Die sog. Mütterrente ist ein erster, wichtiger Schritt zur rentenrechtlichen Gleichbehandlung von Elternteilen, die sich um Kinder gekümmert haben und daher gar nicht oder nur z. T. der Erwerbsarbeit nachgehen konnten. Hier erfahren Sie, was sich hinter dem Begriff der Mütterrente verbirgt, welche Voraussetzungen gelten und welche Auswirkungen sie auf Ihre Rente hat.
Das Wichtigste im Überblick:
- Als Mütterrente bezeichnet man umgangssprachlich die rentenrechtliche Berücksichtigung von Erziehungszeiten von Kindern, die vor 1992 geboren wurden. Anspruch haben Mütter, Väter sowie andere mit der Erziehung betraute Personen.
- Für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, können Sie sich bis zu 2 Jahre und 6 Monate Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Für 1992 oder später geborene Kinder bekommen Sie bis zu 3 Jahre pro Kind gutgeschrieben.
- Die Auszahlung der Mütterrente ist ein Aufschlag auf die monatlichen Rentenzahlungen bei Rentenbeginn.
Was ist die Mütterrente?
Unter dem Begriff Mütterrente versteht man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente von Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Die Mütterrente I gibt es seit dem 1. Januar 2014. Die Mütterrente II wurde 2019 eingeführt. Daraus ergeben sich höhere Rentenaufschläge für Eltern, die umgangssprachlich als Mütterrente bezeichnet werden. Konkret ist gemeint:
- Die Mütterrente soll zur rentenrechtlichen Gleichbehandlung von Care-Arbeit beitragen.
- Während sich Eltern von Kindern, die vor 1992 geboren wurden, vor der Neuregelung nur ein Jahr Kindererziehungszeit anrechnen lassen konnten, stehen ihnen mit der Mütterrente I (seit 2014) max. 2 Jahre und mit der Mütterrente II (seit 2019) bis zu 2 Jahre und 6 Monate zu.
- Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern besteht aus Aufschlägen auf die monatlichen Rentenzahlungen aus der Rentenkasse, die den Nachteil in der Rente z. T. ausgleichen sollen.
- Ein Jahr Erziehungszeit bringt einen Rentenpunkt, was dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten in Vollzeitbeschäftigung (2024: vorläufig 45.358 €) entspricht.
Mütterrente Voraussetzungen: Wann hat man Anspruch auf Mütterrente?
Anspruch auf Mütterrente haben Sie, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren.
- Sie haben während der Erziehungszeit noch keine Altersvollrente oder eine andere Form der Altersversorgung (z. B. für Beamte, Richter, Geistliche oder Ärzte) erhalten.
- Sie haben Ihre Kindererziehungszeiten noch nicht in einem vergleichbaren Rentensystem (z. B. in der Beamtenversorgung) berücksichtigen lassen.
- Sie haben Ihr Kind vorwiegend in Deutschland erzogen (Erziehungszeiten im Ausland werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt).
Die Mütterrente erhalten Sie nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder. Das gilt auch für Partner bzw. Partnerinnen in einer gleichgeschlechtlichen Ehe oder Partnerschaft, die eigene oder fremde Kinder großziehen. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass das Kind jünger als 2,5 Jahre (vor 1992) bzw. 3 Jahre (ab 1992) alt war, als Sie es in Ihre Familie aufgenommen haben.
Gibt es die Mütterrente auch für Väter?
Obwohl es irreführenderweise Mütterrente heißt, haben nicht nur Mütter Anspruch auf diese Form der Rentenaufschläge. Auch Väter können Kindererziehungszeiten für ihre Rente geltend machen. Sogar Großeltern oder andere Verwandte profitieren von der Regelung, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:
- Sie übernehmen die Erziehung eines Kindes in den ersten 30 Lebensmonaten.
- Sie erfüllen zudem die generellen Voraussetzungen für den Anspruch auf Mütterrente.
- Das Kind lebt während der anrechenbaren Kindererziehungszeit dauerhaft in ihrem Haushalt.
Allerdings darf sich immer nur eine Person die Erziehungszeit anrechnen lassen. Dies gilt auch, wenn sich beide Elternteile um die Kindererziehung kümmern. Sie können die Erziehungszeit aber aufteilen, z. B. jeweils ein Jahr und 3 Monate für Mutter und Vater.
Wie wirkt sich die Mütterrente auf meine Rente aus?
Die Mütterrente hat direkte Auswirkungen auf die Höhe Ihrer späteren Rentenzahlungen. Denn für die Zeiten, in denen Sie Kinder aufgezogen haben, erhalten Sie zusätzliche Rentenpunkte auf Ihrem Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben.
Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden Ihnen bis zu 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Da der Wert eines Rentenpunktes jährlich angepasst wird, lässt sich im Voraus nicht exakt bestimmen, um wie viel Ihre Rente dadurch erhöht wird.
