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Mütterrente

Kindererziehung = höhere Rente

Wer Kinder erzieht, bekommt später mehr Rente – denn im Rahmen der Mütterrente werden Ihre Kindererziehungszeiten für die Rentenberechnung erfasst.

Eine Frau beantragt die Mütterrente.

Die Mütterrente I und II ist ein wichtiger Schritt zur rentenrechtlichen Gleichbehandlung. Insbesondere Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, profitieren von dieser Regelung. Hier erfahren Sie, was sich hinter dem Begriff der Mütterrente verbirgt, welche Voraussetzungen gelten und welche Auswirkungen sie auf Ihre Rente hat.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Als Mütterrente bezeichnet man die rentenrechtliche Berücksichtigung von Kindern, die vor 1992 geboren wurden.
  • Für jedes Kind können Sie sich bis zu 2,5 Jahre Kindererziehungszeiten anrechnen lassen. Für später geborene Kinder bekommen Sie unabhängig von der Mütterrente bis zu 3 Jahre gutgeschrieben.
  • Die Auszahlung der Mütterrente erfolgt bei Rentenbeginn als Aufschlag auf die monatlichen Rentenzahlungen.
  • Auch Väter und andere mit der Erziehung betraute Verwandte können die Mütterrente erhalten.

Was ist die Mütterrente?

Unter dem Begriff Mütterrente versteht man die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Rente. Daraus ergeben sich Rentenaufschläge für Eltern, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Konkret ist gemeint:

  • Die Mütterrente trägt zur rentenrechtlichen Gleichbehandlung von Eltern jüngerer und älterer Kinder bei. Die Ungleichbehandlung bestand zu Anfang darin, dass Eltern von jüngeren Kindern (Geburtsjahr 1992 oder später) bis zu 3 Jahre Kindererziehungszeit geltend machen konnten.
  • Für Kinder vor 1992 gab es nur 1 Jahr Kindererziehungszeit – dies wurde mit der Mütterrente I im Jahr 2014 auf 2 Jahre und die Mütterrente II im Jahr 2019 auf 2,5 Jahre angehoben.
  • Die eigentliche Mütterrente können daher nur Eltern bekommen, deren Kinder vor dem 1. Januar 1992 geboren wurden.
  • Die Mütterrente ist keine eigene Rentenart, sondern besteht aus Aufschlägen auf die monatlichen Rentenzahlungen.
  • Die Aufschläge werden aus der Rentenkasse gezahlt.

Wann hat man Anspruch auf Mütterrente?

Anspruch auf Mütterrente haben Sie, wenn diese Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie erfüllen die Mindestversicherungszeit von 5 Jahren.
  • Sie haben während der Erziehungszeit noch keine Altersvollrente oder eine andere Form der Altersversorgung (z. B. für Beamte, Richter, Geistliche oder Ärzte) erhalten.
  • Sie haben Ihre Kindererziehungszeiten noch nicht in einem vergleichbaren Rentensystem (z. B. in der Beamtenversorgung) berücksichtigen lassen.
  • Sie haben Ihr Kind vorwiegend in Deutschland erzogen (Erziehungszeiten im Ausland werden nur in Ausnahmefällen berücksichtigt).

Die Mütterrente erhalten Sie übrigens nicht nur für leibliche Kinder, sondern auch für Stiefkinder, Pflegekinder oder Adoptivkinder. Voraussetzung für die Anrechnung ist, dass das Kind jünger als 3 Jahre (vor 1992 geboren: jünger als 2,5 Jahre) war, als Sie es in Ihrer Familie aufgenommen haben.

Hinweis

Auch Kindererziehungszeiten tragen zur Mindestversicherungszeit bei. Wenn Sie z. B. 2 Kinder vor 1992 erzogen haben, können Sie sich bis zu 5 Jahre anrechnen lassen – und hätten damit die Wartezeit bereits erfüllt. Unter Umständen erhalten Sie dadurch die Mütterrente, ohne gearbeitet zu haben.

Gibt es die Mütterrente auch für Väter?

Auch wenn es Mütterrente heißt, haben nicht nur Mütter Anspruch auf diese Form der Rentenaufschläge. Auch Väter haben Anspruch auf die Mütterrente. Sogar Großeltern oder andere Verwandte können von der Regelung profitieren, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

  • Sie übernehmen die Erziehung des Kindes in dessen ersten 30 Lebensmonaten.
  • Sie erfüllen zudem die generellen Voraussetzungen für den Anspruch auf Mütterrente.
  • Das Kind lebt während der anrechenbaren Kindererziehungszeit dauerhaft bei ihnen in häuslicher Gemeinschaft.

