Ein Neubau kostet viel Geld. Um die Finanzierung zu erleichtern und mehr Menschen zum Eigenheim zu verhelfen, unterstützen Staat und Kommunen den Hausbau mit Förderprogrammen. Auch Kirchen und Arbeitgeber können Bauherren finanziell unter die Arme greifen. Mit dem ERGO Ratgeber zur Hausbau-Förderung behalten Sie den Überblick.
Das Wichtigste in Kürze:
- Bei vielen Hausbau-Förderungen ist der Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend – häufig muss die Förderung beantragt und bewilligt werden, bevor der Neubau beauftragt wurde.
- Je nachhaltiger Ihr Neubau, desto mehr Förderung können Sie beantragen – spezielle Förderprogramme gibt es u. a. für energieeffiziente Gebäudehüllen, für den Einsatz erneuerbarer Energien und für barrierefreie Häuser.
- Alle Hausbau-Förderungen haben unterschiedliche Fristen und Förderrichtlinien. Informieren Sie sich genau zu den Voraussetzungen sowie den geforderten Nachweisen und Unterlagen, damit Ihr Förderantrag nicht abgelehnt wird.
Welche Förderungen gibt es für Neubauten?
Grundsätzlich wird sowohl der Hausbau als auch der Kauf von Wohnraum zur eigenen Nutzung unter gewissen Voraussetzungen staatlich gefördert. Es gibt viele verschiedene Förderprogramme, die Ihnen Ihr Bauvorhaben erleichtern. Welche Förderung für Sie infrage kommt, hängt dabei von mehreren Faktoren ab.
Spezielle Förderungen beim Bauen gibt es für:
- Energieeffizienz
- Barrierefreiheit
- Familien mit Kindern
Die wichtigsten Förderungsquellen sind:
- Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
- Banken der Bundesländer
- Kommunen
Generell gilt: Staatliche Förderprogramme können u. U. miteinander kombiniert werden. So können Sie z. B. Förderkredite oder Zuschüsse bei der KfW beantragen und gleichzeitig eine Hausbau-Förderung von Ihrem Bundesland oder von Ihrer Kommune erhalten.
Förderkredit vs. Förderzuschuss: Was ist besser für den Hausbau?
Grundsätzlich haben Sie als Bauherr 2 Möglichkeiten der Förderung: Förderkredite sind zinsgünstige Darlehen, die Ihnen die Finanzierung Ihres Bauvorhabens erleichtern. Beim Förderzuschuss bekommen Sie eine bestimmte Geldsumme ausgezahlt, mit dem Sie Ihr Eigenkapital für den Hausbau aufstocken.
Förderkredite
Ein Förderkredit ist ein Darlehen mit niedrigen Zinsen. Es wird von der öffentlichen Hand vergeben, also von staatlichen oder kommunalen Institutionen. Förder- oder Investitionsbanken wie die KfW stellen Förderkredite zur Verfügung, Sie beantragen den Kredit allerdings i. d. R. bei Ihrer Hausbank. Die Rückzahlung der Kredite beginnt häufig erst nach ein bis drei Jahren. In der Zwischenzeit zahlen Sie nur die Zinsen.
Förderzuschüsse
Ein Förderzuschuss ist eine Geldsumme, die Sie von staatlicher oder kommunaler Stelle bekommen und die Sie nicht zurückzahlen müssen. Sie erhalten den Zuschuss z. B. für energieeffizientes oder barrierefreies Bauen. Auch das Baukindergeld ist ein solcher Zuschuss. Anders als Förderkredite müssen Sie Förderzuschüsse meistens selbst beantragen. In vielen Fällen sind die Förderrichtlinien und auch die Anträge online verfügbar, z. B. auf den Serviceseiten Ihrer Kommune oder im Antragsportal der KfW.
Private Hausbau-Förderung durch das Erbbaurecht
Mit einem Erbbaurecht erteilt ein Eigentümer einer anderen Person das Recht, auf seinem Grundstück zu bauen. Die Nutzung des Grundstücks kostet Pacht, weshalb Erbbaurechte häufig als Erbpacht bezeichnet werden. Erbbaurechte werden meistens für 50–99 Jahre vergeben und vererbt.
Für den Hausbau haben Erbbaurechte den Vorteil, dass nur der Bau finanziert werden muss, aber nicht der Grundstückskauf. Kommunen und Kirchen nutzen daher Erbbaurechte für Grundstücke in Gemeindebesitz, um z. B. Familien beim Hausbau zu unterstützen.
KfW-Förderungen für Ihren Neubau
Die staatliche Förderbank KfW unterstützt in Deutschland u. a. für den Neubau von Wohnraum sowie den Kauf, den Umbau und die Sanierung bestehender Immobilien. Die Wohnungsbauförderung verfolgt dabei 2 wesentliche Ziele: mehr Menschen ins Eigenheim zu bringen und die Energieeffizienz von Neu- und Bestandsbauten zu verbessern. Um diese Ziele zu erreichen, bietet die KfW günstige Kredite und Zuschüsse an.
Anträge für KfW-Förderkredite stellen Sie i. d. R. über Ihre Hausbank, die dann den Kredit bei der KfW beantragt. Förderzuschüsse beantragen Sie als Bauherr selbst direkt bei der KfW. Das funktioniert bequem online, wenn Sie sich als Nutzer im Zuschussportal der KfW registrieren.
Diese KfW-Förderungen für den Hausbau gibt es 2024:
Förderkredite
- KfW 124 – Wohneigentumsprogramm
- KfW 300 – Wohneigentum für Familien
- KfW 297, 297 – Klimafreundlicher Neubau
- KfW 270 – Erneuerbare Energien
- KfW 159 – Altersgerecht Umbauen
Förderzuschüsse
- KfW 455 – Altersgerecht Umbauen
- KfW 458 – Heizungsförderung Privatpersonen
KfW 124 Förderung für Wohneigentum
Das KfW Wohneigentumsprogramm (Fördernummer 124) ist ein Kredit von bis zu 100.000 €. Er wird für den Kauf oder Bau von Wohnraum zur eigenen Nutzung vergeben. Ferienhäuser und Mietwohnungen werden nicht gefördert.
Bei einem Neubau wird gefördert:
- Kaufpreis für das Baugrundstück, wenn der Kauf vor max. 6 Monaten vor Beantragung des Kredits stattgefunden hat.
- Baukosten wie Material- und Arbeitskosten, aber keine Eigenleistung beim Hausbau.
- Baunebenkosten wie Notar- und Maklerkosten sowie Grunderwerbssteuer.
- Planungskosten für Architekten, Energieberater und Bauberater.
- Kosten für Außenanlagen wie Terrassen, Garagen oder Garten.
Der Kredit wird als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen vergeben . Dabei gilt ein effektiver Jahreszins ab 3,90 % bei einer tilgungsfreien Anlaufzeit von ein bis drei Jahren (Stand 2024).
KfW 300: Förderung für Familien beim Hausbau
Familien mit Kindern sowie Alleinerziehende, die klimafreundlich bauen oder klimafreundliches Wohneigentum kaufen möchten, können die die Förderung KfW 300 „Wohneigentum für Familien“ in Anspruch nehmen.
Der Förderkredit bietet zwischen 170.000 und 270.000 € zu einem effektiven Jahreszins ab 0,01 % über eine Laufzeit von 25 Jahren. Familien profitieren dabei von einer langfristigen Zinssicherheit über die gesamte Laufzeit. Entscheidend für die Höhe des Förderkredits sind:
- die Anzahl der minderjährigen Kinder im Haushalt
- der Energieeffizienz und Nachhaltigkeit des Baus
- das Haushaltseinkommen der Familie
Der Kredit wird als Annuitätendarlehen oder endfälliges Darlehen ausgezahlt.
KfW 297 und 298: Förderung klimafreundlicher Neubau für Wohngebäude
Die Förderprogramme KfW 297 und KfW 298 sind Förderkredite für den Neubau oder Erstkauf von klimafreundlichen Wohnhäusern (297) und Wohnungen (298). Nicht nur Privatpersonen können diese beantragen, sondern alle Bauherren, die klimafreundliche Neubauten umsetzen.
Gefördert wird Wohnraum bis zu einer Kreditsumme von 150.000 € zu einem effektiven Jahreszins ab 2,69 %, einer Laufzeit bis zu 35 Jahren und einer maximalen Zinsbindung von bis zu 10 Jahren.
Bei diesem KfW-Kredit wird zwischen 2 Förderstufen unterschieden:
- Klimafreundliche Wohngebäude
- Klimafreundliche Wohngebäude mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)
In beiden Förderstufen können Sie die Fördergelder für den Bau oder Kauf einschließlich der Nebenkosten von Wohnungen einsetzen: Zusätzlich können Sie die Planung und Baubegleitung durch Energieeffizienz-Experten oder Berater für Nachhaltigkeit in das Darlehen aufnehmen.
KfW 270: Förderung für den Einsatz erneuerbarer Energien
Der Förderkredit KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ unterstützt die Investitionen in Erwerb, Errichtung und Erweiterung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Gefördert werden u. a.:
- Photovoltaik
- Erdwärmepumpen
- Biogas
- Batteriespeicher
- Wasserkraft
- Windkraft
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen)
Zur Förderung vergibt die KfW Kredite mit Zinssätzen ab 5,21 % effektivem Jahreszins an Privatpersonen, Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen. Die Mindestlaufzeit der Kredite beträgt 2 Jahre. Den Zinssatz legt Ihre Bank anhand Ihres Standortes, Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse und der Qualität Ihrer Sicherheiten fest.
KfW 455: Förderzuschuss für Altersgerechtes Umbauen
Das KfW-Programm 455 bezuschusst alle Baumaßnahmen in Häusern und Wohnungen, die Barrierefreiheit und Wohnkomfort verbessern – z. B. durch Umbauten von Zuwegen, Eingängen und Treppen. Auch für den Kauf von umgebauten, barrierereduzierten Häusern und Wohnungen kann der Zuschuss beantragt werden. Die KfW gewährt Zuschüsse bis 2.500 € für Einzelmaßnahmen und bis zu 6.250 € mit einem Förderkredit des KfW-Programms 195 „Altersgerechtes Haus – Standard“.
KfW 458: Heizungsförderung für Bestandsgebäude
Mit dem Förderzuschuss KfW 458 unterstützt die KfW den Einbau neuer, klimafreundlicher Heizsysteme in bestehenden Wohngebäuden. Bis zu 70 % der förderfähigen Kosten für Planung, Kauf und Installation der neuen Anlagen werden bezuschusst. Als förderfähige Heizsysteme gelten:
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Heizungen
- Elektrische Wärmepumpenheizungen
- Brennstoffzellenheizungen
- Wasserstofffähige Heizungen
Voraussetzung für den Förderzuschuss ist, dass die Anlage fachgerecht geplant und installiert wird und dass sich durch die Umbaumaßnahme die Energieeffizienz des Wohngebäudes verbessert.
BEG-Zuschuss für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bezuschusst der Staat den Kauf und Einbau einer klimafreundlichen Heizung. Gefördert werden Maßnahmen zur energetischen Sanierung an Bestandsgebäuden. Der Zuschuss setzt sich aus einer Grundförderung sowie ggf. aus einem oder mehreren Boni zusammen:
- Effizienzbonus
- Klimageschwindigkeitsbonus
- Einkommensbonus
- Emissionsminderungszuschlag
Die Grundförderung und Boni können bis zu einem maximalen Fördersatz von 70 % kombiniert werden. Die Antragstellung für die Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude (Zuschuss 458) läuft über die KfW.
Hausbau-Förderung durch Ihr Bundesland
Viele Bundesländer fördern den Bau von Eigenheimen. Energieeffizientes oder barrierefreies Bauen sowie Bauen für Familien werden dabei am stärksten gefördert. Viele der Förderprogramme ergänzen die Kredite der KfW.
Die wichtigsten Hausbau-Förderungen nach Bundesland:
Bundesland | Hausbau-Förderungen |
---|---|
Baden-Württemberg |
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Bayern | |
Berlin | |
Brandenburg | |
Bremen |
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Hamburg | |
Hessen | |
Mecklenburg-Vorpommern |
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Niedersachsen | |
Nordrhein-Westfalen | |
Rheinland-Pfalz | |
Saarland |
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Sachsen | |
Sachsen-Anhalt | |
Schleswig-Holstein | |
Thüringen |
|
Hausbau-Förderung durch Ihre Kommune
Viele Kommunen fördern den Bau von Wohneigentum, indem sie Kredite, Zuschüsse und Erbbaurechte vergeben. Mit der Wohnungsbauförderung versuchen die Kommunen, Problemen entgegenzuwirken. Die Förderungen durch die Kommunen sind sehr unterschiedlich, folgen aber diesen Tendenzen:
- Städte mit hohen Grundstückspreisen fördern besonders Wohnen für Familien und sozialen Wohnungsbau.
- Kleinere Gemeinden fördern häufig Wohnungsbau in strukturschwachen Gegenden.
Einige Bundesländer fördern die Kommunen, die diese Förderungen dann verteilen. Baden-Württemberg z. B. fördert Kommunen in strukturschwachen Gegenden mit dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Viele Kommunen in Baden-Württemberg bieten daher diese Förderung an.
Hausbau-Förderung durch Kirchen
Die christlichen Kirchen unterstützen Familien, auch indem sie den Hausbau fördern. Die Förderung ist in den einzelnen Bistümern und Gemeinden unterschiedlich. I. d. R. werden nur Mitglieder der Gemeinde gefördert.
Es gibt 2 Arten der Bauförderung durch Kirchen:
- Erbbaurecht
- Vergünstigte oder zinsfreie Kredite
Erbbaurechte bieten viele Gemeinden an. Darlehen durch die Kirche gibt es jedoch nur noch selten.
Arbeitgeberdarlehen: Hausbau-Förderung für Angestellte
Ein Arbeitgeberdarlehen, auch Mitarbeiterdarlehen oder Personalkredit genannt, ist ein Kredit vom Arbeitgeber. Das Arbeitgeberdarlehen wird direkt an Sie ausgezahlt. Um den Kredit zu tilgen, behält Ihr Arbeitgeber jeden Monat einen festgelegten Teil Ihres Gehalts ein.
Arbeitgeberdarlehen haben einige Vorteile:
- Ein Darlehen ist für den Arbeitgeber unterm Strich günstiger als eine Gehaltserhöhung.
- Arbeitgeberdarlehen haben meist niedrigere Zinsen als ein Bankdarlehen oder sind sogar zinslos.
- Arbeitgeber verlangen aufgrund des Angestelltenverhältnisses weniger Sicherheiten als Banken.
Wenn die Zinsen etwa gleich hoch sind wie die aktuellen Marktzinsen, bleibt das Arbeitnehmerdarlehen steuerfrei. Sind die Zinsen niedriger, gilt die Zinsersparnis als geldwerter Vorteil und muss versteuert werden.
Staatliche Arbeitnehmer-Sparzulage in Ihrem Bausparvertrag
Ein Bausparvertrag ermöglicht Ihnen, Geld für einen Hausbau anzusparen, indem Sie regelmäßig Geld auf ein Bausparkonto einzahlen. Mit der Bank legen Sie vorher fest, wie lange und wie viel Sie einzahlen müssen, bis der Bausparvertrag zuteilungsfähig ist. Wenn er zuteilungsfähig ist, können Sie auf das angesparte Kapital zugreifen.
Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist eine staatliche Förderung des Sparens. Sie richtet sich an Geringverdienende, die bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Wenn Sie die Zulage in einen Bausparvertrag oder anderweitig wohnungswirtschaftlich verwenden, liegt die Grenze für das jährlich zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden bei 17.900 €, bei Verheirateten oder Verpartnerten bei 35.800 €. Die Arbeitnehmer-Sparzulage ist mit der Verpflichtung verbunden, über längere Zeit zu sparen.
Sie erhalten die Zulage, wenn Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass er einen Teil Ihres Lohns in den Bausparvertrag einzahlt. Diese Zahlung gehört zu den vermögenswirksamen Leistungen. Die jährliche Sparzulage für Bausparverträge beträgt max. 43 € pro Person.
Hausbau-Förderung mit Wohn-Riester
Wohn-Riester, offiziell Eigenheimrente genannt, ist ein staatliches Förderprogramm, das die steuerlichen Vergünstigungen und Beiträge der Riester-Rente für die Hausbaufinanzierung nutzt. Beim Wohn-Riester stehen Ihnen die gleichen Förderungen zu wie bei der Riester-Rente.
Die Riester-Rente ist eine Form der privaten Altersvorsorge. Mit einem Riester-Vertrag sparen Sie Kapital an. Nach Renteneintritt wird Ihnen dann lebenslang ein Mindestzins ausgezahlt. Auf Wunsch kann Ihr Kapital auch angelegt werden. So haben Sie zusätzlich die Chance auf eine Rendite.
Wohn-Riester: So können Sie die Eigenheimrente nutzen
Es gibt 4 Möglichkeiten, Wohn-Riester zu nutzen:
- in der Sparphase eines Bausparvertrags
- bei der Tilgung eines Kredits
- in einer Kombination von Bausparvertrag und Vorausdarlehen
- durch komplette oder teilweise Ausschüttung des Kapitals Ihrer Riester-Rente
Das Riester-Kapital kann nur unter bestimmten Voraussetzungen in Teilen ausgezahlt werden: Es müssen mind. 3.000 € entnommen werden und mind. 3.000 € verbleiben. Bei einem Riester-Kapital von weniger als 6.000 € kommt eine teilweise Ausschüttung deshalb nicht infrage.
Die Einzahlungen in die Riester-Rente sind steuerfrei, die Auszahlungen im Ruhestand dafür nicht. Beim Wohn-Riester ist das nicht möglich. Daher werden die im Wohn-Riester geltend gemachten Einzahlungen in den Bausparvertrag oder Tilgungszahlungen im sog. Wohnförderkonto zusammengezählt. Der Betrag auf diesem fiktiven Konto wird
- bei Renteneintritt auf einen Schlag mit 30 % Rabatt oder
- bis Sie 85 Jahre alt sind gleichmäßig verteilt, aber ohne Rabatt
versteuert.
So hoch sind die Wohn-Riester-Zulagen
Diese Zulagen können Sie beim Wohn-Riester geltend machen:
- 175 € jährliche Grundzulage
- 185 € jährliche Kinderzulage (pro Kind, das vor 2008 geboren wurde)
- 300 € jährliche Kinderzulage (pro Kind, das nach 2008 geboren wurde)
- 200 € einmaligen Einsteigerbonus (bei Einzahlungsbeginn vor Vollendung des 25. Lebensjahrs)
Voraussetzung, um die volle Riester-Zulagen zu erhalten ist, dass Sie mind. 4 % Ihres Bruttoeinkommens abzüglich der Grundzulage einzahlen. Der Mindestbeitrag beträgt 60 € pro Jahr, max. gefördert werden bis zu 2.100 € pro Jahr.
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