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Die Probezeit: den Führerschein auf Probe

2 Jahre auf Probe

Fahranfänger müssen während der Probezeit besonders vorsichtig sein im Straßenverkehr. Dafür gibt es Gründe.

Eine Frau richtet den Rückspiegel in ihrem Auto ein.

Wenn Sie Ihre Fahrschule und die Fahrprüfungen erfolgreich abgeschlossen haben, bekommen Sie Ihren Führerschein auf Probe. Die Probezeit gilt in der Regel 2 Jahre. Durch schwere Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung verlängert sich die Probezeit jedoch. Schwerwiegende Delikte und Missachtungen der Verkehrsregeln haben Folgen für Ihre Probezeit. Erfahren Sie, welche Strafen auf Sie bei Zuwiderhandlungen zukommen und wie Sie ohne Probleme durch Ihre Probezeit kommen.

Warum gibt es eine Probezeit?

Junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren sind am häufigsten an Verkehrsunfällen beteiligt. Sie haben noch nicht so viel Erfahrung im Straßenverkehr und schätzen daher oft Risikosituationen falsch ein. Wenn Fahranfänger ihren Führerschein neu erwerben, erhalten Sie daher ihren Führerschein zunächst 2 Jahre auf Probe.

Diese Regelung gibt es seit 1986. Seither wird bei Fahrneulingen im Straßenverkehr genauer darauf geachtet, dass diese die Verkehrsregeln beachten. 1999 wurde das Gesetz um die Regelung erweitert, dass die Probezeit bei Vergehen um 2 Jahre verlängert werden kann.

Während der Probezeit gelten verschärfte Regeln für Verkehrsverstöße. Dies soll dafür sorgen, dass Fahranfänger wachsamer und gewissenhafter in den ersten Jahren nach der Fahrprüfung fahren. So sollen Unfälle vermieden und Verkehrssünden vorgebeugt werden.

Probezeit: Ab wann und für wen gilt der Führerschein auf Probe?

Die Probezeitregelung gilt für alle, die das erste Mal einen Führerschein ausgestellt bekommen. Beginnen Sie mit 16 Jahren den Führerschein der Klasse A1, ist dies Ihr erster Erwerb. Demzufolge gilt Ihre Probezeit ab dem Datum der bestandenen Praxisprüfung. Wenn Sie anschließend mit 18 Jahren die Führerscheinklasse B absolvieren, ist Ihre Probezeit in der Regel schon vorbei. Sind die 2 Jahre zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorbei, gilt nur die Restzeit der Probezeit der niedrigeren Klasse. Mit dem bestandenen Führerscheintest der Klasse B beginnt die Probezeit also nicht von neuem.
Die Probezeitregelung greift immer beim ersten Führerschein. Dies gilt auch bei den Führerscheinklassen C, also Nutzfahrzeugen. Da der Führerschein der Klasse B die Voraussetzung für die Führerscheine der Klasse C ist, beginnt keine neue Probezeit. Die Probezeit des PKW-Führerscheins gilt weiter. Sie beträgt 2 Jahre.

Begleitetes Fahren mit 17: die Probezeit

Die einzige Ausnahme dieser Regel greift beim Begleiteten Fahren mit 17. Auch wenn in jüngeren Jahren bereits ein Führerschein für Mofas oder Mopeds gemacht wurde, beginnt beim Begleiteten Fahren mit 17 die Probezeit von 2 Jahren erneut.

Verkehrsvergehen in der Probezeit

Ob vorsätzlich oder aus Versehen, während der Probezeit gibt es strenge Regeln. Im Grunde gelten für alle Autofahrer dieselben Gesetze im Straßenverkehr. Doch in der Probezeit hat Ihr Fehlverhalten besondere Folgen. Dabei haben jedoch nicht alle Verstöße die gleichen Auswirkungen. Je nach Schwere des Verstoßes gibt es verschiedene Sanktionsstufen.

Zuwiderhandlungen, die mit Punkten im Fahreignungsregister einhergehen, haben Folgen für Ihre Probezeit. Es gibt sogenannte A-Verstöße und B-Verstöße. Beide werden mit Punkten bestraft. A-Verstöße sind schwerwiegender. In Ihrer Probezeit dürfen Sie sich keinen A-Verstoß leisten. Ein B-Verstoß ist weniger schlimm. Aber beim 2. Verstoß drohen auch hier eine Verlängerung Ihrer Probezeit, ein Aufbauseminar und Bußgeld.

