Zum Inhalt springen

Vorsorgeverfügung

So sorgen Sie für den Ernstfall vor

Ein Finger zeigt auf ein Papier.

Schnell ist man auf die Hilfe anderer angewiesen. Sorgen Sie für den Ernstfall vor: Bestimmen Sie, wer für Sie Erledigungen machen kann. Vor allem aber legen Sie fest, welche ärztlichen Maßnahmen Sie wollen und welche nicht.

Lesen Sie die wichtigsten Artikel zu diesem Thema

Patientenverfügung

Bis zum Schluss selbstbestimmt leben, das kann Ihnen eine Patientenverfügung ermöglichen.

Vorsorgevollmacht

Wenn Sie nicht mehr so können, wie Sie wollen, wen berechtigen Sie dann für Sie zu entscheiden.
Ein Senior und eine junge Frau sind Hand in Hand.

Neues Betreuungsrecht

Mit dem neuen Jahr treten einige Änderungen des Betreuungsrechts in Kraft. Der Fokus liegt auf mehr Selbstbestimmung für Betreute.

in Mann mit Gehhilfe bekommt eine Tasse Tee gereicht während er ein Buch liest.

Eheleute: Vertretung im Notfall

Nicht jeder hat eine Vorsorgevollmacht für seinen Ehepartner ausgestellt. Jetzt können Eheleute im Notfall auch ohne diese entscheiden.

Eine junge Familie mit zwei Kindern und einem Hund sind auf dem Weg zum Picknick.

Sorgerechtsverfügung aufsetzen

Meinen Sie, dass nahe Verwandte automatisch die elterliche Sorge übernehmen, sollte Ihnen etwas zustoßen? Dann lesen Sie lieber weiter.

Ein Senior und eine junge Frau sind Hand in Hand.

Gib es noch Entmündigung?

Kommen Sie alleine nicht mehr zurecht, ist Hilfe nötig. Eine gesetzliche Betreuung kann den Alltag erleichtern.

Schon gewusst?

Wussten Sie, dass

Sie Ihre Vorsorgevollmacht jederzeit widerrufen können? Jedenfalls, solange Sie geschäftsfähig sind.

Wussten Sie, dass

entgegen der weitverbreiteten Meinung nach einem Unfall nicht automatisch die nächsten Angehörigen, sondern oft Fremde als Betreuer eingesetzt werden?

Wussten Sie, dass

Sie die Betreuungsverfügung privat bei sich zu Hause aufbewahren können?

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau Huckepack am Strand, beide lachen.

Rechtsschutz für alle im (Vor-) Ruhestand

Mit diesem Rechtsschutz sichern Sie sich für die Zeit nach dem Berufsleben in den Lebensbereichen Privat, Wohnen und Verkehr ab.