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Betrunkene Fußgänger: Droht ein "Depperl-Test"?

Nicht übertreiben!

Alkohol am Steuer – für Autofahrer ist das ein Tabu. Aber darf man ungestraft betrunken zu Fuß am Straßenverkehr teilnehmen?

Ein Mann mit Karohemd liegt mit dem Kopf auf einem Tresen und schläft. Neben ihm steht ein Drink.

Rechtsfrage des Tages:

Wer zu tief ins Glas geschaut hat, sollte den Autoschlüssel liegen lassen und auch nicht aufs Fahrrad steigen. Sanktionen können Ihnen aber auch drohen, wenn Sie betrunken zu Fuß unterwegs sind. Können Fußgänger zur medizinisch-psychologischen Untersuchung geschickt werden?

Antwort:

Alkohol im Straßenverkehr sollte ein absolutes Tabu sein. Insbesondere sollten Sie nach mehreren Bierchen das Auto stehen lassen. Allerdings ist der Spaziergang in stark alkoholisiertem Zustand auch nicht ganz risikolos. Neben den allgemeinen Gefahren wie Stürzen oder Verletzungen aufgrund eines gestörten Gleichgewichtssinns, besteht tatsächlich die Gefahr einer Auseinandersetzung mit der Fahrerlaubnisbehörde. So kann nach solch einem Ausflug eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU), im Volksmund "Depperl-Test" genannt, ins Haus stehen.

Indiz Unfall

Verursachen Sie als Fußgänger in betrunkenem Zustand beispielsweise einen Verkehrsunfall, wird meist die Fahrerlaubnisbehörde hellhörig. Zwar kann ein Strafrichter Ihnen im Falle einer Verurteilung Ihre Fahrerlaubnis nicht entziehen. Allerdings kann die Fahrerlaubnisbehörde Maßnahmen treffen. Erhält die Behörde Kenntnis darüber, dass ein Inhaber einer Fahrerlaubnis sich eventuell ungeeignet zum Führen eines Fahrzeugs erwiesen hat, so kann sie die Vorlage eines MPU-Gutachtens fordern. Dies erfolgt im verwaltungsrechtlichen Verfahren und hat nichts mehr mit einer möglichen Strafbarkeit zu tun.

Hoher Promille-Wert

Nicht nur ein Unfall kann die Aufmerksamkeit der Behörde auf einen Fußgänger ziehen. Auch ein besonders hoher Promillewert, der auf eine ausgewachsene Alkoholproblematik hindeutet, kann eine Überprüfung nach sich ziehen. Dazu bedarf es keines gesonderten Straf- oder Bußgeldverfahrens. Ein Bezug zum Straßenverkehr muss ebenfalls nicht vorgelegen haben. Es reicht, wenn eine Person auf einem öffentlichen Platz stark angetrunken liegt und nicht mehr allein aufstehen kann. Nach einer entsprechenden Meldung an die Fahrerlaubnisbehörde kann diese eine Überprüfung der Fahreignung anordnen. Wird der "Depperl-Test" einfach nicht gemacht und entsprechend kein Gutachten vorgelegt, wird die Fahrerlaubnisbehörde die Fahrerlaubnis entziehen.

Auch aggressives Verhalten kann Anlass geben

Aber nicht nur Alkohol kann den Führerschein gefährden. Auch beispielsweise besonders aggressives Verhalten als Fußgänger gegenüber Autofahrern kann Anlass zu einer Überprüfung geben. Ein Bezug zwischen einer Straftat oder aggressivem Verhalten und dem Straßenverkehr muss noch nicht einmal konkret vorliegen. Es kommt dabei lediglich auf den Bezug zur Fahreignung an. Wer sich also als Fußgänger über einen Autofahrer wegen eines möglichen Fehlverhaltens ärgert, sollte lieber nicht handgreiflich werden. Nach einer Verurteilung wegen Körperverletzung kann sich im Anschluss schnell die Fahrerlaubnisbehörde zu Wort melden.

Alkohol nicht generell verboten

Natürlich riskiert nicht jeder angeschwipste Fußgänger seinen Führerschein. Der Fußmarsch nach Hause ist auch allemal die bessere Entscheidung als sich betrunken hinters Steuer zu setzen. Auch ruft nicht jedes leicht alkoholisierte Fehlverhalten im Straßenverkehr die Fahrerlaubnisbehörde auf den Plan. Es gibt auch keine feststehende Promille-Grenze, ab der es brenzlig wird. Im Zweifel kommt es immer auf die jeweilige Situation des Einzelfalls an. Haben Sie es aber mit dem Rausch übertrieben, sollten Sie sich von einem nüchternen Freund oder einem Taxi nach Hause bringen lassen. 

Punkte und Fahrverbot

Begehen Sie als Fußgänger eine Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr, droht ein Bußgeld. Ignorieren Sie eine rote Ampel, kostet Sie das fünf Euro. In manchen Fällen können Sie als Fußgänger aber sogar Punkte in Flensburg sammeln und auch ein Fahrverbot kassieren. Das kann der Fall sein, wenn Sie wiederholt und beharrlich Verkehrsverstöße begehen und dadurch auffällig werden. Punkte im Fahreignungsregister können übrigens schon Personen ab dem 12. Lebensjahr kassieren. Es kommt auch nicht darauf an, ob die Person einen Führerschein besitzt. Allerdings können Punkte in Flensburg den Weg zur Fahrerlaubnis erschweren.

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