Allerdings darf sich immer nur eine Person die Erziehungszeit anrechnen lassen. Dies gilt auch, wenn sich beide Elternteile um die Kindererziehung kümmern. Sie können die Erziehungszeit aber aufteilen, z. B. je 1 Jahr und 3 Monate für Mutter und Vater.

Vorsicht

Wenn Eltern gemeinsam ein Kind erziehen, wird die Kindererziehungszeit grundsätzlich der Mutter zugesprochen. Möchten Sie sich als Vater die Erziehungszeit anrechnen lassen, müssen Sie beide im Voraus eine gemeinsame Erklärung bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) abgeben. Diese können Sie für maximal 2 Monate rückwirkend abgeben.

Wie wirkt sich die Mütterrente auf meine Rente aus?

Die Mütterrente hat direkte Auswirkungen auf die Höhe Ihrer späteren Rentenzahlungen. Denn für die Zeiten, in denen Sie Kinder aufgezogen haben, erhalten Sie zusätzliche Rentenpunkte auf Ihrem Versicherungskonto bei der Deutschen Rentenversicherung.

Info

Rentenpunkte – offiziell Entgeltpunkte genannt – sind die Währung der Deutschen Rentenversicherung. Ihre monatlichen Beiträge werden zunächst in Rentenpunkte umgerechnet. Bei Rentenbeginn bestimmt die Anzahl an Rentenpunkte die Höhe der monatlichen Auszahlungen.

Pro Kind, das vor 1992 geboren wurde, werden Ihnen bis zu 2,5 Rentenpunkte gutgeschrieben. Da der Wert eines Rentenpunktes jährlich angepasst wird, lässt sich im Voraus nicht exakt bestimmen, um wie viel Ihre Rente dadurch erhöht wird.
Ab Juli 2023 würden Sie z. B. für ein Kind, das 1991 geboren wurde, monatlich 94,00 € erhalten.

Wie hoch ist die Mütterrente monatlich?

Die Berechnung der Mütterrente erfolgt über die Rentenpunkte und den aktuellen Rentenwert. Letzterer wird jährlich angepasst.

Info

Der Wert pro Rentenpunkt (= Rentenwert) liegt ab Juli 2023 bei 37,60 €. Die Anpassung erfolgt anhand des jährlichen Durchschnittseinkommens aller Versicherten.

So funktioniert die Berechnung:

  • Für die Dauer der Kindererziehungszeit wird angenommen, dass Sie das aktuelle Durchschnittsgehalt erzielen bzw. ohne die Kindererziehung erzielt hätten. Pro Jahr bekommen Sie daher 1 Rentenpunkt gutgeschrieben.
  • Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, können Sie sich im Zuge der Mütterrente pro Kind 2,5 Jahre Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Das ergibt 2,5 Rentenpunkte.
  • Für Kinder mit einem späteren Geburtsjahr bekommen Sie 3 Jahre und somit 3 Rentenpunkte gutgeschrieben.

Zur Berechnung multiplizieren Sie die gutgeschriebenen Rentenpunkte mit dem aktuellen Rentenwert.

Wie viel Rente bekomme ich für 1 Kind?

Vor 1992:

  • Sie können sich für Ihr Kind im Rahmen der Mütterrente 2,5 Jahre Kindererziehungszeit anrechnen lassen.
  • Das entspricht 2,5 Rentenpunkten.
  • Bei einem Rentenwert von 37,60 € pro Rentenpunkt (gültig ab Juli 2023) würden Sie monatlich einen Aufschlag von 94,00 € (2,5 x 37,60 €) erhalten.

Ab 1992:

  • Sie bekommen für Ihr Kind 3 Jahre Kindererziehungszeit angerechnet.
  • Das entspricht 3 Rentenpunkten.
  • Ausgehend von einem Rentenwert in Höhe von 37,60 € pro Rentenpunkt (gültig ab Juli 2023) ergibt sich ein monatlicher Aufschlag von 112,80 € (3 x 37,60 €).

Wie viel Rente bekomme ich für 2 Kinder?

Aus der Tabelle können Sie ersehen, wie hoch Ihre Aufschläge abhängig vom Geburtsjahr bei 2 Kindern ausfallen würden. Für die Berechnung wurde jeweils ein Rentenwert von 37,60 € vorausgesetzt.

