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Wechsel der Krankenkasse: auch für Rentner möglich!

Alles beim Alten?

Auch im Alter lohnt es sich, flexibel zu bleiben. Etwa bei der Krankenkasse: Wer sich auf eine neue einlässt, kann ordentlich sparen.

Zwei ältere Menschen gehen zusammen kritisch Unterlagen durch.

Rechtsfrage des Tages:

Ich bin seit 2 Jahren Rentner und Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Eine Bekannte erzählte mir, dass ihre Krankenkasse sie viel mehr beim Ausüben von Sport unterstützt. Jetzt habe ich mich gefragt, ob ich auch als Rentner einfach so die Krankenkasse wechseln kann.

Antwort:

Auch im Rentenalter kann es durchaus attraktiv sein, die Krankenkasse zu wechseln. Gerade im präventiven Bereich gibt es kleine, aber feine Unterschiede. Etwa bei der Förderung sportlicher Aktivitäten. Und einem solchen Wechsel steht nichts entgegen. Vorausgesetzt, Sie waren mindestens 18 Monate bei Ihrer Krankenkasse versichert.

Gesetzliche Krankenkassen unterliegen dem sogenannten Kontrahierungszwang. Das bedeutet, die Krankenkasse ist verpflichtet, einen Antragsteller aufzunehmen. Unabhängig von irgendwelchen Vorerkrankungen oder Krankheitsrisiken. Nur Rentern über 55, die bisher in einer privaten Krankenversicherung versichert waren, ist die Rückkehr in die gesetzliche Krankenkasse verwehrt.

Da Sie bisher auch in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können Sie diese einfach zum Monatsende des übernächsten Monats kündigen. Und die Mitgliedschaft in der anderen Krankenkasse Ihrer Wahl beantragen. Haben Sie beispielsweise zum 31.05. gekündigt, beginnt Ihre Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse am 01.06.

Haben Sie vor 2011 einen Wahltarif abgeschlossen, mussten Sie sich für mindestens 3 Jahre an die gesetzliche Krankenkasse binden. Dann steht Ihnen aber ein Sonderkündigungsrecht zu. Besonders, wenn beispielsweise der Zusatzbeitrag erhöht wird. Ist also Ihre Bindungsfrist noch nicht abgelaufen und Ihre Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag, gilt: Sie können innerhalb von 2 Monaten nach der Information darüber von diesem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und die Krankenkasse wechseln.

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