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Checkliste: Wichtiges zum Jahreswechsel

Schnell noch erledigen

Eine Hand hält einen Würfel, auf dem ein Steuer Zeichen aufgedruckt ist.

Das Ende des Jahres naht mit großen Schritten. Für viele ist dies die Zeit, um das alte Jahr Revue passieren zu lassen und sich auf das neue Jahr einzustimmen. Aber auch rechtlich gibt es einiges zu bedenken. Was steht in den nächsten Wochen noch an?

Eigentlich muss der Jahresurlaub – wie der Name es schon sagt – auch bis Jahresende genommen werden. Liegen dringende persönliche oder betriebliche Gründe vor, kann der Resturlaub auch ausnahmsweise ins Folgejahr übertragen werden. Dann müssen Sie ihn aber bis zum 31. März im Folgejahr aufbrauchen. Der Resturlaub verfällt, wenn Sie ihn nicht nehmen und ihr Arbeitgeber Sie darauf hingewiesen hat, dass Sie den Urlaub rechtzeitig aufbrauchen müssen. Mehr erfahren Sie hier.

Ein Vermieter ist verpflichtet, bis spätestens zum 31.12. die Nebenkostenabrechnung für das Vorjahr zu erstellen und seinem Mieter zu übergeben. Zum diesjährigen Termin ist also die Abrechnung für 2023 fällig. Versäumt er dies, kann er keine Nachzahlung von seinen Mietern fordern. Die Abrechnung muss er trotzdem erteilen. Und steht dem Mieter eine Erstattung zu, muss er diese ebenfalls auszahlen. Etwas mehr Zeit hat der Vermieter nur, wenn er die Fristversäumung nicht zu vertreten hat.

Als Mieter haben Sie etwas mehr Zeit. Sie können nämlich innerhalb der nächsten zwölf Monate ab Zugang der Abrechnung widersprechen. Geregelt ist die Frist in § 556 Absatz 3 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). 

Viele Ansprüche unterliegen der regelmäßigen Verjährung. Diese beträgt drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Das bedeutet, dass zum 31.12.2024 alle Forderungen aus dem Jahr 2021 verjähren – unabhängig davon, ob Sie im Januar 2021 oder Oktober 2021 entstanden sind. Die regelmäßige Verjährung gilt zum Beispiel für Zahlungsansprüche aus einem Kaufvertrag oder Schadensersatzforderungen aus einem Verkehrsunfall.

Hat bei Ihnen noch jemand eine alte Rechnung offen, sollten Sie schnell aktiv werden. Allein eine schriftliche Mahnung reicht nicht aus, die Verjährung zu hemmen. Dafür müssen Sie das Gericht durch Einleitung eines Klageverfahrens bemühen. Schneller geht es mit dem gerichtlichen Mahnverfahren. Mehr dazu finden Sie hier

Möchten Sie zu Weihnachten vielleicht etwas Gutes tun und statt Sachgeschenken lieber eine Spende an eine wohltätige Organisation machen? Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Ihre Spende in der Steuererklärung 2024 angeben und Steuern sparen. Bei kleineren Spenden reicht eine Buchungsbestätigung. Soll es etwas mehr sein, brauchen Sie eine Spendenbescheinigung.

Keine Sorge. Sie brauchen sich rund um Weihnachten nicht mit Ihrer Steuererklärung herumzuärgern. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2024 ist der 31. Juli 2025. Kümmert sich ein Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein darum, haben Sie sogar noch länger Zeit. Achtung: Wurde Ihnen für die Steuererklärung 2023 eine Fristverlängerung gewährt, kann diese natürlich jetzt noch ablaufen. Es kommt darauf an, bis wann Ihre Frist verlängert wurde.

Die Post wird zum 01. Januar 2025 das Porto teils deutlich erhöhen. Haben Sie noch ein paar Briefmarken zu Hause, brauchen Sie diese aber nicht schnell noch zu verbrauchen. Bei der Post werden Sie Ergänzungsmarken kaufen können, um das Porto aufzustocken.

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