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Kfz-Steuer: Rechner und Modellübersicht

Steuern auf Ihr Auto

Auf öffentlichen Straßen fahren? Dann müssen Sie Kfz-Steuer zahlen. Der Kfz-Steuer-Rechner zeigt Ihnen, wie viel.

Viele Smarts stehen auf dem Hof eines Autohändlers.

Mit dem Kfz-Steuer-Rechner von ERGO können Sie schnell und unkompliziert die Jahressteuer für Ihren Pkw berechnen. Hier finden Sie auch Informationen zur Kfz-Steuer und eine Übersicht über die Steuern der wichtigsten Pkw-Modelle.

Kfz-Steuer-Rechner: Die Steuer für Ihr Auto ganz einfach berechnen lassen

Geben Sie ein paar Daten in den Kfz-Steuer-Rechner ein, klicken Sie auf „Jetzt berechnen“ – und schon haben Sie das Ergebnis.

So wird die Kfz-Steuer berechnet

Diese Faktoren spielen bei der Berechnung der Kfz-Steuer eine Rolle:

  • Hubraum in ccm
  • Schadstoffausstoß
  •  CO2-Ausstoß
  • Antriebsart
  • Zulässiges Gesamtgewicht
  • Jahr der Erstzulassung

Tipp

Alle Daten für die Berechnung der Steuer finden Sie auf Produktseiten, in Prospekten, Werbeanzeigen oder in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

Im alten Fahrzeugschein sind nicht alle Informationen angegeben. Dort finden Sie „8. Hubraum“, „15. Zul. Gesamtgewicht in kg“ und „32. Tag der ersten Zulassung“. In der neuen Zulassungsbescheinigung Teil 1 finden Sie die Erstzulassung unter „B“, das zulässige Gesamtgewicht unter „F.1“, den Hubraum unter „P.1“, den CO2-Ausstoß unter „V.7“ und die Schadstoffklasse unter „V.9“.

Wie die Steuer auf Ihr Fahrzeug berechnet wird, hängt vom Jahr der Erstzulassung ab. Die Steuer für alte Autos ändert sich also meist nicht, sondern bleibt wie bei der ersten Anmeldung.

Kfz-Steuer: Für Neuzulassungen ab 2021 gelten neue Regeln

Bei der Kfz-Steuer-Gesetzgebung gab es in den letzten Jahrzehnten häufig Änderungen. Zuletzt wurde die Kfz-Steuer zum Jahr 2021 verändert. Autos, die ab dem 1. Januar 2021 das erste Mal zugelassen werden, werden stärker nach ihrem CO2-Ausstoß besteuert. Die neue Kfz-Steuer setzt sich aus 2 Teilen zusammen:

  • Hubraum: 2,00 € (Otto- oder Wankelmotor) bzw. 9,50 € (Dieselmotor) je angefangenen 100 ccm Hubraum
  • CO2-Ausstoß: frei bis 95 g/km, danach in 6 Stufen zwischen 2,00 € und 4,00 € je g/km

Um die CO2-Steuer zu berechnen, muss für jedes g/km der entsprechende Betrag aus der folgenden Tabelle hinzugerechnet werden:

CO2-Ausstoß in g/km Betrag je g/km
über 95 bis 115 2,00 €
über 115 bis 135 2,20 €
über 135 bis 155 2,50 €
über 155 bis 175 2,90 €
über 175 bis 195 3,40 €
über 195 4,00 €

Beispiel: Fahrzeug A hat einen Ottomotor mit einem CO2-Prüfwert von 172 g/km und einem Hubraum von 1.580 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer von 215,00 € berechnet sich wie folgt:

  • CO2-Anteil: 183,30 €

o   bis 95 g/km frei

o   über 95 bis 115 g/km: 20*2,00 € = 40,00 €

o   über 115 bis 135 g/km: 20*2,20 € = 44,00 €

o   über 135 bis 155 g/km: 20*2,50 € = 50,00 €

o   über 155 bis 175 g/km: 17*2,90 € = 49,30 €

  • Hubraum-Anteil: 16*2,00 € = 32 €
  • Summe: 215,30 €
  • Gerundet: 215,00 €

Kfz-Steuer für ältere Modelle: Auf das Jahr der Erstzulassung achten

Bei Modellen, deren Erstzulassung vor 2021 war, gelten andere Berechnungsregeln. Das Erstzulassungsjahr entscheidet, nach welchen Regeln berechnet wird. Um diese Faktoren geht es dabei:

  • Bis 30. Juni 2009: Schadstoffklasse und Hubraum
  • Ab 1. Juli 2009: Antriebsart, CO2-Ausstoß und Hubraum

Eine Ausnahme sind Wankelmotoren. Vor Juli 2009 wurden sie pro angefangenen 200 kg ihres zulässigen Gesamtgewichts besteuert (bis 2.000 kg je 11,25 €, 2.000 bis 3.000 kg je 12,02 €, 3.000 bis 3.500 kg je 12,78 €). Ab Juli 2009 werden sie wie Ottomotoren besteuert.

Kfz-Steuer für Otto- und Dieselmotoren mit Erstzulassung vor Mitte 2009

Bei Kfz mit einer Erstzulassung vor dem 1. Juli 2009 bestimmt die Schadstoffklasse die Steuer. Berechnet wird pro angefangenen 100 ccm Hubraum.