So wird die Mütterrente berechnet
- Für die Dauer der Kindererziehungszeit wird angenommen, dass Sie das aktuelle Durchschnittsgehalt erzielen bzw. ohne die Kindererziehung erzielt hätten. Pro Jahr bekommen Sie daher einen Rentenpunkt gutgeschrieben.
- Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, können Sie sich im Zuge der Mütterrente pro Kind 2,5 Jahre Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Das ergibt 2,5 Rentenpunkte.
- Für Kinder mit einem späteren Geburtsjahr bekommen Sie 3 Jahre und somit 3 Rentenpunkte gutgeschrieben.
Zur Berechnung multiplizieren Sie die gutgeschriebenen Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert (seit Juli 2024: 39,32 €).
Wie viel Rente bekomme ich für ein Kind?
Geburtsjahr | anrechenbare Erziehungszeit |
Rentenpunkte |
---|---|---|
vor 1992 geboren |
2,5 Jahre | 2,5 |
nach 1992 geboren | 3 Jahre |
3 |
Wie viel Rente bekomme ich für 2 Kinder?
Aus der Tabelle ersehen Sie, wie hoch Ihre Aufschläge bzw. Kindererziehungszeiten abhängig vom Geburtsjahr bei 2 Kindern ausfallen würden. Für die Berechnung wurde jeweils ein Rentenwert von 39,32 € (Stand: Juli 2024) vorausgesetzt.
Geburtsjahr | anrechenbare Erziehungszeit |
Rentenpunkte |
---|---|---|
beide vor 1992 geboren |
5 Jahre (2 x 2,5 Jahre) | 5 |
eins vor 1992, eins ab 1992 geboren |
5,5 Jahre (1 x 2,5 Jahre; 1 x 3 Jahre) |
5,5 |
beide 1992 oder später geboren |
6 Jahre (2 x 3 Jahre) | 6 |
Wie viel Rente bekomme ich für 3 Kinder?
Die Tabelle zeigt, wie viel Mütterrente bzw. Kindererziehungszeiten Sie je nach Geburtsjahr für 3 Kinder bekommen würden. Als Berechnungsgrundlage gilt jeweils ein Rentenwert von 39,32 € (Stand: Juli 2024).
Geburtsjahr | anrechenbare Erziehungszeit |
Rentenpunkte |
---|---|---|
vor 1992: 3 Kinder | 7,5 Jahre (3 x 2,5 Jahre) | 7,5 |
vor 1992: 2 Kinder ab 1992: 1 Kind |
8 Jahre (2 x 2,5 Jahre; 1 x 3 Jahre) |
8 |
vor 1992: 1 Kind ab 1992: 2 Kinder |
8,5 Jahre (1 x 2,5 Jahre; 2 x 3 Jahre) | 8,5 |
ab 1992: 3 Kinder | 9 Jahre (3 x 3 Jahre) | 9 |
Entsprechend berechnen Sie auch, wie hoch die Mütterrente für 4 oder mehr Kinder ausfallen würde.
Bekommen berufstätige Eltern auch die Mütterrente?
Kindererziehungszeiten werden auch berücksichtigt, wenn Sie neben der Care-Arbeit einer Erwerbsarbeit nachgehen. Zusätzlich zu den selbst eingezahlten Beiträgen werden die Beiträge aus den Kindererziehungszeiten dem Rentenkonto zugerechnet. Allerdings kann Ihr Anspruch auf die Mütterrente durch die Beitragsbemessungsgrenze gekürzt werden. Liegen eigenes Einkommen und errechnete Mütterrente über der Bemessungsgrenze, wird sie gedeckelt. Insgesamt kann eine Person max. 1,9974 Entgeltpunkte pro Jahr erhalten (Stand 2024).
Beispiel: Anrechnung von Einkommen auf die Mütterrente
Beispiel Person A:
- Person A verdient 45.242 € im Jahr.
- Die Differenz zur Beitragsbemessungsgrenze beträgt 45.358 € (90.600 € - 45.242 €).
- Person A erhält 0,9974 Rentenpunkte für das eigene Einkommen (45.242 € / 45.358 €) und zusätzlich einen Rentenpunkt für die Kindererziehungszeit, insgesamt also 1,9974 Rentenpunkte.
Beispiel Person B:
- Person B verdient 60.000 € im Jahr.
- Die Differenz zur Beitragsbemessungsgrenze beträgt 30.600 € (90.600 € - 60.000 €).
- Die Kindererziehungszeit wird nur bis zu dieser Differenz berücksichtigt.
- Person B erhält insgesamt 1,9974 Rentenpunkte, davon einen Rentenpunkt für das eigene Einkommen und 0,674 Rentenpunkte für die Kindererziehungszeit (30.600 € / 45.358 € = 0,674).
