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Das Testament

Letzten Willen richtig verfassen

ERGO gibt Ihnen nützliche Tipps zum Schreiben eines Testaments, damit Ihr letzter Wille eindeutig und rechtssicher geregelt ist.

Über den eigenen Tod nachzudenken, fällt niemandem leicht. Wenn es um das Erbe geht, ist dies aber unausweichlich – zumindest dann, wenn Sie Ihren Besitz abweichend von der gesetzlichen Erbfolge vererben wollen. Nehmen Sie sich für das Schreiben Ihres Testaments dementsprechend ausreichend Zeit. Achten Sie außerdem unbedingt darauf, dass Sie die Regeln in Bezug auf die Testamentserstellung einhalten.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Mit einem Testament regeln Sie Ihren Nachlass und bestimmen, wer welchen Teil Ihres Vermögens erben soll. Wichtig ist, dass das Testament eigenhändig und handschriftlich verfasst wird und Ihre Unterschrift sowie Ort und Datum enthält.
  • Ein gültiges Testament können Sie mit oder ohne Notar erstellen. Ein notarielles Testament ist in jedem Fall rechtssicher formuliert, dafür fallen Kosten in Abhängigkeit von Ihrem Nettovermögen an.
  • Beim Nachlassgericht können Sie Ihr Testament für max. 30 Jahre sicher verwahren lassen. Das kostet pauschal 75 €.

Was ist ein Testament?

Ein Testament ist ein Schriftstück, das Regelungen für den Erbfall enthält. In § 1937 BGB wird das Testament auch als letztwillige Verfügung bezeichnet. Es ist eine Willenserklärung des Erblassers über sein Vermögen. Mit einem Testament bestimmen und regeln Sie also Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen. So vermeiden Sie im Zweifel Unklarheiten und Erbstreitigkeiten zwischen Ihren Angehörigen. Die wesentlichen Merkmale eines Testaments:

  • einseitige Verfügung
  • freiwillig
  • formbedürftig (siehe Aufbau eines eigenständigen Testaments)
  • jederzeit widerrufbar
  • erst im Fall des Todes wirksam

Ohne ein Testament greift automatisch die gesetzliche Erbfolge, bei der die Nachkommen und Ehepartner des Verstorbenen in einer festgelegten Reihenfolge und mit festen Erbteilen bedacht werden.

Was kostet ein Testament beim Notar?

Wenn Ihr Nachlass z. B. 50.000 € beträgt, müssen Sie mit Gebühren in Höhe von 165 € rechnen, zzgl. Dokumentenpauschale sowie Post- und Telekommunikationspauschale von 20 € und MwSt.

Das eigenhändige Verfassen eines Testaments dagegen kostet nichts. Mit einem Notar sind Sie allerdings rechtlich auf der sicheren Seite und müssen nicht selbst dafür Sorge tragen, dass Ihr Testament rechtsgültig verfasst ist. Notare in Ihrer Nähe finden Sie auf der Webseite der Bundesnotarkammer.

Welche Formen des Testaments gibt es?

Grundsätzlich werden folgende Arten unterschieden:

  • eigenständiges, handschriftliches Testament
  • öffentliches, vom Notar beurkundetes Testament
  • Berliner Testament – Sonderform des gemeinsamen Testaments
  • Nottestament – außerordentliche Form des Testaments für Notsituationen (in Form einer mündlichen Erklärung vor 3 Zeugen)

Ein Testament selbstständig zu verfassen, ist im Grunde nicht schwierig. Dennoch gibt es einige Formalitäten, die Sie beachten sollten.

Wann sollte man ein Testament machen?

Wenn beim Tod eines Menschen kein Testament vorhanden ist, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Sie regelt dann das Erbe für die Hinterbliebenen. Diese Erbfolge kann den persönlichen Vorstellungen des Erblassers widersprechen. So haben z. B. unverheiratete Lebenspartner in Deutschland keinen Erbanspruch. D. h., sie gehen im Ernstfall leer aus. Zum anderen kann die gesetzliche Erbfolge bzw. die Verteilung der Erbpflichtteile zu Streitigkeiten unter den Angehörigen führen.

