Kostenloser Versicherungsschutz für Geflüchtete, die bei ERGO Kunden eine Bleibe gefunden haben
Viele ERGO Kunden nehmen Geflüchtete im eigenen Haushalt auf oder stellen ihnen kostenlos Wohnraum zur Verfügung. ERGO schließt die Geflüchteten und ihre Kinder in diesen Fällen automatisch beitragsfrei in den bestehenden ERGO Versicherungsschutz ein. Das gilt für die private Haftpflicht- und die Hausratversicherung.
Der beitragsfreie Versicherungsschutz beginnt mit der Ankunft der Geflüchteten in der Wohnung in Deutschland. Er gilt für die Dauer des Aufenthalts und ist zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2024.
Private Haftpflichtversicherung
Der Versicherungsschutz für die Geflüchteten entspricht dem Deckungsumfang des jeweiligen Kundenvertrags. Mitversichert sind immer alle Geflüchteten mit ihren Kindern. Auch dann, wenn es sich um eine Privat-Haftpflichtversicherung für einen Single oder für 2 Personen handelt.
Unabhängig vom individuellen Vertragsinhalt sind immer mitversichert:
- Gefälligkeitsschäden bis zu einer Höhe von 50.000 €.
- Ansprüche aus dem Verlust von privaten Schlüsseln bis 50.000 €.
- Schäden an zur Verfügung gestellten fremden beweglichen Sachen, die im Eigentum der Personen sind, die die Unterkunft zur Verfügung stellen. Dieser Schutz greift ab einer Schadenhöhe von 100 €.
Diese Regelungen gelten auch, wenn der Kunde die Privat-Haftpflichtversicherung im Rahmen einer Betriebshaftpflichtversicherung vereinbart hat.
Hausratversicherung
Der Hausrat der Geflüchteten wird ohne besondere Nennung im Hausratvertrag des Kunden beitragsfrei mitversichert. Eine Erhöhung der Versicherungssumme um den Hausratwert der Geflüchteten ist nicht erforderlich. Voraussetzung ist, dass kein Mietverhältnis besteht.
Die Entschädigungsgrenzen des bestehenden Vertrags für Wertsachen verdoppeln sich durch die Aufnahme von Geflüchteten.