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Begleitetes Fahren – der Führerschein mit 17 Jahren

Der BF17-Führerschein

Für viele junge Menschen ist der Führerschein ganz wichtig. Ein Grund für den großen Erfolg des Führerscheins mit 17.

Zwei Frauen sitzen im Auto. Die Beifahrerin zeigt der Fahrerin den Weg.

Der Führerschein mit 17 Jahren ist bundesweit ein großer Erfolg. Junge Menschen dürfen damit schon mit 17 Jahren selbst fahren, wenn eine Begleitperson im Auto mitfährt. Seit der Einführung dieser Regelung vor einigen Jahren steigt die Zahl der Prüflinge stetig. Denn das Begleitete Fahren, kurz „BF17“, hat viele Vorteile.

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Das Begleitete Fahren erlaubt Ihnen, ab 17 Jahren Auto zu fahren.
  • Nach Ihrer Fahrprüfung bekommen Sie zuerst eine Prüfbescheinigung, den sogenannten „rosa Zettel“. Erst am 18. Geburtstag können Sie sich den richtigen Führerschein abholen.
  • Mit der Prüfbescheinigung dürfen Sie nur mit einer eingetragenen Begleitperson fahren. Diese Person muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit mindestens 5 Jahren einen Führerschein besitzen und darf höchstens einen Punkt in Flensburg haben.

Das Wichtigste beim Begleiteten Fahren: die Begleitperson

Der größte Unterschied beim Fahren mit 17 Jahren im Gegensatz zum Führerscheinerwerb mit 18 ist das Beisitzen einer Begleitperson. Fahranfänger, die ihre Prüfbescheinigung mit 17 Jahren erhalten haben, müssen zwingend eine Begleitperson im Fahrzeug haben. Die Regelung mit der Begleitperson gilt bis zum 18. Geburtstag des Fahranfängers.

Welche Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen?

Der Begleiter soll erfahren sein und verantwortlich fahren. Deshalb muss er 3 Voraussetzungen erfüllen:

  • Er muss mindestens 30 Jahre alt sein.
  • Er muss seit 5 Jahren ohne Unterbrechung den Führerschein Klasse B besitzen.
  • Er darf maximal einen Punkt in Flensburg haben.

Welche Aufgaben hat die Begleitperson?

Es können mehrere Begleitpersonen bestimmt werden. Diese müssen auf der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Vorab werden alle Begleitpersonen überprüft. Dazu werden Auskünfte aus dem Fahreignungsregister eingeholt.

Die Begleitperson unterstützt den Anfänger nach bestandener Prüfung bei seinem Lernprozess. Begleitpersonen dürfen nicht ins Fahrgeschehen eingreifen. Sie nehmen auf dem Beifahrersitz oder dem Rücksitz Platz.

Der junge Fahrer hat die Möglichkeit, dem erfahrenen Begleiter Fragen zu stellen. Die Praxiserfahrung in Begleitung macht die Jugendlichen meist selbstsicherer im Straßenverkehr und beugt Unfällen vor.

Strafen beim Fahren ohne Begleitperson

Das Fahren mit 17 ohne Begleitpersonen ist ein schwerer Verstoß (A-Verstoß) und wird hart bestraft. In einem solchen Fall wird die Probezeit auf 4 Jahre verlängert und die Fahrerlaubnis sofort entzogen. Diese erhält der Fahranfänger erst nach erfolgreich absolviertem Aufbauseminar zurück. Der Verstoß kostet 70 € Strafe und der Fahrer erhält einen Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg. Das Vergessen der Bescheinigung wird mit 10 € Verwarngeld bestraft.

In der Verantwortung des Fahrers unter 18 liegt auch die Fahrtüchtigkeit der Begleitperson. Diese darf nicht unter Alkohol- (Maximalwert von 0,5 Promille) oder Drogeneinfluss stehen.

Führerschein mit 17: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für das Begleitete Fahren ab 17 gelten die gleichen Bestimmungen wie für den Führerscheinerwerb ab 18 Jahren. So benötigen Sie beispielsweise dieselben Dokumente zur Anmeldung bei der Fahrschule. Darüber hinaus müssen jedoch weitere Bedingungen erfüllt werden.

Diese Dokumente werden für den Antrag benötigt

Bevor sich der Fahranfänger das erste Mal ans Steuer eines Autos setzen darf, muss er einen Antrag ausfüllen. Diesen gibt er in der Fahrschule seiner Wahl ab. Neben dem ausgefüllten Antragsformular werden für die Anmeldung zum Führerschein mit 17 verschiedene Dokumente benötigt.