Ein Testament zu verfassen, empfiehlt sich also nicht nur dann, wenn Sie z. B. einen Angehörigen bevorzugen oder Teile Ihres Vermögens einer Stiftung vererben wollen. Grundsätzlich sollte jeder ein Testament verfassen, der nach eigenem Ermessen etwas zu vererben hat – vom selbstgebauten Schrank über das geliebte Auto bis zur hohen Geldsumme.

Es gibt keinen idealen Zeitpunkt, zu dem Sie Ihren letzten Willen festhalten. Wichtig ist, dass Sie sich überhaupt mit dem Thema Erbe auseinandersetzen. Oft ist es sinnvoll, den Nachlass frühzeitig zu regeln. Falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt Ihre Wünsche hinsichtlich der Erben oder der Erbfolge ändern, können Sie Ihr Testament jederzeit anpassen.

Wer ist testierfähig?

Ein rechtsgültiges Testament verfassen kann jeder, der testierfähig ist. Laut Gesetz ist eine Person unter den folgenden Voraussetzungen testierfähig:

  • Er ist im Vollbesitz seiner geistigen Fähigkeiten.
  • Ab einem Alter von 16 Jahren kann man ein Testament mithilfe eines Notars erstellen.
  • Ab einem Alter von 18 Jahren kann man eigenhändig ein wirksames Testament schreiben.

Die Altersbegrenzung nach unten stellt sicher, dass der Verfasser die Tragweite seiner Entscheidungen vollständig einschätzen kann. Bei fortgeschrittener Demenz und anderen geistigen Einschränkungen kann einem Menschen seine Testierfähigkeit aberkannt werden. Dabei gilt aber immer der Grundsatz: im Zweifel für den Verfasser.

Tipp:

Wenn Sie das Risiko der Aberkennung senken möchten, lassen Sie sich vor dem Verfassen des Testaments die Testierfähigkeit von einem Neurologen bestätigen.

Aufbau eines eigenständigen Testaments

Das eigenständige Testament ist in § 2247 BGB geregelt. Es ist wichtig, sich mit diesen Vorgaben vertraut zu machen und sie gewissenhaft umzusetzen. Nur dann ist gewährleistet, dass Ihr Testament gültig ist und Ihr letzter Wille Ihren Wünschen entsprechend umgesetzt wird.

Denn inhaltliche und formelle Fehler können das Testament unwirksam machen oder zumindest zu dessen Anfechtbarkeit führen. So gehen Sie auf Nummer sicher:

  • Verfassen Sie Ihr Testament ausschließlich eigenhändig und handschriftlich. Durch eine Handschriftanalyse kann im Zweifelsfall die Echtheit des Testaments geprüft werden.
  • Versehen Sie es mit Ihrer Unterschrift, bestehend aus Vor- und Nachnamen.
  • Geben Sie den Ort und das vollständige Datum an (Tag, Monat, Jahr).

Versehen Sie das Dokument zudem mit der Überschrift „Letzter Wille“ oder „Testament“. Darüber hinaus können Sie Ihren letzten Willen frei verfassen. Formulieren Sie Ihre Wünsche so klar und verständlich wie möglich. Dann lassen sie keinen Spielraum für Interpretationen.

Wer kann im Testament als Erbe eingesetzt werden?

Wen Sie als Erben im Testament bestimmen, ist ganz Ihnen überlassen. Sie können jede natürliche oder juristische Person, also z. B. auch eine gemeinnützige Organisation, als Erben benennen. Bei mehreren Erben, also einer sog. Erbengemeinschaft, teilen Sie das Vermögen nach Quoten auf. Kinder, Ehepartner und Partner in eingetragenen Lebenspartnerschaften haben Anspruch auf einen Pflichtteil. Sie können sie also in Ihrem Testament nicht komplett übergehen bzw. enterben.

Info:

Während Erben das gesamte Vermögen des Erblassers, einschließlich eingegangener Verpflichtungen, erben, erhalten Vermächtnisnehmer nur bestimmte Dinge des Nachlasses, z. B. eine Immobilie. Sie werden dabei nicht selbst zum Erbe bzw. Rechtsnachfolger und werden im Testament separat benannt.

Wer übernimmt die Vollstreckung des Testaments?

Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker einsetzen, der sich um die Ausführung des Testaments und die Verwaltung des Nachlasses kümmert. Dies bietet sich besonders bei größeren Vermögen oder komplizierten Vermögensverhältnissen an. I. d. R. sind die Erben bzw. der Erbe für die Umsetzung des letzten Willens verantwortlich. Der Erblasser kann aber auch eine bestimmte Person der Familie oder einen Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker bestimmen.

Wie Sie ein Testament richtig schreiben: Vorlagen und Beispiele

Hier finden Sie Beispielformulierungen für verschiedene Fälle. Diese bieten Ihnen eine erste Orientierung und helfen Ihnen, Ihr Testament richtig zu verfassen.

Einsetzen eines Alleinerben Ich [Ihr Vorname, Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort], setze hiermit meine Ehefrau [vollständiger Name, Geburtsdatum und -ort] als Alleinerbin ein.
Kinder zu gleichen Teilen als Erben Ich, [Ihr Vorname, Nachname], geboren am [Ihr Geburtsdatum] in [Ihr Geburtsort], bestimme hiermit, dass meine Kinder [Vor- und Nachnamen, Geburtsdaten und -orte] Erben zu gleichen Teilen werden.
Kinder mit unterschiedlichen Anteilen als Erben

Ich, [Ihr Vor- und Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], ernenne zu unbeschränkten Erben mit folgenden Erbanteilen:

Meine Tochter [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu [Höhe des Anteils].

Meinen Sohn [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu [Höhe des Anteils].

Benennung eines Ersatzerben Sollte einer der zuvor genannten Erben vor mir verstorben sein, werden stattdessen die Abkömmlinge des verstorbenen Erben entsprechend der gesetzlichen Erbfolge meine Rechtsnachfolger. Sollte der verstorbene Erbe gegen eine Abfindungszahlung auf das Erb- oder Pflichtteilsrecht verzichten, wird die Ersatzerbfolge unwirksam. Sind im Erbfall keine der Ersatzerben mehr am Leben, erhalten die übriggebliebenen Erben diesen Erbteil entsprechend dem Verhältnis der von mir vorgegebenen Erbanteile.
Vermächtnis formulieren

Meinem Freund [Vor- und Nachname des Freundes, Geburtsdatum und -ort], vermache ich [z. B. mein Ferienhaus/meinen Wohnwagen].

 

Einen Angehörigen enterben

[Vorname, Nachname] schließe ich als gesetzlichen Erben aus. Der Ausschluss erstreckt sich auch auf alle seine Abkömmlinge.

 

Salvatorische Klausel Sollte eine der im Testament enthaltenen Anordnungen unwirksam sein, behalten alle anderen Anordnungen trotzdem ihre Wirkung.
Widerruf eines alten Testaments

Hiermit widerrufe ich meine bisherige letztwillige Verfügung vom [Datum], in der mein zwischenzeitlich geschiedener Ehemann [Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort] zu meinem Alleinerben ernannt war.

 

Tipp:

Es empfiehlt sich, eine sog. salvatorische Klausel in Ihren letzten Willen mit aufzunehmen. Mit dieser Klausel verhindern Sie, dass Ihr gesamtes Testament unwirksam wird, wenn einzelne Teile des Testaments nicht rechtskräftig oder nicht umsetzbar sind.

Auch wichtig:

Notieren Sie die vollständigen Vor- und Nachnamen sowie Geburtsdaten und -orte Ihrer Verwandten, denen Sie etwas vererben bzw. die Sie enterben wollen. So schließen Sie Verwechslungen und Missverständnisse aus.

Jedes Testament ist ein individuelles Schriftstück. Lassen Sie sich daher im Zweifelsfall von einem Notar oder Anwalt beraten.

