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Arzt und Krankenkasse

Sie haben die Qual der Wahl

Jemand unterschreibt etwas auf einem Klemmbrett. Darauf liegt ein Stethoskop.

Bevor Sie sich in ärztliche Behandlung begeben, brauchen Sie einen Termin bei einem Arzt. Dabei haben Sie grundsätzlich die freie Arztwahl. Ebenso verhält es sich bei der Wahl Ihrer Krankenkasse.

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Ein Arzt tippt eine Notiz in ein Smartphone.

Freie Arztwahl

Grundsätzlich gilt eine freie Arztwahl. Allerdings ist diese bei Kassenpatienten eingeschränkt.

Ärztin beim Ausfüllen eines Formulars am Bett eines Patienten.

Beendigung des Behandlungsvertrags

Einen Behandlungsvertrag zu beenden kann aus verschiedenen Gründen sinnvoll sein.

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