Dokumente für den Führerschein mit 17 Jahren:

  • Personalausweis bzw. Reisepass
  • Biometrisches Passbild
  • Bescheinigung über einen Sehtest
  • Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort (Erste-Hilfe-Nachweis)
  • Zustimmung eines Erziehungsberechtigten
  • Angaben zur Begleitperson
  • Kopien der Personalausweise und Führerscheine von Begleitpersonen und Erziehungsberechtigten

Sehtest als Voraussetzung für den Führerschein

Der Fahranfänger muss eine Bescheinigung über einen Sehtest einreichen. Dieser Sehtest wird von einem Augenarzt oder Optiker durchgeführt. Er bescheinigt dem künftigen Autofahrer eine Sehkraft von 100 %. Die Kosten für den Sehtest betragen 6,43 €.

In einer Notiz wird vermerkt, ob der Führerscheinanwärter die 100 % Sehkraft mit oder ohne Sehhilfe gewährleisten kann. Wenn eine Sehhilfe notwendig ist, wird das später auch im Führerschein vermerkt. Damit darf der Fahrer nur mit dieser Sehhilfe ein Kraftfahrzeug fahren.

Erste-Hilfe-Nachweis als Voraussetzung für den Führerschein

Alle Teilnehmer im Straßenverkehr müssen bei einem Unfall Erste Hilfe leisten können. Deshalb ist eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs zu Sofortmaßnahmen am Unfallort eine Grundvoraussetzung für die Anmeldung zum Führerschein. Im Kurs lernen die Führerscheinanwärter, was im Ernstfall zu tun ist.

Inhalte des Erste-Hilfe-Kurses:

  • Verhalten bei Unfällen und gesetzliche Verpflichtung zum Helfen
  • Umgang mit Verletzten und Verletzungen
  • Richtige Wundversorgung
  • Absichern der Unfallstelle
  • Eigenschutz als Ersthelfer
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen und Bestandteile der Rettungskette
  • Hilfe verständigen und richtiger Notruf

Ein Erste-Hilfe-Kurs kostet zwischen 20 und 50 €. Kursangebote gibt es bundesweit flächendeckend bei verschiedenen Anbietern. Es ist wichtig, dass der Kurs den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung nach § 19 entspricht. Vom Fahrerlaubnisbewerber müssen mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten geleistet werden. Dabei werden theoretische und praktische Kenntnisse vermittelt.

Die Erste-Hilfe-Bescheinigung zur Anmeldung zum Führerschein darf nicht älter als 2 Jahre sein. Sie ist unbegrenzt gültig. Frischen Sie Ihr Wissen jedoch am besten alle 3 bis 4 Jahre auf.

Passbild, Personalausweis oder Reisepass für die Anmeldung zum Führerschein

Auf jedem Kartenführerschein ist ein biometrisches Passbild. Reichen Sie deswegen zur Anmeldung zum Führerschein ein bis 2 Passbilder ein. Das Passbild muss der Norm entsprechen und sollte daher bestenfalls von einem fachkundigen Fotografen gemacht werden: Es muss im Hochformat und ohne Rand 35 x 45 mm groß sein. Neben einem neutralen Hintergrund gibt es für das Passbild weitere Anforderungen.

Vorgaben für das biometrische Passbild:

  • Gesicht frontal fotografiert und frei erkennbar
  • Nase ungefähr auf der Mittellinie
  • Augen geradeaus
  • Keine Kopfbedeckungen oder Accessoires
  • Neutraler Gesichtsausdruck, nicht lächeln
  • Gesicht auf ca. 3/4 des Gesamtbilds

Darüber hinaus benötigt die zuständige Stelle den Personalausweis oder einen Reisepass zur Identitätsbestätigung. Die Führerscheinstelle entnimmt diesen Dokumenten Name, Geburtstag und -ort sowie die Meldeadresse.

Führerschein mit 17 Jahren: Voraussetzung ist ein Erste-Hilfe-Kurs

Kfz-Versicherungen für Begleitetes Fahren

Die Kfz-Versicherung kann für 17-jährige Fahrer günstiger sein als für 18- bis 24-Jährige. Die Statistik zeigt, dass junge Fahrer mit Begleitetem Fahren weniger Unfälle bauen als die Vergleichsgruppe der 18- bis 24-Jährigen. Das kann die Haftpflichtversicherung um ca. 20 % günstiger ausfallen lassen.

Auch die Kaskoversicherung ist bestenfalls bis zu 14 % günstiger. Insgesamt können Sie im ersten Jahr des Begleiteten Fahrens bis zu 31 % Ihres Versicherungsbeitrags sparen.

Tipp

In manchen Tarifen sind Mindestalter festgelegt. Überprüfen Sie daher Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung: Schließt sie auch Fahrer unter 18 Jahren ein?

Führerschein mit 17 Jahren: Jugendliche nimmt am begleiteten Fahren teil

Ein Erfolgsmodell: Begleitetes Fahren ab 17

Niedersachsen war das erste Bundesland, das das Begleitete Fahren mit 17 einführte. Nach dem großen Erfolg zogen die anderen Bundesländer mit dieser Regelung nach. Seit 2010 ist das BF17-Programm bundesweit im Straßenverkehrsgesetz verankert.