Kfz-Steuer von Ottomotoren mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 nach Schadstoffklasse:

Schadstoffklasse Betrag je angefangenen 100 ccm Hubraum
Euro-3 und besser 6,75 €
Euro-2  7,35 €
Euro-1  15,13 €
Euro-0 (ohne Ozonfahrverbot) 21,07 €
übrige 25,36 €

Beispiel: Fahrzeug B hat einen Ottomotor mit der Schadstoffklasse Euro-4 und einen Hubraum von 1.290 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer von 87,00 € berechnet sich wie folgt:

  • 13*6,75 € = 87,75 €
  • Gerundet: 87,00 €

Kfz-Steuer von Dieselmotoren mit Erstzulassung bis 30. Juni 2009 nach Schadstoffklasse:

Schadstoffklasse Betrag je angefangenen 100 ccm Hubraum
Euro-3 und besser 15,44 €
Euro-2  16,05 €
Euro-1  27,35 €
Euro-0 (ohne Ozonfahrverbot) 33,29 €
übrige
37,58 €

Beispiel: Fahrzeug C hat einen Dieselmotor mit der Schadstoffklasse Euro-2 und einen Hubraum von 1.850 ccm. Die jährliche Kfz-Steuer von 304,00 € berechnet sich wie folgt:

  • 19*16,05 € = 304,95 €
  • Gerundet: 304,00 €

Ab Erstzulassung 2009: Antriebsart bestimmt Steuerhöhe

Seit dem 1. Juli 2009 ist nicht mehr die Schadstoffklasse entscheidend bei der Auto-Steuer, sondern der CO2-Ausstoß.

Diese neue Berechnungsart gilt streng genommen bereits seit 5. November 2008. Damit galt sie gleichzeitig mit der alten Berechnungsweise. Das Finanzamt wählt für diesen Zeitraum die günstigere Methode für Sie aus.

Nach wie vor gibt es einen Grundbetrag, der mit dem Hubraum berechnet wird. Dieser Betrag unterscheidet sich nun nicht mehr zwischen den Schadstoffklassen.

Grundbetrag für die Kfz-Steuer ab dem 1. Juli 2009 nach Hubraum:

  • Otto- und Wankelmotoren: 2,00 € je angefangenen 100 ccm Hubraum
  • Dieselmotoren: 9,50 € je angefangenen 100 ccm Hubraum

Hinzu kommt ein Betrag von 2,00 € je g CO2/km. Dabei gelten unterschiedliche steuerfreie Grenzwerte:

  • Erstzulassung bis 31. Dezember 2011: 120 g/km
  • Erstzulassung zwischen 1. Januar 2012 und 31. Dezember 2013: 110 g/km
  • Erstzulassung ab 1. Januar 2014: 95 g/km

Seit dem 1. September 2018 gilt ein neues Prüfverfahren, um den Schadstoffausstoß zu messen. Das sogenannte WLTP misst realitätsnaher als das alte NEFZ-Verfahren. Autos, die nach dem 1. September 2018 neu zugelassen werden, müssen das WLTP-Siegel vorweisen. Für ältere Modelle ändert sich nichts.

Beispiel: Fahrzeug D hat einen Dieselmotor mit einem Hubraum von 1.958 ccm und einem CO2-Ausstoß von 130 g/km. Das Auto wurde 2012 erstzugelassen. Die jährliche Kfz-Steuer von 230,00 € berechnet sich wie folgt:

  • Hubraum-Anteil: 20*9,50 € = 190 €
  • CO2-Anteil (110 g/km Freibetrag): 20*2,00 € = 40 €
  • Summe: 230 €

Kfz-Steuer und Elektrofahrzeuge: E-Autos fahren 10 Jahre steuerfrei

Elektroautos werden steuerlich begünstigt: E-Autos mit einer Erstzulassung zwischen 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2025 sind für bis zu 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit, allerdings höchstens bis 31. Dezember 2030. Davor waren Elektroautos für 5 Jahre von der Steuer befreit.

Achtung: Hybridfahrzeuge gelten nicht als E-Autos. Auch E-Autos mit Reichweitenverlängerer sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen. Dafür bekommen Autos, die zum Elektrofahrzeug umgerüstet werden, ab dem Tag der Umrüstung die Steuerbefreiung.

Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge nach der steuerfreien Zeit

Nach der steuerfreien Zeit werden Elektrofahrzeuge wie Nutzfahrzeuge besteuert. Das heißt, die Steuer wird nach ihrem zulässigen Gesamtgewicht berechnet. Vom Steuersatz für Nutzfahrzeuge wird allerdings die Hälfte abgezogen.

Kfz-Steuer für Elektroautos nach Gewicht:

Gewicht   Betrag je angebrochenen 200 kg  
bis 2.000 kg   11,25 €  
über 2.000 bis 3.000 kg   12,02 €  
über 3.000 bis 3.500 kg   12,78 €  

Von der Gesamtsumme werden 50 % abgezogen.

Beispiel: Fahrzeug E ist ein reines Elektrofahrzeug und nicht mehr von der Steuer befreit. Es hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.360 kg. Die jährliche Kfz-Steuer von 68 € berechnet sich wie folgt:

  • Gewichtsanteil: 136,54 €

○        bis 2.000 kg: 10*11,25 € = 112,50 €

○        über 2.000 kg: 2*12,02 € =24,04 €

  • Davon 50 %: 68,27 €
  • Gerundet: 68,00 €

Kfz-Steuern nach Modell: Diese Steuern gibt es auf Ihr Auto

Die Suche nach einem neuen Auto fällt leichter, wenn man die Steuern verschiedener Modelle im Blick haben kann. In den Modell-Übersichten finden Sie deshalb die häufigsten Autos in Deutschland mit den jeweiligen Steuersätzen.

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