Kfz-Versicherung für ukrainische Fahrzeuge in Deutschland (Grenzversicherung)
Sie sind mit Ihrem eigenen Fahrzeug nach Deutschland gekommen? Dann sind Sie verpflichtet, ab 1.6.2022 eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Sie schützt Sie vor Schadenersatzansprüchen, wenn Sie mit Ihrem Fahrzeug andere schädigen.
Sie können eine Kfz-Haftpflichtversicherung nachweisen?
Dann müssen Sie nichts tun. Der Nachweis über eine bestehende Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung ist wie folgt möglich:
- Für Ihr Fahrzeug besteht in der Ukraine eine Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung und Sie haben eine gültige Internationale Versicherungskarte („Grüne Karte“) von Ihrem ukrainischen Versicherer für Ihr Fahrzeug.
- Sie haben bereits eine Grenzversicherung abgeschlossen (z. B. in Polen), die in Deutschland gültig ist.
Sie benötigen keine zusätzliche Grenzversicherung und müssen nichts unternehmen.
Sie haben keinen Nachweis einer bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherung?
Dann müssen Sie jetzt handeln:
- Internationale Versicherungskarte anfordern
Fordern Sie bei Ihrem ukrainischen Kfz-Versicherer eine aktuelle Internationale Versicherungskarte für Ihr Fahrzeug an. Das geht auch online. Mit der Internationalen Versicherungskarte haben Sie Kraftfahrt-Haftpflichtversicherungsschutz in Deutschland und in den genannten Ländern. Außer, die Länderbezeichnung ist durchgestrichen.
- Grenzversicherung abschließen
Sie haben keine Internationale Versicherungskarte und keine gültige Grenzversicherung? Dann müssen Sie ab dem 1.6.2022 eine Grenzversicherung abschließen. Wenden Sie sich dazu am besten an einen ERGO Berater in Ihrer Nähe.