Immer mehr junge Leute nutzen die Möglichkeit, ihren Führerschein mit 17 Jahren zu machen. Im Jahr 2015 waren es bereits über 400.000 erfolgreiche Teilnehmer. Seither zeigen Statistiken über das Modell positive Effekte.

BF17 – Zahlen und Fakten zum Führerschein mit 17

Eine traurige Bilanz: Viele der im Straßenverkehr verletzten oder getöteten Personen sind im Alter von 18 bis 24 Jahren. Der Anteil junger Menschen an den im Straßenverkehr ums Leben Gekommenen lag im Jahr 2017 bei 12,4 %.

Die Statistik von 2017 zeigt: Von über 300.000 Verkehrsunfällen mit Personenschäden gehen knapp 50.000 auf das Konto von Fahrern zwischen 18 und 24 Jahren. Besonders oft zählte die Polizei dabei Unfälle ohne Fremdeinfluss:

  • Rund 12.500 Verkehrsunfälle wurden durch überhöhte Geschwindigkeit verursacht.
  • Bei ca. 10.000 Unfällen wurde der Sicherheitsabstand nicht eingehalten.
  • Etwa 7.300 Unfälle konnten auf Fahrfehler zurückgeführt werden wie das Fehlen des Schulterblicks.

Damit ist es umso erfreulicher, dass seit der Einführung von BF17 Jugendliche zwischen 18 und 24 Jahren um ca. 22 % seltener an schweren Verkehrsverstößen beteiligt sind, z. B. Übertretung der Geschwindigkeit oder Alkohol am Steuer. Teilnehmer sind außerdem in ca. 28 % weniger Verkehrsunfälle verwickelt.

Das Fahren Lernen ab 16: Wie alt muss man sein für Begleitetes Fahren?

Bereits mit 16 Jahren und 6 Monaten ist die Anmeldung in der Fahrschule möglich. Der Fahrerlaubnisanwärter darf frühestens 3 Monate vor seinem 17. Geburtstag die theoretische Prüfung ablegen. Die praktische Fahrprüfung darf frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.

Ausbildung in der Fahrschule ab 16

Die Ausbildung in der Fahrschule ist dieselbe wie bei älteren Fahranfängern. Der Gesetzgeber verpflichtet den Fahrschüler zu 14 Grund- und 2 Zusatzdoppelstunden Theorieunterricht. Anschließend sind 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten Pflicht. Der Fahrlehrer bestimmt darüber hinaus, ob der Fahrschüler noch weitere Übungsstunden benötigt.

Ist der Führerscheinbewerber ausreichend vorbereitet, kann er seine Prüfungen ablegen. Er muss die gleichen Prüfleistungen erbringen wie bei jedem Führerscheintest. Wurden Theorie- und Praxisprüfung erfolgreich bestanden, erhält der Fahrschüler frühestens zum 17. Geburtstag ein rosa Dokument: die Prüfbescheinigung.

Die Probezeit beträgt 2 Jahre – wie bei jedem Fahranfänger. Das bedeutet: Ihre Probezeit kann bereits mit 19 Jahren vorüber sein.

Mit einer Prüfbescheinigung fahren bis zum 18. Geburtstag

Die Prüfbescheinigung gilt bis zum 18. Geburtstag und 3 Monate darüber hinaus. Der „rosa Zettel“ enthält noch kein Lichtbild. Aus diesem Grund ist es für minderjährige Fahrer Pflicht, zusätzlich den Personalausweis oder den Reisepass mitzuführen. Mit Vollendung des 18. Lebensjahrs wird das Dokument dann gegen den EU-Führerschein im Kartenformat ausgetauscht.

Mit der bestandenen Fahrprüfung dürfen Sie alle Fahrzeuge fahren, die der Klasse B entsprechen. Darüber hinaus erwerben Sie auch die Führerscheinklassen AM und L. Sie dürfen also Mopeds und Mofas bis 50 km/h fahren sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 40 km/h. Da Sie mit 17 bereits das Mindestalter für diese Führerscheinklassen erreicht haben, dürfen Sie diese Fahrzeuge auch ohne Begleitung fahren.

Sonderregelungen für den Motorradführerschein

Die Fahrausbildung für die Führerscheinklasse A2 (Motorräder über 50 km/h) darf nicht über die BF17-Ausbildung gemacht werden. Für den Beginn der Fahrschulausbildung für Motorräder müssen Sie mindestens 17 Jahre und 6 Monate alt sein.

Sie können es kaum erwarten, Ihren Führerschein zu machen? Dann kennen Sie jetzt alle Voraussetzungen und Vorteile des Begleiteten Fahren mit 17 Jahren. Allzeit gute Fahrt!

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