Mit dem Kfz-Steuer-Rechner von ERGO berechnen Sie schnell und unkompliziert die Jahressteuer für Ihren Pkw. Hier finden Sie auch Informationen zur Kfz-Steuer und eine Übersicht über die Steuern der wichtigsten Pkw-Modelle.
Das Wichtigste im Überblick:
- Die Kfz-Steuer wird seit 2021 u. a. nach CO2-Ausstoß, Zulassungsjahr und Gewicht des Kfz berechnet.
- Bei älteren Fahrzeugen ist die Schadstoffklasse ausschlaggebend für die Steuer.
- Wer ein Elektroauto fährt, zahlt dafür bis Ende 2030 keine Kfz-Steuer.
Kfz-Steuer-Rechner – so einfach berechnen Sie Ihre Kfz-Steuer
Die Höhe Ihrer Kfz-Steuer finden Sie mit unserem Kfz-Steuer-Rechner ganz einfach selbst heraus. Für die Berechnung Ihrer Kfz-Steuer benötigen Sie lediglich folgende Daten:
- Jahr der Erstzulassung
- Kraftstoff
- Emissionsklasse
- CO2-Wert
- Hubraum in ccm
- Saisonkennzeichen
und der Kfz-Steuer-Rechner ermittelt die Jahressteuer für Ihr Fahrzeug-Modell.
Starten Sie jetzt den Kfz-Steuer-Rechner und erhalten Sie in wenigen Minuten eine Einschätzung:
Im alten Fahrzeugschein sind nicht alle Informationen angegeben. Dort finden Sie „8. Hubraum“, „15. Zul. Gesamtgewicht in kg“ und „32. Tag der ersten Zulassung“. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die Erstzulassung unter „B“, das zulässige Gesamtgewicht unter „F.1“, den Hubraum unter „P.1“, den CO2-Ausstoß unter „V.7“ und die Schadstoffklasse unter „V.9“.
Wie die Steuer auf Ihr Fahrzeug berechnet wird, hängt vom Jahr der Erstzulassung ab. Die Steuer für alte Autos ändert sich meist nicht, sondern bleibt wie bei der ersten Anmeldung.
Kfz-Steuer-Tabelle: Für Erstzulassungen ab 2021 gelten neue Regeln
Bei der Kfz-Steuer-Gesetzgebung gab es in den letzten Jahrzehnten häufig Änderungen. Zuletzt wurde die Kfz-Steuer zum Jahr 2021 verändert. Autos, die ab dem 1. Januar 2021 das erste Mal zugelassen werden, werden stärker nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert. Die neue Kfz-Steuer setzt sich aus 2 Teilen zusammen:
- Hubraum: 2,00 € (Otto- oder Wankelmotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor) je angefangenen 100 ccm Hubraum
- CO2-Ausstoß: frei bis 95 g/km, danach in 6 Stufen zwischen 2,00 € und 4,00 € je g/km
Um die CO2-Steuer zu berechnen, muss für jedes g/km der entsprechende Betrag aus der folgenden Tabelle hinzugerechnet werden:
CO2-Ausstoß in g/km | Betrag je g/km |
---|---|
über 95 bis 115 | 2,00 € |
über 115 bis 135 | 2,20 € |
über 135 bis 155 | 2,50 € |
über 155 bis 175 | 2,90 € |
über 175 bis 195 | 3,40 € |
über 195 | 4,00 € |
Rechenbeispiel:
Fahrzeug A hat einen Ottomotor mit einem CO2-Prüfwert von 172 g/km und einem Hubraum von 1.580 ccm.
Zuerst wird der CO2-Anteil ermittelt: Für Fahrzeug A werden die CO2-Emissionen in verschiedene Bereiche eingeteilt. Für jeden Bereich gilt ein bestimmter Steuersatz. Die Summe dieser Beträge ergibt den CO2-Anteil der Kfz-Steuer.
CO2-Bereich (g/km) | Steuersatz g/km | Betrag | Berechnung des Betrags |
---|---|---|---|
bis 95 | frei | 0 € | keine Gebühr |
95 bis 115 | 2,00 € | 40,00 € | (115 - 95) * 2,00 € |
115 bis 135 | 2,20 € | 44,00 € | (135 - 115) * 2,20 € |
135 bis 155 | 2,50 € | 50,00 € | (155 - 135) * 2,50 € |
155 bis 172 | 2,90 € | 49,30 € | (172 - 155) * 2,90 € |
Gesamtsumme | 183,30 € |
Der CO2-Anteil liegt für Fahrzeug A somit bei 183,30 €.
Dazu kommt der Hubraum-Anteil, der pro angefangene 100 ccm Hubraum berechnet wird. Bei der Hubraumgröße von 1.580 ccm fallen somit 16 x 2,00 € an, also 32,00 €.
Die jährliche Kfz-Steuer von 215,00 € für das Fahrzeug besteht also aus den folgenden Anteilen:
- CO2-Anteil: 183,30 €
- Hubraum-Anteil: 16 x 2,00 € = 32 €
- Summe: 215,30 €
- Gerundet: 215,00 €
Kfz-Steuer-Rechner für ältere Modelle: Auf das Jahr der Erstzulassung achten
Bei Modellen, deren Erstzulassung vor 2021 war, gelten andere Berechnungsregeln. Das Erstzulassungsjahr entscheidet, nach welchen Regeln berechnet wird. Um diese Faktoren geht es dabei:
- Bis 30. Juni 2009: Schadstoffklasse und Hubraum
- Ab 1. Juli 2009: Antriebsart, CO2-Ausstoß und Hubraum
Eine Ausnahme sind Wankelmotoren. Vor Juli 2009 wurden sie pro angefangenen 200 kg ihres zulässigen Gesamtgewichts besteuert (bis 2.000 kg je 11,25 €, 2.000 bis 3.000 kg je 12,02 €, 3.000 bis 3.500 kg je 12,78 €). Ab Juli 2009 werden sie wie Ottomotoren besteuert.
Kfz-Steuer berechnen für Benzin- und Dieselmotoren mit Erstzulassung vor Mitte 2009
Bei Kfz mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 bestimmt die Schadstoffklasse (Euro-0 bis Euro-6) die Steuer. Berechnet wird pro angefangenen 100 ccm Hubraum.
Kfz-Steuer von Ottomotoren (Benzin) und Dieselmotoren mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 nach Schadstoffklasse:
Schadstoffklasse | Betrag je angefangenen 100 ccm Hubraum (Benzin) | Betrag je angefangenen 100 ccm Hubraum (Diesel) |
---|---|---|
Euro-3, -4, -5 und -6 | 6,75 € | 15,44 € |
Euro-2 | 7,35 € | 16,05 € |
Euro-1 | 15,13 € | 27,35 € |
Euro-0 | 21,07 € | 33,29 € |
Übrige | 25,36 € | 37,58 € |
Kfz-Steuer-Rechenbeispiele:
Fahrzeug B hat einen Ottomotor mit der Schadstoffklasse Euro-4 und einen Hubraum von 1.290 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer liegt bei 87,00 €. Diese berechnet sich, indem der Hubraum in Einheiten von 100 ccm umgerechnet wird (hier: 13 Einheiten) und dann mit dem Steuersatz für die entsprechende Schadstoffklasse (hier: 6,75 €) multipliziert wird. Die Kfz-Steuer beträgt 87,75 €, wird jedoch auf 87,00 € abgerundet:
- 13 x 6,75 € = 87,75 €
- Gerundet: 87,00 €
Fahrzeug C hat einen Dieselmotor mit Schadstoffklasse Euro-2 und einen Hubraum von 1.850 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer beträgt 304,00 €. Dabei wird der Steuersatz für die Schadstoffklasse (16,05 €) mit der Anzahl der 100 ccm-Einheiten multipliziert (hier: 19 Einheiten). Das Ergebnis beträgt 304,95 € und wird auf 304,00 € abgerundet.
- 19 x 16,05 € = 304,95 €
- Gerundet: 304,00 €
Kfz-Steuer ab Erstzulassung 2009: Antriebsart bestimmt Steuerhöhe
Seit dem 1. Juli 2009 ist nicht mehr die Schadstoffklasse entscheidend bei der Kfz-Steuer, sondern der CO2-Ausstoß.
Diese neue Berechnungsart gilt streng genommen bereits seit 5. November 2008. Damit galt sie gleichzeitig mit der alten Berechnungsweise. Das Finanzamt wählt für diesen Zeitraum die günstigere Methode für Sie aus.
Nach wie vor gibt es einen Grundbetrag, der mit dem Hubraum berechnet wird. Dieser Betrag unterscheidet sich nun nicht mehr zwischen den Schadstoffklassen.
Grundbetrag für die Kfz-Steuer ab dem 1. Juli 2009 nach Hubraum:
- Otto- und Wankelmotoren: 2,00 € je angefangenen 100 ccm Hubraum
- Dieselmotoren: 9,50 € je angefangenen 100 ccm Hubraum
Hinzu kommt ein Betrag von 2,00 € je g CO2/km. Dabei gelten unterschiedliche steuerfreie Grenzwerte:
- Erstzulassung bis 31. Dezember 2011: 120 g/km
- Erstzulassung zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2013: 110 g/km
- Erstzulassung ab 1. Januar 2014: 95 g/km
Seit dem 1. September 2018 gilt ein neues Prüfverfahren, um den Schadstoffausstoß zu messen. Das sog. WLTP misst realitätsnaher als das alte NEFZ-Verfahren. Autos, die nach dem 1. September 2018 neu zugelassen werden, müssen das WLTP-Siegel vorweisen. Für ältere Modelle ändert sich nichts.
Kfz-Steuer-Rechenbeispiel:
Fahrzeug D, ausgestattet mit einem Dieselmotor und einem Hubraum von 1.958 ccm, sowie einem CO2-Ausstoß von 130 g/km, wurde im Jahr 2012 erstzugelassen. Die jährliche Kfz-Steuer beläuft sich auf 230,00 €. Die Berechnung geht wie folgt:
- Hubraum-Anteil: Der Hubraum von 1.958 ccm führt zu einer Grundbesteuerung von 9,50 €, multipliziert mit dem Faktor 20 ergibt dies einen Hubraum-Anteil von 190 €.
20 x 9,50 € = 190 €
- CO2-Anteil (über dem steuerfreien Grenzwert): Für das Zulassungsjahr 2012 liegt der steuerfreie Grenzwert bei 110 g/km. Da Fahrzeug D einen CO2-Ausstoß von 130 g/km aufweist, liegt es 20 g/km darüber. Diese 20 g/km werden mit 2,00 € besteuert, was einen CO2-Anteil von 40 € ergibt.
20 x 2,00 € = 40 €
Die Summe aus Hubraum- und CO2-Anteil beträgt 230 €, was die Gesamt-Kfz-Steuer für Fahrzeug D ausmacht.
Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge: E-Autos fahren bis Ende 2030 steuerfrei
Elektroautos werden steuerlich begünstigt: E-Autos mit einer Erstzulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, allerdings höchstens bis 31. Dezember 2030. Davor waren Elektroautos für 5 Jahre von der Steuer befreit.
Achtung: Hybridfahrzeuge gelten nicht als E-Autos. Auch E-Autos mit Reichweitenverlängerer sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Dafür bekommen Autos, die Sie zum Elektrofahrzeug umrüsten, ab dem Tag der Umrüstung die Steuerbefreiung.
Kfz-Steuer-Rechner für Elektrofahrzeuge nach der steuerfreien Zeit
Nach der steuerfreien Zeit werden Elektrofahrzeuge wie Nutzfahrzeuge besteuert. D. h., die Steuer wird nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Vom Steuersatz für Nutzfahrzeuge wird allerdings die Hälfte abgezogen.
Kfz-Steuer-Tabelle für Elektroautos nach Gewicht:
Gewicht | Betrag je angebrochene 200 kg | ||
---|---|---|---|
bis 2.000 kg | 11,25 € | ||
über 2.000 bis 3.000 kg | 12,02 € | ||
über 3.000 bis 3.500 kg | 12,78 € |
Von der Gesamtsumme werden 50 % abgezogen.
Rechenbeispiel:
Fahrzeug E ist ein reines Elektrofahrzeug und nicht mehr von der Steuer befreit. Es hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.360 kg. Die jährliche Kfz-Steuer von 68 € berechnet sich wie folgt:
- Gewichtsanteil: 136,54 €
○ bis 2.000 kg: 10 x 11,25 € = 112,50 €
○ über 2.000 kg: 2 x 12,02 € = 24,04 €
- Davon 50 %: 68,27 €
- Gerundet: 68,00 €
Audi A1
Audi A3
Audi A4
Audi Q5
Audi A6
BMW 1er
BMW 3er
BMW 5er
BMW X5
Fiat 500
Ford Fiesta
Ford Focus
Ford Ka
Ford Kuga
Ford Mustang
Mercedes C-Klasse
Mercedes E-Klasse
Opel Adam
Opel Astra
Opel Corsa
Opel Insignia
Porsche Cayenne
Renault-Twingo
Smart
VW Polo
VW Tiguan
VW Touran
VW up!
Kfz-Steuer für Oldtimer
Wer sein Auto als Oldtimer zulassen kann, der profitiert von einer pauschalen Kfz-Steuer. Für Oldtimer mit einem sog. H-Kennzeichen wird eine Kfz-Steuer von 191,73 € pro Jahr fällig. Bei Oldtimer-Motorrädern sind es 46,02 € jährlich.
Kfz-Steuer für Krafträder
Die Höhe der Kfz-Steuer für Motorräder hängt von der Hubraumgröße ab. Sie lässt sich berechnen mit der Formel:
Hubraum (ccm) / 25 x 1,84 €
Rechenbeispiel: Ein Motorrad hat eine Hubraumgröße von 1.000 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer von 73 € berechnet sich wie folgt:
- 1.000 / 25 x 1,84 € = 73,6 €
- Gerundet: 73 €
Kfz-Steuer für Wohnmobile
Die Kfz-Steuer für Wohnmobile berechnen Sie nach der Schadstoffklasse und dem zulässigen Gesamtgewicht.
Während das zulässige Gesamtgewicht über den Fahrzeugschein schnell ermittelt ist, ist die Bestimmung der Schadstoffklasse nicht ganz so einfach, da sie über Schlüsselnummern zugeordnet werden. Dies sind die letzten 2 Ziffern unter 14.1 in Ihrer Zulassungsbescheinigung. Entscheidend ist, ob das Wohnmobil über oder unter 2.800 kg liegt.
Schadstoffklassen bei Wohnmobilen:
Schadstoffklasse | Emissionsschlüsselnummern (Wohnmobile bis 2.800 kg zulässiges Gesamtgewicht) |
Emissionsschlüsselnummern (Wohnmobile ab 2.800 kg zulässiges Gesamtgewicht) |
---|---|---|
S1 | 11-14, 16, 18-24, 28, 29, 34, 40, 77 | 10-12, 30-32, 40-43, 50-53 |
S2 | 25-27, 35, 41, 49, 50-52, 71 | 20-22, 33, 44, 54, 60, 61 |
S3 | 30, 31, 36, 37, 42, 44-48, 67-70, 72 | 34, 45, 55, 70, 71 |
S4 | 32, 33, 38, 39, 43, 53-66, 73 | 35, 80, 81 |
S5 | 74 | 83, 84 |
Für die Berechnung der Kfz-Steuer für Wohnmobile wird in Schritten je angebrochene 200 kg gezählt, für die je nach Schadstoffklasse 10 bis 40 € anfallen. Für die ersten 2 Tonnen gilt ein höherer Satz als für die folgenden Gewichtsstufen. Die Obergrenze liegt bei 800 € für S4 und besser sowie 1000 € für S3 und S2.
Kfz-Steuer-Rechner für Wohnmobile:
Zulässiges Gesamtgewicht | Betrag für S4 und besser | Betrag für S2, S3 | Betrag für S1 und schlechter |
---|---|---|---|
Bis 2.000 kg | 16 € | 24 € | 40 € |
2.000 bis 5.000 kg | 10 € | 10 € | 10 € |
5.000 bis 12.000 kg | 0 € | 0 € | 15 € |
Über 12.000 kg | 0 € | 0 € | 25 € |
Rechenbeispiel:
Bei einem Wohnmobil mit der Schadstoffklasse 2 und einem zulässigen Gesamtgewicht von 2.400 kg multiplizieren Sie laut Kfz-Steuer-Tabelle als erstes 24 € mit dem Faktor 10, um den „Grundbetrag“ zu ermitteln. Für die 200 kg, die über der Grenze liegen fallen zusätzlich 2 x 10 € an. Daraus ergibt sich eine Kfz-Steuer von 260 €.
- 10 x 24 € + 2 x 10 € = 260 €
Kfz-Steuer für Anhänger
Bei Anhängern fällt pro angebrochene 200 kg Gesamtgewicht 7,46 € Kfz-Steuer an.
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