 

Geburtsjahr anrechenbare
Erziehungszeit
Rentenpunkte monatliche
Aufschläge
beide vor 1992
geboren
5 Jahre (2 x 2,5 Jahre) 5 188,00 €
eins vor 1992, eins ab
1992 geboren

5,5 Jahre (1 x 2,5 Jahre; 1 x 3 Jahre)

5,5 206,80 €
beide 1992 oder
später geboren
6 Jahre (2 x 3 Jahre) 6 225,60 €

Hinweis

Die Erziehungszeiten für 2 und mehr Kinder erhalten Sie in vollem Umfang, auch wenn sich die Erziehungszeiten überlappen. So bekommen Sie z. B. auch für Zwillinge, die Sie gleichzeitig erziehen, pro Kind 2,5 bzw. 3 Jahre angerechnet.

Wie viel Rente bekomme ich für 3 Kinder?

Die Tabelle zeigt, welche Aufschläge Sie je nach Geburtsjahr für 3 Kinder bekommen würden. Als Berechnungsgrundlage gilt jeweils ein Rentenwert von 37,60 €.

 

Geburtsjahr anrechenbare
Erziehungszeit
Rentenpunkte monatliche
Aufschläge
vor 1992: 3 Kinder 7,5 Jahre (3 x 2,5 Jahre) 7,5 282,00 €
vor 1992: 2 Kinder
ab 1992: 1 Kind

8 Jahre (2 x 2,5 Jahre; 1 x 3 Jahre)

8 300,80 €
vor 1992: 1 Kind
ab 1992: 2 Kinder

8,5 Jahre (1 x 2,5 Jahre; 2 x 3 Jahre) 8,5 319,60 €
ab 1992: 3 Kinder 9 Jahre (3 x 3 Jahre) 9 338,40 €

Hinweis

Generell können Sie sich maximal 10 Jahre Kindererziehungszeit anrechnen lassen. Diese Obergrenze gilt unabhängig vom Geburtsjahr Ihrer Kinder.

Gibt es für die Mütterrente eine Erhöhung 2023?

Eine direkte Erhöhung der Mütterrente ist derzeit nicht geplant. Allerdings wirken sich die regulären Rentenanpassungen auch auf die Mütterrente aus:

  • Im Juli 2023 erhöht sich der Rentenwert von 36,02 € (West) bzw. 35,52 € (Ost) auf einheitlich 37,60 €.
  • Für jeden Rentenpunkt erhalten Sie damit monatlich 1,58 € (West) bzw. 2,08 € (Ost) mehr.
  • So würden Sie ab Juli 2023 z. B. für 1 Kind (= 2,5 Rentenpunkte) im Monat 3,95 € bzw. 4,33 € mehr bekommen.

Bekomme ich die Mütterrente auch bei Berufstätigkeit?

Ihre Kindererziehungszeiten werden auch berücksichtigt, wenn Sie während der Kindererziehung berufstätig sind. Allerdings kann Ihr Anspruch auf die Mütterrente durch die Beitragsbemessungsgrenze gekürzt werden.

Info

Die Beitragsbemessungsgrenze legt die Höchstgrenze fest, bis zu der Sie auf Ihr Gehalt Sozialabgaben zahlen müssen. Für die allgemeine Rentenversicherung liegt sie im Jahr 2023 bei 87.600 € (West) und 7.100 € (Ost).

Ein Beispiel für die Kürzung der Anrechnung:

  • Im Jahr 2023 liegt das durchschnittliche Jahresbruttoeinkommen in den alten Bundesländern bei 43.142 €.
  • Bis zu einem eigenen Jahresverdienst von 44.458 € können Sie die Beitragsbemessungsgrenze von 87.600 € voll ausschöpfen und von der Kindererziehungszeit maximal profitieren; Sie erhalten 2,0305 Rentenpunkte.
  • Bei einem höheren Verdienst von z. B. 60.000 € reduziert sich die Anrechnung der Erziehungszeit auf 27.600 € (87.600 € – 60.000 €).
  • Insgesamt erhalten Sie immer noch 2,0305 Rentenpunkte; für die Kindererziehungszeit bekommen Sie jedoch statt 1 Rentenpunkt nur noch 0,6397 Rentenpunkte (27.600 € : 43.142 €).

Tipp

Unter Umständen kann es sich für Sie in diesem Fall lohnen, die Kindererziehungszeit auf den geringer verdienenden Partner zu übertragen.