A-Verstöße und B-Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung

Ein A-Verstoß oder 2 B-Verstöße führen zur Verlängerung Ihrer Probezeit auf insgesamt 4 Jahre. B-Verstöße sind weniger gravierend. Diese Vergehen sind selbst- und fremdgefährdend und werden daher mit Geldstrafen und Punkten bestraft. A-Verstöße sind noch dramatischer und ziehen unter Umständen auch strafrechtliche Folgen nach sich.
 

Beispiele für A-Verstöße

  • Rote Ampel überfahren
  • Trunkenheit am Steuer
  • Nötigung z. B. bei drängeln, also starker Unterschreitung des Sicherheitsabstandes
  • Unterlassene Hilfeleistung bei Unfällen
  • Geschwindigkeitsüberschreitung um mehr als 20 km/h
  • Missachtung der Vorfahrt

Beispiele für B-Verstöße

  • Missachtung eines Stoppschilds
  • Fehlende oder mangelhafte KFZ-Ausrüstung (z. B. witterungsgerechte Reifen)
  • Keine oder falsche Absicherung von Unfallstellen
  • Fahren ohne Licht bei schwerer Sicht
  • Handybenutzung während der Fahrt

Neben diesen schweren Verstößen gibt es auch Fehlverhalten, das nur mit Verwarngeldern bestraft wird. Parken Sie beispielsweise einmal falsch oder stellen Ihre Parkuhr nicht korrekt ein, droht Ihnen ein Verwarnungsgeld. Das ist ärgerlich, aber Ihre Probezeit verlängert sich dadurch nicht. Verwarngelder unter 60 € sind laut Bußgeldkatalog lediglich eine Ordnungswidrigkeit und haben demnach keine Auswirkungen auf Ihre Probezeit.

Geblitzt in der Probezeit

Die Geschwindigkeitsbegrenzung zu übertreten widerspricht der Straßenverkehrsordnung. Aus diesem Grund drohen Strafen, wenn Sie zu schnell fahren und geblitzt werden. Ein Blitzerfoto während der Probezeit bedeutet aber nicht gleich den Führerscheinentzug. Die Strafe ist abhängig davon, wie viel schneller als erlaubt Sie gefahren sind. Die magische Grenze sind hier 20 km/h. Wurden Sie mit mehr als 20 km/h zu schnell geblitzt, gibt es mindestens einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 70 €. Dies entspricht einem A-Verstoß und Ihre Probezeit wird verlängert. Blitzt es unter dieser Grenze z. B. mit 10 km/h zu schnell, kostet Sie dies nur ein Verwarngeld. Es handelt sich dabei nur um eine Ordnungswidrigkeit.

Geblitzt in der Probezeit

Blitzer halten verschiedene Verkehrsvergehen in Bild fest:

  • Rotlichtverstöße, also das Überfahren roter Ampeln
  • Geschwindigkeitsübertretung
  • Abstandsunterschreitung, wenn Sie den Sicherheitsabstand nicht einhalten

Strafen bei Fehlerhalten in der Probezeit

Verstoßen Sie grob gegen die Verkehrsordnung, werden Sie dafür bestraft. Das gilt auch während Ihrer Probezeit. In dieser Zeit gilt für Sie ein 3-stufiges Sanktionssystem. Ist Ihnen ein Vergehen nachzuweisen, verlängert sich Ihre Probezeit um 2 Jahre, auf insgesamt 4 Jahre. Außerdem wird ein Aufbauseminar angeordnet. Aufbauseminare werden an Fahrschulen angeboten. Sie schulen Fahranfänger beim Verständnis der Verkehrsregeln erneut.

Missachten Sie während der verlängerten Probezeit und nach Ihrem Aufbauseminar noch einmal die Verkehrsordnung, werden Sie schriftlich verwarnt. Darüber hinaus wird Ihnen empfohlen, an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Diese Beratung ist freiwillig und Sie haben 2 Monate Zeit, diese in Anspruch zu nehmen.

