Rechtsfrage des Tages:
Kommen Sie zu Ihrem Auto und die Kennzeichen fehlen, ist der Schreck groß. Jetzt müssen Sie einiges unternehmen. Was gilt es zu beachten?
Antwort:
Wer im Straßenverkehr mit einem Auto unterwegs ist, muss dieses angemeldet haben. Als Nachweis dienen Ihre Nummernschilder. Das Kfz-Kennzeichen ist wichtiger Bestandteil Ihres Fahrzeugs und darf nicht einfach so entfernt oder verändert werden. Haben sich Diebe an Ihrem Auto zu schaffen gemacht und die Nummernschilder sind weg, müssen Sie unbedingt den Diebstahl melden. Einfach ohne Kennzeichen fahren dürfen Sie nicht.
Sinn des Kennzeichens
Kaufen Sie sich ein neues Auto, möchten Sie so schnell wie möglich losfahren. Bevor Sie starten dürfen, müssen Sie Ihr Gefährt aber bei der Zulassungsstelle anmelden. Die Kfz-Kennzeichen gelten dann als Beleg, dass Ihr Fahrzeug ordnungsgemäß zugelassen ist. Die aus Ziffern und Buchstaben bestehende Zeichenkombination dient den Behörden außerdem dazu, die am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge zu unterscheiden. Auf den Nummernschildern finden Sie außerdem beispielsweise die HU-Plakette.
Sofort zur Polizei
Fehlen an Ihrem Fahrzeug plötzlich die Kennzeichen, müssen Sie den Diebstahl umgehend der Polizei melden. Bedenken Sie, dass das Kennzeichen selbst kaum einen Wert hat. Vielmehr steht zu erwarten, dass die Langfinger mit Ihren Nummernschildern eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begehen wollen. Haben Sie den Verlust sofort der Polizei gemeldet, können Ihnen die vielleicht geplanten oder verübten Delikte nicht angelastet werden. Außerdem haben Sie eine gewisse Chance, Schadenersatzansprüche beim Dieb geltend zu machen. Natürlich nur, wenn die Polizei den Täter ermitteln kann.
Versicherung informieren
Der nächste wichtige Schritt ist die Information Ihrer Versicherung. Baut der Dieb beispielsweise mit den gestohlenen Kennzeichen an einem anderen Auto einen Unfall, wird der Schaden nach entsprechender Meldung an die Versicherung nicht Ihrem Versicherungskonto angelastet. Haben Sie ein neues Kennzeichen für Ihr Fahrzeug beantragt, müssen Sie die Nummer Ihrer Versicherung mitteilen. Dann ist Ihr Fahrzeug wieder ordnungsgemäß versichert.
Neue Nummer
Damit Sie wieder am Straßenverkehr teilnehmen dürfen, müssen Sie ein neues Kennzeichen bei der Zulassungsstelle beantragen. Dafür müssen Sie Ihren Ausweis oder Reisepass sowie die Zulassungsbescheinigungen Teil I und II mitnehmen. Außerdem müssen Sie die Prüfbescheinigung für die Hauptuntersuchung beziehungsweise den Eintrag im Fahrzeugschein nachweisen. Wichtig ist, dass Sie die Diebstahlsanzeige der Polizei vorlegen. Diese erhalten Sie von den Beamten mit der Erstattung der Strafanzeige. Wurde Ihnen nur eins der zwei Kennzeichen an Ihrem Auto gestohlen, müssen Sie das noch vorhandene mit zur Zulassungsstelle nehmen.
Kein Wunschkonzert
Von der Zulassungsstelle erhalten Sie auf Ihren Antrag mit den notwendigen Unterlagen ein neues Kennzeichen und neue Fahrzeugpapiere. Leider können Sie Ihre alte Buchstaben-Ziffern-Kombination nicht wieder wählen. Das gestohlene Kennzeichen wird aus Sicherheitsgründen für zehn Jahre gesperrt. War es Ihr Wunschkennzeichen, müssen Sie sich leider ein neues ausdenken. Und vergessen Sie nicht, dass Sie mit dem neuen Kennzeichen auch eine neue Umweltplakette brauchen.
Bitte stehen lassen!
Bis Sie ein neues Kennzeichen haben, müssen Sie Ihr Fahrzeug leider stehen lassen. Ohne gültiges Kennzeichen dürfen Sie das Fahrzeug nicht im Straßenverkehr bewegen. Sie dürfen den Wagen noch nicht einmal selbst abschleppen. Eine Möglichkeit kann es sein, ein Behelfskennzeichen aus Pappe zu fertigen. Zumindest, um Ihr Auto in die heimische Garage zu fahren. Aber Achtung! Sie begehen trotzdem eine Ordnungswidrigkeit und müssen mit einem Bußgeld rechnen. Da die Ordnungshüter aber einen Ermessensspielraum haben, können Sie vielleicht Glück haben und das Auge des Gesetzes schaut kurz weg.
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