Die Mütterrente erhalten Sie als entsprechenden Rentenaufschlag i. d. R. automatisch bei Rentenbeginn.
Voraussetzung dabei ist allerdings, dass Ihre Kindererziehungszeiten vollständig von der Deutschen Rentenversicherung erfasst wurden. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Versicherungsverlauf, den Sie mit 43 Jahren erhalten, oder beantragen eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung und lassen Sie ggf. Ihre Daten korrigieren.
Hinweis:
Kindererziehungszeiten werden zunächst grundsätzlich der Mutter zugesprochen. Wenn der Vater die Anerkennung von Erziehungszeiten beantragen möchte, muss die Mutter im Antrag ihren Verzicht erklären.