jeden Anlass für das Aufsparen von Urlaubstagen zu nutzen.
Einfach länger bleiben?
Bescheinigt Ihnen ein Arzt in Ihrem Urlaub eine Arbeitsunfähigkeit, können Sie diese Tage wieder auf Ihr Urlaubskonto draufrechnen. Was nicht geht: Sie dürfen die Tage nicht einfach an den genommenen Urlaub dranhängen. Ihnen stehen dann im Jahr zwar wieder mehr Urlaubstage zur Verfügung. Einfach später Ihren Dienst wieder anzutreten, sollten Sie auf keinen Fall riskieren. Es drohen Abmahnung oder sogar Kündigung.
Absagen oder losfahren
Natürlich kann es auch passieren, dass Sie kurz vor der Abreise in den Urlaub erkranken. Da stellt sich die Frage: Krank losfahren oder die Reise lieber absagen. Arbeitsrechtlich gilt Folgendes: Sie dürfen nichts unternehmen, was Ihre Genesung gefährdet oder verzögert. Das bedeutet aber nicht, dass Sie Ihren Urlaub immer absagen müssen. Eine Nordseereise kann bei einer Erkrankung der Atemwege durchaus hilfreich sein, sofern Sie sich im Strandkorb schonen und das gute Klima genießen. Eine ausgedehnte Bergtour dürfen Sie hingegen bei einer schweren Bronchitis schon im Eigeninteresse nicht unternehmen. Auch Ihr Arbeitgeber wäre davon nicht begeistert.
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