Zum Inhalt springen

Vorweggenommene Erbfolge

Verteilung des Erbes zu Lebzeiten

Testament & Erbrecht

Von einer Hand zu einer anderen Hand werden Geldscheine gereicht.

Es gibt viele Gründe, Ihr Vermögen bereits zu Lebzeiten an die künftigen Erben weiterzugeben: Ihr Neffe benötigt beispielsweise eine Finanzspritze für den Aufbau seiner beruflichen Existenz. Ihre Tochter soll beim Hauskauf unterstützt werden. Oder Sie übergeben die Leitung des Familienbetriebs an einen jungen Nachfolger. Manchmal stehen auch steuerliche Motive im Vorder­grund. Zudem kann mit der vorzeitigen Aufteilung des Vermögens ein Erbstreit nach dem Tod vermieden werden.

Lesen Sie die wichtigsten Artikel zu diesem Thema

Paar

Zuwendung unter Eheleuten

Wie sich Eheleute gegenseitig wirtschaftlich absichern können, erfahren Sie in diesem Artikel.

Ein Zeigefinger deutet auf ein Schriftstück.

Übergabevertrag

Wenn Sie Ihr Vermögen schon zu Lebzeiten verteilen wollen, sollten Sie hier weiterlesen.

Zwei ältere Menschen gehen zusammen kritisch Unterlagen durch.

Ausgleich unter Nachkommen

Sie möchten einem Ihrer Kinder schon jetzt  größere Vermögenswerte übertragen? Das sollten Sie dazu wissen. 

Eine Familie sitzt zu Hause auf  dem Sofa.

Vermögensübertragung an Minderjährige

Wollen Sie Ihren Kindern per vorweggenommener Erbfolge etwas übertragen, müssen Sie auf einiges achten. 

Auch interessant:

Ein Mann trägt seine Frau Huckepack am Strand, beide lachen.

Rechtsschutz für alle im (Vor-) Ruhestand

Mit diesem Rechtsschutz sichern Sie sich für die Zeit nach dem Berufsleben in den Lebensbereichen Privat, Wohnen und Verkehr ab.

Ähnliche Beiträge: