Sie oder Ihr Vermieter wollen das Mietverhältnis auflösen. Können Sie sich nicht über die einvernehmliche Aufhebung des Mietvertrags einigen, bleibt nur noch die Kündigung.
Lesen Sie die wichtigsten Artikel zu diesem Thema
Mietkaution "abwohnen"?
Die Rückzahlung der Mietkaution nach dem Auszug lässt manchmal auf sich warten. Kann der Vermieter diese nicht mit den letzten Mieten verrechnen?
Wenn Mieter sich trennen
Wohnen Paare zusammen, will meist mindestens einer nach einer Trennung ausziehen. Rechtlich ist das gar nicht so einfach.
Nebenkosten nicht gezahlt: Kündigung?
Wer seine Miete nicht zahlt, muss mit einer Kündigung durch den Vermieter rechnen. Was gilt aber im Hinblick auf die Nebenkosten?
Wohngemeinschaft kündigen
Verstehen Sie sich nicht mit Ihren Mitbewohnern oder wollen endlich Ihre vier Wände für sich allein haben? So können Sie eine Wohngemeinschaft kündigen.
Kündigungsfrist
Für Mieter gilt üblicherweise eine Kündigungsfrist von 3 Monaten. Nur ausnahmsweise dürfen sie fristlos kündigen. Vermieter müssen sich an längere Fristen halten.
Kündigung zur Verwertung
Kein Grund zur Panik: Wenn Sie sich nichts zuschulden kommen lassen haben, ist eine Kündigung durch den Vermieter kaum möglich.
Form der Kündigung
Die Kündigung des Mietvertrags verlangt eine gewisse Form. Wollen Sie kündigen, greifen Sie zu Stift und Papier und schreiben Sie einen Brief.
Widerspruch Kündigung
Die Kündigung durch Ihren Vermieter ist unzumutbar? Dann nehmen Sie sie nicht einfach hin. Machen Sie Gebrauch von Ihrem Widerspruchsrecht.
Von der letzten zur allerletzten Frist
Auch bei einem rechtskräftigen Urteil zur Räumung einer Wohnung sieht das Gesetz Möglichkeiten vor, Räumungsschutz zu beantragen.
Auch interessant:
Hier fühlt sich Ihr Recht zu Hause
Der Rechtsschutz für Mieter, Vermieter oder Eigentümer ist eine ausgezeichnete Wahl, wenn es um Ihre 4 Wände geht.