Wird die Mütterrente automatisch gezahlt?

Die Mütterrente wird automatisch gezahlt. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Ihre Kindererziehungszeiten vollständig von der Deutschen Rentenversicherung erfasst wurden. Ist dies der Fall, erhalten Sie den entsprechenden Rentenaufschlag automatisch bei Rentenbeginn.

Hinweis

Kindererziehungszeiten werden zunächst grundsätzlich der Mutter zugesprochen. Wenn der Vater die Anerkennung von Erziehungszeiten beantragen möchte, muss die Mutter im Antrag ihren Verzicht erklären.

Wie kann ich die Mütterrente beantragen?

Genau genommen müssen Sie nicht die Mütterrente, sondern die Anerkennung Ihrer Kindererziehungszeiten bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Dafür benötigen Sie:

  • das Formular V0800 zur Erfassung der Erziehungszeiten
  • eine Kopie der Geburtsurkunde oder des Stammbuches
  • Ihre Versichertennummer
  • einen Identitätsnachweis, z. B. Personalausweis oder Reisepass

Zudem können in besonderen Fällen weitere Dokumente erforderlich sein:

  • das Formular V0820 für die Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit, wenn in einer Partnerschaft der Vater anstelle der Mutter die Mütterrente erhalten soll
  • den Fragebogen V0805 für Erziehungszeiten von Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkindern

Alle Formulare finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung.

Wie weise ich die Kindererziehungszeit nach?

Kindererziehungszeiten können Sie mit dem Formular V0800 – „Antrag auf Feststellung von Kindererziehungszeiten und Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung“ – bei der DRV nachweisen. Darin müssen Sie unter anderem Angaben zu folgenden Punkten machen:

  • Personendaten
  • Kind oder Kinder
  • Wohnsitz während der Erziehungszeit
  • Versorgungsanwartschaften außerhalb der Rentenversicherung (z. B. beamtenrechtliche oder berufsständische Versorgung)

Die erfassten Kindererziehungszeiten werden anschließend in Ihrer Renteninformation, in der Rentenauskunft und im Rentenbescheid aufgelistet.

Hinweis

Spätestens, wenn Sie Ihren Rentenantrag stellen, sollten Sie auch Ihre Kindererziehungszeiten nachgewiesen haben. Die Deutsche Rentenversicherung fordert Sie allerdings bereits vorher dazu auf: Alle Versicherten erhalten bei Erreichen des 43. Lebensjahres einen entsprechenden Hinweis und einen Fragebogen zur Kontenklärung.

Wird die Mütterrente mit der Rente ausgezahlt?

Die Mütterrente erhalten Sie als Aufschlag auf Ihre monatlichen Rentenzahlungen. Sie profitieren von dieser Regelung also erst bei Renteneintritt. Für Jahrgänge ab 1964 liegt das reguläre Renteneintrittsalter für Frauen und Männern bei 67 Jahren.

Info

Nach der Einführung der Mütterrente II im Jahr 2019 hat sich die Auszahlung der höheren Renten aus verwaltungstechnischen Gründen verzögert. Bestandsrentner erhielten die höheren Aufschläge teilweise rückwirkend für mehrere Monate. Davon abgesehen sind Einmalzahlungen sowie rückwirkende Zahlungen nicht vorgesehen.

Kann ich durch die Mütterrente früher in Rente gehen?

Die Mütterrente kann unter Umständen einen früheren Renteneintritt ermöglichen. Unabhängig von der Mütterrente können Sie unter diesen Voraussetzungen eine vorgezogene Altersrente beziehen:

  • wenn Sie mindestens 35 Beitragsjahre angesammelt haben, können Sie die vorgezogene Altersrente für langjährig Versicherte beziehen.
  • wenn Sie mindestens 45 Beitragsjahre zusammen haben, können Sie die vorgezogene Altersrente für besonders langjährig Versicherte beziehen.

Zu den Beitragsjahren zählen unter anderem auch Kindererziehungszeiten. So können Sie mit einem Kind die Rente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen, auch wenn Sie nur 32,5 Jahre lang Beiträge gezahlt haben – denn für das Kind werden Ihnen 2,5 Jahre gutgeschrieben. Allerdings müssen Sie auch hier das Renteneintrittsalter (regulär 67 Jahre für Jahrgänge ab 1964) beachten.

Tipp

Durch die Mütterrente können Sie auch Abschläge ausgleichen, die Ihnen für einen vorgezogenen Rentenbeginn entstehen.

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