FAQ zur Mütterrente
Die Mütterrente erhalten Sie als entsprechenden Rentenaufschlag i. d. R. automatisch bei Rentenbeginn.
Voraussetzung dabei ist allerdings, dass Ihre Kindererziehungszeiten vollständig von der Deutschen Rentenversicherung erfasst wurden. Prüfen Sie im Zweifel Ihren Versicherungsverlauf, den Sie mit 43 Jahren erhalten, oder beantragen eine Kontenklärung bei der Rentenversicherung und lassen Sie ggf. Ihre Daten korrigieren.
Hinweis:
Kindererziehungszeiten werden zunächst grundsätzlich der Mutter zugesprochen. Wenn der Vater die Anerkennung von Erziehungszeiten beantragen möchte, muss die Mutter im Antrag ihren Verzicht erklären.
Genau genommen beantragen Sie nicht die Mütterrente, sondern die Anerkennung Ihrer Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung. Dafür benötigen Sie:
- das Formular V0800 zur Erfassung der Erziehungszeiten,
- eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Stammbuches,
- Ihre Versichertennummer und
- einen Identitätsnachweis, z. B. einen gültigen Personalausweis oder Reisepass.
Zudem sind in besonderen Fällen weitere Dokumente erforderlich:
- Das Formular V0820 für die Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit, wenn in einer Partnerschaft der Vater anstelle der Mutter die Mütterrente erhalten soll.
- Der Fragebogen V0805 für Erziehungszeiten von Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkindern.
Alle Formulare finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.
Kindererziehungszeiten weisen Sie mit dem Formular V0800 – „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ – bei der DRV nach. Darin machen Sie u. a. Angaben zu folgenden Punkten:
- Personendaten
- Kind oder Kinder
- Wohnsitz während der Erziehungszeit
- Versorgungsanwartschaften außerhalb der Rentenversicherung (z. B. beamtenrechtliche oder berufsständische Versorgung)
Die Mütterrente bzw. die erfassten Kindererziehungszeiten werden anschließend in Ihrer Renteninformation, in der Rentenauskunft und im Rentenbescheid aufgelistet.
Hinweis:
Spätestens, wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen, sollten Sie auch Ihre Kindererziehungszeiten nachgewiesen haben. Die Deutsche Rentenversicherung fordert Sie allerdings bereits vorher dazu auf: Alle Versicherten erhalten bei Erreichen des 43. Lebensjahres einen entsprechenden Hinweis und einen Fragebogen zur Kontenklärung.
Die Mütterrente erhalten Sie als Aufschlag auf Ihre monatlichen Rentenzahlungen. Sie profitieren von dieser Regelung also erst bei Renteneintritt. Für Jahrgänge ab 1964 liegt das reguläre Renteneintrittsalter für Frauen und Männer bei 67 Jahren.
Die Mütterrente kann u. U. einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Unabhängig von der Mütterrente beziehen Sie unter diesen Voraussetzungen eine vorgezogene Altersrente, z. B. eine Rente mit 63:
- wenn Sie mind. 35 Beitragsjahre angesammelt haben, beziehen Sie die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte.
- wenn Sie mind. 45 Beitragsjahre zusammen haben, erhalten Sie die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte.
Zu den Beitragsjahren zählen u. a. auch Kindererziehungszeiten. So können Sie mit einem Kind die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, auch wenn Sie nur 32,5 Jahre lang Beiträge gezahlt haben – denn für das Kind werden Ihnen 2,5 Jahre gutgeschrieben. Allerdings müssen Sie auch dabei das Renteneintrittsalter (regulär 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964) beachten.
Tipp:
Durch die Mütterrente gleichen Sie auch Abschläge aus, die Ihnen für einen vorgezogenen Rentenbeginn entstehen.
Fazit: Mütterrente als Baustein der Altersvorsorge
Wer länger für die Care-Arbeit im Beruf pausiert, zahlt i. d. R. weniger in die Rentenkasse ein – und hat folglich ein schmaleres Entgeltpunktekonto. Das führt zu einer niedrigeren Rentenzahlung, besonders bei Frauen, die für die Kindererziehung zuhause geblieben sind. Mit der Mütterrente sollen Elternteile einen Ausgleich für die Zeit der Kindererziehung bekommen, da ihnen für 2,5 Jahre (bis 1992) bzw. 3 Jahre (ab 1992) das Gehalt eines durchschnittlichen Versicherten angerechnet wird.
Doch die Mütterrente kann nur einen Teil der Altersvorsorge abdecken. Daher ist es entscheidend, die Altersvorsorge auf mehreren Pfeilern aufzustellen, um die Rentenlücke zu minimieren und den Ruhestand sorgenfrei zu genießen.
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