Sonderform: Das Berliner Testament

Das reguläre Testament ist eine Verfügung einer einzelnen Person. Im Gegensatz dazu ist das Berliner Testament ein gemeinsames Testament für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner. Diese Sonderform bietet sich an, wenn der länger lebende Partner zunächst Alleinerbe sein soll und der Nachlass erst nach dessen Tod an die Kinder bzw. an Dritte fallen soll.

Für das Berliner Testament gelten dieselben formalen Vorgaben wie für das reguläre eigenständige Testament. Auch das Berliner Testament muss komplett handschriftlich verfasst sein. Es reicht allerdings, wenn ein Partner das Testament schreibt und der andere ebenfalls unterschreibt.

Gemeinsam entscheiden verbindet. Doch das Berliner Testament birgt einige Fallstricke. Daher empfiehlt es sich grundsätzlich, diese Testaments-Sonderform mithilfe eines Notars oder Anwalts zu erstellen. Mögliche Risiken des Berliner Testaments:

  • Das Berliner Testament macht andere Testamente unwirksam, die die jeweiligen Partner zuvor einzeln verfasst haben.
  • Im Fall einer Trennung wird das Berliner Testament erst mit der rechtskräftigen Scheidung unwirksam.
  • Ohne Freistellungsklausel sind die Regelungen im Testament auch für den länger lebenden Partner unumgänglich bindend.

Tipps zur Aufbewahrung eines Testaments

Ein naheliegender Ort zur Aufbewahrung eines handschriftlichen Testaments ist die Schreibtischschublade. Doch für ein so wichtiges Dokument ist sie kein guter Platz – zu groß ist die Gefahr, dass es verloren geht oder sogar bewusst beschädigt oder abgeändert wird. Das Testament zu verstecken ist aber auch keine gute Idee. Denn nur wenn Ihr letzter Wille gefunden wird, kann er eröffnet werden.

Ein geeigneter Aufbewahrungsort ist das Nachlassgericht in dem Einzugsgebiet, in dem Sie gemeldet sind. Dort können Sie nach § 2248 BGB Ihr handschriftliches Testament hinterlegen. Wenn Sie den Umschlag mit Ihrem Testament abgeben, erhalten Sie einen Hinterlegungsschein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament bekommen Sie 2 Scheine. Die amtliche Verwahrung kostet pauschal und einmalig 75 €, die Verwahrungsdauer beträgt max. 30 Jahre. Notarielle Testamente werden automatisch amtlich verwahrt.

Ein Testament können Sie jederzeit ändern oder widerrufen – sofern Sie testierfähig sind. Dazu vernichten Sie einfach Ihr altes Testament und schreiben ein neues. Dabei ist es nicht sinnvoll, die Änderungen in dem alten Testament zu notieren. Das bietet nur Raum für Interpretationen. Bei einem notariell beurkundeten und amtlich verwahrten Testament fordern Sie einfach den Notar auf, das bisherige zu löschen. Wenn Sie ein gemeinsames Testament mit Ihrem Ehepartner verfasst haben, ist der Widerruf nur gemeinsam möglich.

Fazit: Mit einem Testament für Klarheit sorgen

Ein Testament zu verfassen ist immer dann sinnvoll, wenn Sie etwas zu vererben haben. Das müssen keine hohen Geldbeträge sein. Schon in jungen Jahren kann es vernünftig sein, ein Testament zu schreiben. Denn so lassen sich Streitigkeiten aus dem Weg räumen. Zudem kann es Klarheit bringen, sich mit der eigenen Sterblichkeit und dem Nachlass auseinanderzusetzen.

Wenn Sie Ihr Testament eigenständig verfassen wollen, beschäftigen Sie sich mit den rechtlichen Vorgaben. So stellen Sie sicher, dass es auch wirksam ist. Für pauschal 75 € hinterlegen Sie Ihren letzten Willen im Nachlassgericht.

Tipp:

Sie haben minderjährige Kinder? Dann setzen Sie sich mit der Sorgerechtsverfügung auseinander, einer besonderen Art des Testaments.

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