Bei nochmaligem Verstoßen wird Ihnen Ihre Fahrerlaubnis entzogen. Dieser Führerscheinentzug dauert mindestens 3 Monate. Anschließend können Sie die Neuerteilung beantragen. Voraussetzung für die Neuerteilung ist die Teilnahme an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung, kurz MPU, und unter Umständen die Wiederholung der Fahrprüfung.

Führerschein auf Probe: Das Überfahren einer roten Ampel ist ein schwerer Verstoß gegen das Verkehrsrecht

Alkohol am Steuer in der Probezeit

Grundsätzlich gelten in der Probezeit dieselben Verkehrsregeln wie danach. Eine Ausnahme stellt das Alkoholverbot dar. Ein Autofahrer, der seine Probezeit erfolgreich abgeschlossen hat, darf die 0,5 Promillegrenze nicht überschreiten. In der Probezeit gilt die verschärfte Regelung einer 0,0 Promillegrenze. Kann Ihnen Alkohol im Atem oder im Blut nachgewiesen werden, wird Ihre Probezeit verlängert und ein Aufbauseminar angeordnet.

Die Nullpromillegrenze gilt nicht nur für Fahranfänger in der Probezeit. Auch für alle Fahrer unter 21 Jahren ist diese Regel seit 2007 verbindlich. Wenn Sie also mit 16 Jahren die Führerscheinklasse A1 machen, ist Alkohol vor dem Fahren bis zu Ihrem 21. Geburtstag strengsten tabu.

Das Punktesystem und der Bußgeldkatalog

Dass Verkehrsteilnehmer für Vergehen im Straßenverkehr Punkte in Flensburg bekommen, ist bekannt. Doch was verbirgt sich hinter diesen Punkten?

Ob Sie für eine Missachtung des Verkehrsrechts einen Punkt bekommen, hängt mit dem Bußgeldkatalog zusammen. In diesem sind die Strafen für die verschiedenen Verstöße zusammengefasst. Im Bußgeldkatalog können Sie - auch online - nachlesen, für welche Verstöße Sie wie viel Bußgeld zahlen und ob es für Ihr Vergehen einen oder mehrere Punkte gibt.

Wurde festgestellt, dass Sie einen Verstoß begangen haben, der einen Punkt nach sich zieht, wird dies nach Flensburg gemeldet. Dort ist das Kraftfahrbundesamt ansässig. Haben Sie einen Punkt, wird dieser in das Fahreignungsregister eingetragen.

Fahrer, die mehrere Punkte haben, können diese über Seminare an Fahrschulen abbauen. Diese Möglichkeit besteht für Fahrer in der Probezeit nicht. Haben Sie mehr als 8 Punkte, wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob Sie sich noch in der Probezeit befinden oder nicht.

Entspannt durch die Probezeit

Haben Sie Ihren Führerscheintest bestanden, beginnt eine aufregende Zeit. Sie sind nun mobiler und unabhängiger. Da viele junge Fahrer jedoch Gefahren falsch einschätzen oder übermütig sind, wird zunächst der Führerschein auf Probe ausgestellt. Probezeit bedeutet, dass Sie eine reguläre Fahrberechtigung haben, in der Sie allerdings besondere Folgen bei Fehlverhalten im Straßenverkehr zu erwarten haben.
Vergehen gegen die Straßenverkehrsordnung kosten viel Geld. Nicht nur das Bußgeld wird erhoben. Wenn Sie einen schweren Verstoß begehen, der eine Verlängerung der Probezeit und ein Aufbauseminar fordert, kostet auch dieses Geld. Ein Aufbauseminar kostet je nach Fahrschule zwischen 250 und 500 €. Auch eine Neuerteilung des Führerscheins kann bis zu 300 € kosten. Werden Sie gebeten, Ihre Führerscheinprüfung zu wiederholen, fallen die gewohnten Kosten an.

Wenn Sie jedoch aufmerksam fahren und Ihre Fahrpraxis gewissenhaft aufbauen, ist die Probezeit kein Problem. Lernen Sie bereits in der Fahrschule fleißig und üben Sie stets die Verkehrsregeln. Nehmen Sie sich Zeit, ein vorausschauender und guter Fahrer zu werden. Dann kommen Sie ohne Sorgen durch die Probezeit. Allzeit gute Fahrt!

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