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Gerichtliches Mahnverfahren: Checkliste | Geeignete Fälle für das gerichtliche Mahnverfahren |
Ihnen schuldet jemand Geld? Immer dann, wenn Sie nicht gleich zum Anwalt wollen, z. B. weil der geforderte Geldbetrag nicht so hoch ist, sollten Sie an das gerichtliche Mahnverfahren denken.
Damit kommen Sie möglicherweise
- schneller (ohne Gerichtsverhandlung)
- kostengünstiger (schon ab 36 Euro – je nach Höhe der Forderung)
- müheloser (ohne Klagebegründung/Beweise und ohne Anwalt)
zu Ihrem Geld als mit einer Klage.
Sie erhalten einen vollstreckbaren Titel und können einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen.
6 Vorteile des gerichtlichen Mahnverfahrens
Ein gerichtliches Mahnverfahren hat einige Vorteile gegenüber der Zahlungsklage:
- Ein gerichtliches Mahnverfahren können Sie – wenn Sie sich etwas einarbeiten – auch gut ohne einen Rechtsanwalt durchführen. Eine Zahlungsklage ist ohne einen Anwalt nicht so leicht möglich.
- Sie müssen Ihren Anspruch weder begründen oder beweisen, noch müssen Sie zu einer mündlichen Verhandlung zum Gericht.
Zusatzhinweis: Sie können sich nämlich offenhalten, ob Sie im Fall eines Widerspruchs Ihres Schuldners mit ihm vor Gericht ziehen. - Fehler, die Ihnen beim Ausfüllen des Formulars unterlaufen, führen meistens nicht zur Abweisung Ihres Antrags. Oft beanstandet das Mahngericht die Fehler (Monierungsschreiben) und gibt Ihnen die Möglichkeit zur Korrektur.
- Die örtliche Zuständigkeit des Mahngerichts richtet sich nach Ihrem allgemeinen Gerichtsstand und nicht, wie regelmäßig im Klageverfahren, nach dem Sitz des Beklagten.
- Sie müssen weniger Geld ausgeben als bei einer Klage. Während Sie für das Klageverfahren regelmäßig drei Gerichtsgebühren zahlen, ist dies beim Mahnverfahren lediglich eine halbe Gebühr (Mindestgebühr 36 Euro).
- Wenn zum Jahresende die Verjährung Ihrer Forderung droht, können Sie Ihre Ansprüche noch kurzfristig und ohne großen Aufwand per gerichtlichem Mahnverfahren geltend machen. Die Zustellung des Mahnbescheids hemmt die Verjährung (ebenso wie die Klageerhebung). Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre (Ende des Jahres).
Nachteile des gerichtlichen Mahnverfahrens
Legt Ihr Schuldner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein, kommt es womöglich doch noch zur Zahlungsklage. Sie haben dann mit dem (vorgeschalteten) Mahnverfahren aber Zeit verloren.
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